2.43 (vsc1p): Nr. 43 Besprechung des Reichskanzlers mit Vertretern des Handwerks am 5. Januar 1933

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[182] Nr. 43
Besprechung des Reichskanzlers mit Vertretern des Handwerks am 5. Januar 19331

1

Zur Vorgeschichte dieser Besprechung s. Dok. Nr. 39. – Die Aufzeichnung stammt von MinR Feßler.

R 43 I /2016 , Bl. 290–291

[Forderungen der Handwerkerschaft.]

Der Reichskanzler empfing im Beisein des Reichswirtschaftsministers und des Reichskommissars für Arbeitsbeschaffung sowie des Reichskommissars für das Handwerk und Kleingewerbe und des Ministerialrats Dr. Feßler den Reichstagsvizepräsident Esser sowie die Handwerkskammerpräsidenten Derlin, Pflugmacher und Ludwig, den Generalsekretär Hermann und den Geschäftsführer des Handwerks- und Gewerbekammertages Dr. Meusch. Nach eingehenden politischen Ausführungen brachten die Handwerksvertreter folgende Wünsche vor:

1.

Heraushebung des Reichskommissariats für das Handwerk und Kleingewerbe aus dem Geschäftsbereich eines Ministeriums zur engeren Verbinbindung zwischen den Spitzenorganisationen des Gewerbes und der Reichsregierung.

2.

Baldige Schlußaktion zur Stützung der gewerblichen Kreditgenossenschaften.

3.

Unterstützung der in der Gründung begriffenen Mobilisierungskasse für die mittelständische Wirtschaft.

4.

Möglichst weitgehende Heranziehung des Handwerks bei den Plänen zur Arbeitsbeschaffung unter ausreichender Bezahlung.

5.

Berücksichtigung der Notlage des östlichen Handwerks.

6.

Verstärkte Siedlung und Beteiligung des Handwerks am Siedlungsausschuß.

7.

Kundgebung der Reichsregierung bei der Vollversammlung des Handwerks am 26. und 27. Januar.

Der Reichskanzler sagte zu, den Vorschlag wegen einer Änderung im Organisationsverhältnis des Reichskommissars für Handwerk und Kleingewerbe mit dem zuständigen Reichswirtschaftsminister zu besprechen2. Mit diesem war er darüber einig, daß die Entscheidungen über eine dritte Stützungsaktion für die gewerblichen Kreditgenossenschaften und die Gründung der Mobilisierungskasse für die mittelständige Wirtschaft nach Möglichkeit beschleunigt werden möchten3. Auch hinsichtlich der Wünsche wegen Heranziehung des[183] Handwerks zur Arbeitsbeschaffung wurde im Einvernehmen mit dem Reichskommissar für Arbeitsbeschaffung wohlwollende Prüfung zugesagt. Der Wert der Förderung von Reparaturarbeiten im Althausbesitz4 wurde von allen einheitlich anerkannt. Weitere 50 Millionen RM sei[en] dafür fest zugesagt. Auch darüber bestand Einverständnis, daß die Hauszinssteuer für die Ausführung notwendiger Arbeiten am Hausbesitz und für seine Bewertung im Kreditwesen eine starke Hemmung bedeute. Der Reichskanzler hoffte trotz der Schwierigkeiten, die sich für die Finanzlage, insbesondere auch der Länder, ergeben würde, daß Wege gefunden würden, die Hauszinssteuer eher zu beseitigen, als zur Zeit gesetzlich festgelegt5.

2

Zur Erledigung der Organisationsfrage s. diese Edition: Die Regierung Hitler, I/1, Dok. Nr. 25, P. 6.

3

RK v. Schleicher war mit der Notlage des Mittelstandes insofern direkt konfrontiert worden, als der Vorsitzende des DGB Imbusch ihm in Verbindung mit einer sehr positiven Stellungnahme zur Rundfunkrede vom 15. 12. (s. Dok. Nr. 25) auf die „außerordentlich bedenklichen Folgen“ des bevorstehenden Zusammenbruchs der auf genossenschaftlicher Basis arbeitenden „Essener Bank“ aufmerksam gemacht hatte. „Wenn hier nicht geholfen wird, verlieren Tausende von Mittelständlern ihr Geld, ihre Bewegungsfreiheit und die Möglichkeit, Arbeiter und Angestellte zu beschäftigen. Das würde dem Programm der Reichsregierung: Arbeit schaffen, in einem der wichtigsten Wirtschaftsgebiete Deutschlands stark entgegenwirken. Schon deshalb müßte ein Weg gesucht werden, um das zu verhindern. Ein anderer Grund aber wiegt sehr viel schwerer. In den letzten Jahren wurde sehr viel zur Sanierung der Großbanken, der Großindustrie, der Schiffahrt und der östlichen Landwirtschaft getan. Der Mittelstand, insbesondere im Westen, kam nicht gut weg. Würde die jetzige Reichsregierung die hier in Essen gegebene Gelegenheit benutzen und für einen sehr bedeutenden Teil des Mittelstandes eintreten, so würde das m. E. politisch außerordentlich bedeutungsvoll sein. Der Mittelstand gehört hier politisch den verschiedenen, für die zukünftige Aufbauarbeit bedeutungsvollen Parteien an.“ (Imbusch an v. Schleicher, 17.12.1932; R 43 I /649 , Bl. 311). Der Dt. Genossenschaftsverband hatte am 12. 12. bereits an den RK appelliert, die „Subventionspolitik“ nicht – wie geplant – „zu beendigen, ohne dem gewerblichen Mittelstand und den gewerblichen Genossenschaften in gleichem Maße geholfen zu haben“ wie den anderen Subventionsempfängern (R 43 I /675 , Bl. 112–115). In Anlehnung an diesen und weitere Anträge des Dt. Genossenschaftsverbandes hatte der RWiM dem RKab. am 20.12.1932 eine Kabinettsvorlage zur „abschließenden Hilfsaktion für mittelständische Kreditgenossenschaften“ zugeleitet und zur Begründung ausgeführt, daß die 1931 und 1932 bereits eingeleiteten Subventionsmaßnahmen sich nicht als ausreichend erwiesen hätten, „um die durch den dauernden Abzug ihrer Einlagen geschwächten und durch die infolge der Wirtschaftsschrumpfung eingetretenen Verluste an Außenständen und Vermögenswerten“ in ihrem Bestand gefährdeten Kreditgenossenschaften aufrechtzuerhalten. Auch die Entscheidung über die Einbeziehung von Mittelstand-Aktienbanken in die Hilfsaktion sowie die Frage, ob eine Liquidations- oder Mobilisierungskasse für die mittelständische Wirtschaft errichtet werden solle, stehe dringlich zur Entscheidung an (R 43 I /2010 , Bl. 265–268). Nachdem in der o. a. Kabinettssitzung nur einzelne, die gesetzlichen Grundlagen der Sanierungsaktion betreffende Teilbereiche geregelt worden waren (s. Dok. Nr. 33, P. 8), bringt der RWiM die Vorlage am 16.1.1933 in geringfügig veränderter Form im RKab. wieder zur Sprache (Dok. Nr. 57, P. 3).

