1.73 (vpa2p): Nr. 202 Sitzung der Kommissarischen Preußischen Staatsregierung vom 10. November 1932

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Nr. 202
Sitzung der Kommissarischen Preußischen Staatsregierung vom 10. November 1932

R 43 I /2288 , Bl. 312–320 Abschrift

Anwesend: v. Papen, Bracht, Popitz, v. Braun; StS Planck, Hölscher, Scheidt, Nobis; Prof. Kähler; MinDir. Ernst, Landfried, Coßmann, Schütze, Loehrs; RebVPräs. Danckwerts; ORegR v. Carlowitz; Protokoll: MinR Corsing.

In der Sitzung der auf Grund der Verordnung des Herrn Reichspräsidenten vom 20. Juli 1932 mit der Führung der Preußischen Ministerien betrauten Kommissare wurde folgendes verhandelt:

1. Zu Punkt 1 der Tagesordnung (Verlegung des Kreissitzes von Sulingen nach Diepholz) […].

2. Außerhalb der Tagesordnung brachte Herr Reichsminister Dr.-Ing. Bracht die Frage zur Sprache, wie die bei der kommissarischen Staatsregierung bereits[912] jetzt eingehenden Einläufe für die Olympiade des Jahres 19361 behandelt werden sollten. Er schlug vor, daß das Staatsministerium die Federführung bis auf weiteres übernehme, insbesondere die Verteilung der Einläufe, unbeschadet der sachlichen Zuständigkeit der beteiligten Fachressorts, erledige, da die Vorbereitung der Olympiade die verschiedenartigsten Gebiete des öffentlichen Lebens berühre. Die kommissarische Staatsregierung stimmte dem zu.

1

Zur Vergabe der Olympischen Spiele 1936 nach Berlin (Beschluß des IOC im Mai 1931) s. Krüger, Die Olympischen Spiele 1936 und die Weltmeinung, S. 29 ff.

3. Außerhalb der Tagesordnung brachte Herr Staatssekretär Hölscher die Frage des Verkehrs zwischen den Ministerien und dem Landtag hinsichtlich der Petitionen an den Landtag zur Sprache. Anläßlich einer Verhandlung mit dem Vorsitzenden des Rechtsausschusses des Landtags, Herrn Abgeordneten Dr. von Gersdorff, habe dieser angeregt, ob es nicht möglich sei, irgendeine Regelung zu treffen, durch die eine Erledigung der zahlreichen dem Landtag vorliegenden Petitionen in Rechtssachen ermöglicht würde. Er, Staatssekretär Hölscher, halte eine derartige Regelung gleichfalls für dringend geboten, da eine außerordentlich große Zahl von strafrechtlich Verurteilten aus der Hemmung des Verkehrs zwischen Regierung und Landtag ihren Vorteil zöge und auf freiem Fuß bleibe. Er regte an, ob die kommissarische Staatsregierung nicht mit Herrn Ministerialdirektor Dr. Brecht über einen Modus verhandeln solle, nach dem diese Rechtsangelegenheiten erledigt werden könnten.

Herr Reichsminister Dr.-Ing. Bracht hielt es für zweckmäßiger, wenn Herr Staatssekretär Hölscher mit Herrn Staatsminister Dr. Schmidt unmittelbar über diese Angelegenheit verhandele.

Herr Staatssekretär Hölscher erklärte sich hierzu bereit.

Herr Reichsminister Dr.-Ing. Bracht hielt eine derartige Fühlungnahme mit dem Staatsministerium Braun ebenso für nötig, wie dies in den Angelegenheiten des Rundfunks geschehen sei, über die Herr Ministerialrat Dr. Strunden in der Sitzung des Staatsministeriums Braun Vortrag gehalten habe. Über den Verkehr mit dem alten Kabinett teilte er mit, daß bisher seitens der kommissarischen Staatsregierung entsprechend seinem Schreiben an Herrn Ministerialdirektor Dr. Brecht2 verfahren worden sei und daß seitens der kommissarischen Staatsregierung Bedenken gegen einen Verkehr mit dem alten Kabinett nicht obwalteten unter der selbstverständlichen Voraussetzung, daß dadurch die laufenden Geschäfte nicht gestört würden. Er bat Herrn Staatssekretär Hölscher, mit Herrn Staatsminister Dr. Schmidt über eine Regelung für die Behandlung der Petitionen im Rechtsausschuß des Landtags zu verhandeln.

2

Dok. Nr. 189.

Herr Ministerialdirektor Dr. Landfried stellte zur Erörterung, wie es mit den Kleinen Anfragen gehalten werden solle, die nach dem 20. Juli 1932 gestellt worden seien.

Herr Reichsminister Dr. Ing. Bracht erwiderte, daß diese Kleinen Anfragen, die in der Mehrzahl anscheinend nur agitatorischen Charakter trügen und vielfach[913] unsachlich seien, seines Dafürhaltens von seiten der Kommissare nicht beantwortet zu werden brauchten3.

3

Hierzu vgl. die Stellungnahme Brachts in der Besprechung vom 7. 11. (Dok. Nr. 195).

Herr Ministerialdirektor Dr. Loehrs teilte mit, daß Herr Ministerialdirektor Dr. Badt vom Ministerium des Innern Formulare für die Anmeldung von Kommissaren zum Landtag erbeten habe. Er habe diese Formulare auch erhalten, aber mit dem Bemerken, daß nur die dem alten Kabinett zur Verfügung stehenden Beamten ohne weiteres als Kommissare angemeldet werden könnten, dagegen die übrigen Beamten nur mit entsprechender Zustimmung der kommissarischen Staatsregierung. Auch Briefbogen mit dem Kopf „Der Minister des Innern“ und „Ministerium des Innern“ habe Herr Ministerialdirektor Dr. Badt auf seinen Wunsch erhalten. Die Worte „Unter den Linden 72–74“4 seien aber auf diesen Briefbogen gestrichen worden.

4

Amtsgebäude des Preußischen Innenministeriums.

Herr Reichskommissar für das Bankgewerbe Dr. Ernst berichtete über die im Handelsministerium für den Verkehr mit dem alten Kabinett getroffene Regelung, die sich durch Vermittlung des Herrn Ministerialdirektors Coßmann vollziehe.

Hinsichtlich der Kleinen Anfragen fragte er, ob das alte Kabinett oder die kommissarische Regierung sie beantworten solle.

Herr Staatssekretär Dr. Nobis gab eine Darstellung der Sach- und Rechtslage hinsichtlich der Kleinen Anfragen. Die Originale der Kleinen Anfragen gingen vom Landtag an das Kabinett Braun, während an die kommissarische Staatsregierung nur Abschriften gesandt würden. Eine Initiative brauche bezüglich der Kleinen Anfragen von der kommissarischen Staatsregierung nicht auszugehen, sondern nur auf Ersuchen von Herrn Ministerialdirektor Dr. Brecht, der als „Verbindungsoffizier“ zwischen dem alten Kabinett und der kommissarischen Staatsregierung diene.

Herr Reichskommissar für das Bankgewerbe Dr. Ernst erklärte, daß er Anfragen ohne entsprechende Originalersuchen des Herrn Landtagspräsidenten ohnehin nicht beantworte. Von jetzt an würde er die Kleinen Anfragen an Herrn Staatsminister Dr. Schreiber abgeben. Es frage sich aber, ob diese Kleinen Anfragen in den Ministerien nicht doch in sachliche Bearbeitung genommen werden sollten.

Herr Staatssekretär Dr. Nobis meinte, daß dies bei der agitatorischen Natur der Mehrzahl dieser Anfragen sich nicht empfehle.

Herr Ministerialdirektor Dr. Landfried bat um Anweisung, wie die Großen Anfragen zu behandeln seien.

Herr Reichsminister Dr. Ing. Bracht ersuchte um Abgabe der Großen Anfragen an das alte Staatsministerium Braun auf dem Wege über Herrn Ministerialdirektor Dr. Brecht.

4. Außerhalb der Tagesordnung teilte Herr Reichskanzler von Papen mit, daß das alte Kabinett Braun heute im Reichsrat einen Vorstoß wegen angeblichen Verstoßes gegen das Urteil des Staatsgerichtshofs in Sachen der alten Preußischen Staatsregierung gegen die Reichsregierung unternehmen wolle. Er, der[914] Reichskanzler, habe an Herrn Ministerpräsidenten Dr. Braun einen Brief geschrieben5, von dem er auch Herrn Ministerialdirektor Dr. Brecht Abschrift übersandt habe, und nehme an, daß der beabsichtigte Vorstoß daraufhin unterbleiben werde6.

5

Vgl. Anm 4 zu Dok. Nr. 201.

6

Vgl. jedoch unten Anm 10.

Herr Reichsminister Dr. Ing. Bracht ergänzte diese Ausführungen dahin, daß er vertraulich erfahren habe, die Provinzialbevollmächtigten beabsichtigten, diesen Vorstoß nicht zu unterstützen mit Ausnahme des in den einstweiligen Ruhestand versetzten Regierungspräsidenten Dr. Weber.

5. Außerhalb der Tagesordnung teilte Herr Reichsminister Dr. Ing. Bracht mit, daß die kommissarische Staatsregierung in der Frage der Firmierung beabsichtige, die Bezeichnung „Preußisches Staatsministerium“ bzw. „Der Preußische Ministerpräsident“ bzw. „Der Minister für …“ am Kopf des Bogens beizubehalten und die folgenden Unterschriften zu führen: „Der Kommissar des Reiches“ bzw. „Der Kommissar des Reiches. In Vertretung“ bezw. „Der Kommissar des Reiches. Im Auftrage“.

Herr Reichsminister Dr. Popitz stellte zur Erwägung, ob es nicht aus taktischen Gründen zweckmäßiger sei, mit der Entscheidung hierüber noch zu warten, bis sich übersehen ließe, wie die Verhandlungen mit Herrn Ministerpräsidenten Dr. Braun liefen.

Herr Reichsminister Dr.-Ing. Bracht hielt es für richtiger, sofort eine Entscheidung in dieser Frage zu treffen.

Herr Staatssekretär Hölscher fragte, ob es am Kopf des Bogens „Der Minister …“ oder „Ministerium …“ heißen solle.

Herr Reichsminister Dr.-Ing. Bracht entschied sich für „Minister …“.

Nachdem Herr Reichskommissar Professor Dr. Kähler noch darauf aufmerksam gemacht hatte, daß dann für sein Ministerium zwei Minister aus demselben Hause heraus Schreiben mit derselben Firmierung versenden würden, beschloß die kommissarische Staatsregierung, unter Aufhebung der Beschlüsse vom 27. Oktober 1932 und 1. November 19327 dem Vorschlage des Herrn Reichsministers Dr.-Ing. Bracht zu entsprechen.

7

Hierzu Dok. Nr. 178, P. 12 und Dok. Nr. 183, P. 3.

6. [Zu Punkt 3 der Tagesordnung (Personalvorschläge) beschloß die kommissarische Staatsregierung die Ernennung von drei Beamten zu Landräten (2) bezw. Polizeipräsidenten (1), die Versetzung von 71 Beamten in den einstweiligen bezw. dauernden Ruhestand, die Versetzung von 25 Beamten in andere Ministerien8. Außerdem wurde StS Scheidt „für die Zeit vom 1. Dezember 1932 bis zum 31. Januar 1933 als Kommissar für die Überleitung der Geschäfte des Preußischen Ministeriums für Volkswohlfahrt auf die vom 1. Dezember 1932 an zuständigen Ressorts bestellt. Er wurde mit Wirkung vom 1. Februar 1933 ab in den einstweiligen Ruhestand und auf seinen Antrag mit Wirkung vom 1. Mai 1933 ab in den dauernden Ruhestand versetzt.“]

8

Die betr. Beamten sind im Protokoll namentlich aufgeführt.

7. Außerhalb der Tagesordnung erklärte Reichsminister Dr.-Ing. Bracht, daß[915] die kommissarische Staatsregierung bei ihren Maßnahmen zur Vereinfachung und Verbilligung der Verwaltung nunmehr zu den mittleren und unteren Beamten komme. Er bat das Staatsministerium, sich damit einverstanden zu erklären, daß vor der Entscheidung über diese Personalmaßnahmen die Beamtenausschüsse gehört würden.

Die kommissarische Staatsregierung erklärte sich mit diesem Vorschlage einverstanden.

8. Außerhalb der Tagesordnung bat Herr Reichsminister Dr.-Ing. Bracht den Herrn Reichskanzler, namens der Reichsregierung in irgendeiner Form eine öffentliche Erklärung darüber abzugeben, daß die Reichsregierung der Preußischen kommissarischen Staatsregierung mit entsprechenden Maßnahmen zur Vereinfachung und Verbilligung der Verwaltung des Reichs folgen werde. Er sei aus eigener Tätigkeit in drei Reichsministerien der Überzeugung, daß auch innerhalb der Reichsministerien in sehr erheblichem Maße, sogar gleichfalls ein ganzes Ministerium, abgebaut werden könne.

Herr Reichskanzler von Papen stellte eine entsprechende Erklärung in Aussicht9.

9

Hierzu nichts ermittelt.

9. Außerhalb der Tagesordnung verlas Herr Reichsminister Dr. Ing. Bracht die vom Kabinett Braun in der Sitzung des Reichsrats vom 10. November 1932 abgegebene Erklärung10.

10

Die von MinDir. Brecht in der Vollsitzung des RR verlesene Erklärung lautete folgendermaßen: „Seit mehr als drei Monaten hat der Reichsrat nicht tagen können, weil die Reichsregierung durch ein, wie nunmehr feststeht, mit der Reichsverfassung nicht im Einklang stehendes Vorgehen die Preußische Staatsregierung an der Wahrnehmung ihrer Rechte und Pflichten im Reichsrat verhindert hat. – Es war der Wunsch der Preußischen Staatsregierung, das Vergangene im Reichsrat still zu übergehen. Sie hat daher in eine Aufschiebung der ersten Vollsitzung des Reichsrats bis auf mehr als zwei Wochen nach der Entscheidung des Staatsgerichtshofs gewilligt. Leider ist es in diesem Zeitraum trotz des größten Entgegenkommens der Preußischen Staatsregierung bis heute nicht gelungen, eine befriedigende Regelung herbeizuführen. Auf Wunsch von Persönlichkeiten aus der Mitte des Reichsrats, die sich um eine solche Regelung bemühen und die Hoffnung haben, daß sie bis Sonnabend [12. 11.] zustande kommt, und im Interesse anderer letzter Versuche um eine Verständigung sieht die Preußische Staatsregierung davon ab, die Sachlage heute genauer darzustellen. Sie begnügt sich mit folgenden Feststellungen: Der Staatsgerichtshof hat den Vorwurf der Pflichtverletzung gegen das Land Preußen in vollem Umfange für unbegründet erklärt. Er hat die Anwendung des Artikels 48 Abs. 1 für unzulässig erklärt. Es gibt also keine Reichsexekution gegen Preußen. – Der Staatsgerichtshof hat ferner festgestellt, daß die auf Grund des Artikels 48 Abs. 2 bestellten Reichskommissare niemals Landesregierung werden und auch niemals an die Stelle der Landesregierung treten können. Wenn Reichskommissare Zuständigkeiten übernehmen, so können sie dies nur in der Weise tun, daß sie der Landesregierung vorübergehend Zuständigkeiten entziehen und sie vorübergehend auf das Reich übertragen. – Die Reichsregierung führt diese grundsätzlichen Gesichtspunkte der Entscheidung des Staatsgerichtshofs nicht durch. Die Reichskommissare bezeichnen sich weiter als kommissarische „Landesregierung“, also als Ersatz der Landesregierung. Sie erlassen unter der Dienstbezeichnung Preußischer Minister und des Preußischen Staatsministeriums ihre Schreiben, Verfügungen und Verordnungen. Auch im übrigen versagen sie der Preußischen Staatsregierung die Wiedereinsetzung in ihre Ämter als Landesregierung noch immer in weitem Umfang. – Diese Lage berührt in einem solchen Maße die Grundlagen der geltenden Reichsverfassung, insbesondere der Rechtsstellung der Länder, daß sich die Preußische Staatsregierung für verpflichtet hält, dem Reichsrat hiervon Kenntnis zu geben. – Die Reichsregierung hat ihre Maßnahmen auch als Vorgriff auf die Reichsreform zu rechtfertigen versucht. Die Behandlung, die zur Zeit der Preußischen Landesregierung zuteil wird, ist eine schlechte Vorbereitung auf eine autoritäre Reform. Auch ist Artikel 48 Abs. 2 nicht dazu da, die Reichsreform durchzuführen. Zum mindesten hätte also die Reichsregierung gleichzeitig den Entwurf eines Gesetzes über die Reichsreform dem Reichsrat auf dem verfassungsmäßig vorgesehenen Wege zur ordnungsmäßigen Beschlußfassung vorlegen müssen. Die Reichsregierung hat aber mehr als drei Monate fruchtlos verstreichen lassen, ohne dies zu tun. Auf diese Weise wird eine günstige Erledigung des großen Werkes nicht gefördert, sondern im Gegenteil schwer gefährdet. – Die Preußische Staatsregierung hat nicht nur die Rechte der gegenwärtigen, sondern auch künftiger Preußischer Staatsregierungen zu wahren. Sie richtet als Mitglied des Reichsrats von dieser Stelle aus nochmals an die Reichsregierung die dringende Forderung, die unberechtigten Sondermaßnahmen in Preußen aufzuheben, mindestens aber die Entscheidung des Staatsgerichtshofs in loyaler Weise durchzuführen und die Staatsautorität, die nicht nur in der Reichsregierung, sondern auch in den Landesregierungen verkörpert ist, selbst vorbildlich zu achten.“ (Niederschrift über die RR-Sitzung vom 10. 11. in RAnz. vom 11.11.32).

[916] Herr Ministerialdirektor Coßmann berichtete über den Verlauf dieser Reichsratssitzung11.

11

Im weiteren Verlauf der RR-Sitzung erwiderte zunächst RIM v. Gayl auf die Erklärung Preußens (Anm 10): „Die ganze Angelegenheit gehört nach Auffassung der Reichsregierung nicht vor das Form des Reichsrats, nachdem das Urteil des Staatsgerichtshofs ergangen ist, sondern bleibt, wie schon das Urteil festgestellt hat, Sache der Vereinbarung zwischen den Beteiligten, nämlich dem preußischen Staatsministerium und dem Reichskommissar für Preußen. Der Reichskanzler hat in seiner Eigenschaft als Reichskommissar für Preußen in Gegenwart des Reichspräsidenten bereits gelegentlich seiner Aussprache mit dem preußischen Ministerpräsidenten Dr. Braun [Dok. Nr. 182] die loyale Durchführung des Urteils des Staatsgerichtshofs zugesagt. Die Verhandlungen über die Einzelheiten, die bereits seit längerer Zeit gepflogen worden sind, werden demnächst in einer neuerlichen Verhandlung, die der Reichskommissar inzwischen angeregt hat, hoffentlich einen befriedigenden Abschluß finden.“ – Hieran anschließend gaben die Vertreter Bayerns, Württembergs,Sachsens, Hessens und Hamburgs kurze Erklärungen etwa dahin ab, daß es geboten sei, das Leipziger Urteil in unbedingt loyaler Weise durchzuführen (RAnz. vom 11.11.32).

Herr Reichskanzler von Papen erklärte es für angebracht, über diese Sitzung zur Tagesordnung überzugehen12.

12

Zum Fortgang s. Dok. Nr. 204.

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