4

Die Förderung der Bau- und Reparaturarbeiten war bislang ein zentrales Anliegen des Handwerks im Rahmen des Papenschen direkten Arbeitsbeschaffungsprogramms gewesen. Das Anliegen ist in dem obigen Forderungskatalog nicht enthalten. Der Reichsverband des dt. Handwerks hatte aber zusammen mit der Hauptgemeinschaft des dt. Einzelhandels am 17.12.1932 bei RK v. Schleicher die Bereitstellung von Reichszuschüssen in Höhe von 200 Mio RM für ein „einheitliche[s] und in sich abgeschlossene[s] Arbeitsbeschaffungsprogramm beim Hausbesitz“ beantragt (R 43 I /2047 , Bl. 139–142; ergänzend dazu die Förderungsanträge des Zentralverbandes dt. Haus- und Grundbesitzervereine vom 21. 11. und des Reichsstädtebundes vom 12.12.1932 (ebd., Bl. 143–147).

5

Randvermerk StS Planck: „Ja“. – Die Hauszinssteuer war durch die Dritte SteuernotVO vom 14.2.1924 eingeführt worden (RGBl. I, S. 74 ). Verschiedene im Jahr 1931 beschlossene Maßnahmen sahen neben einer generellen Ablösemöglichkeit, über deren Modalitäten (z. B. Einbeziehung in das Steuergutscheinprogramm) zur Zeit diskutiert wurde, Steuersenkungen zum 1.4.1935, 1.4.1937 und den Wegfall der Steuer zum 1.4.1940 vor (RGBl. 1931, I, S. 551  und 706 ). Zum Fortgang s. diese Edition: Die Regierung Hitler, I/1, Dok. Nr. 201.

Hinsichtlich der Siedlung glaubte er nicht eine starke Arbeitssteigerung beim Handwerk erhoffen zu können, weil sie in primitivster Form und wesentlich unter Heranziehung der Arbeitskraft der Siedler durchgeführt werden müsse6.

6

Das im Forderungskatalog enthaltene Anliegen war dem RK bereits am 14.12.1932 in einer Eingabe des Reichsverbandes des dt. Handwerks und der Hauptgemeinschaft des dt. Einzelhandels vorgetragen worden. Die Spitzenverbände versprachen sich von der „beschleunigte[n] Durchführung des Siedlungswerks“, das „bei richtiger Inangriffnahme auf Jahre hinaus zu einer dauernden Quelle der Belebung, insbesondere der Produktionsgüterwirtschaft“ werden könne, eine „mengen- und qualitätsmäßige Erweiterung des Absatzes“ sowie „eine Belebung der Nachfrage für das örtliche Gewerbe“ (R 43 I /2047 , Bl. 113–119).

[184] Der Reichskanzler wies darauf hin, daß die Bereinigung der wirtschaftlichen Verhältnisse im Osten mit allem Nachdruck beschleunigt werden solle. Er hielt einen Siedlungsausschuß für weniger zweckmäßig als die Heranziehung sachverständiger Persönlichkeiten zu Beratungen in Einzelfällen7. Eine Erklärung der Reichsregierung bei der Vollversammlung des Handwerks, voraussichtlich durch den Herrn Reichswirtschaftsminister, stellte er in Aussicht8.

7

Zur Frage der Konstituierung eines Regierungsausschusses für Osthilfe- und Siedlungsfragen sowie zur Frage der Berufung eines Beirats für Siedlungsfragen s. Dok. Nr. 15 und 34.

8

Einladung des RK für den 27.1.1933 und Beauftragung des RWiM durch den RK in: 43 I/2016, Bl. 294 f. Warmbold trägt in der Vollversammlung, in der auch die Vertreter ganz unterschiedlicher Konzeptionen von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (Wagemann und François) sprechen, die bisherigen Hilfsmaßnahmen der RReg. zugunsten des Handwerks vor, betont aber gleichzeitig, daß keine Reg. den Mittelstand davon befreien könne, „die Not der Gesamtwirtschaft zu seinem Teil mitzutragen“ (WTB-Bericht Nr. 174 vom 27.1.1933; R 43 II /277 , Bl. 6 f.). Vor der Versammlung wird eine Abordnung der Handwerkerführung vom RPräs. empfangen, dem folgende Wünsche vorgetragen werden: 1. Heraushebung des RKom. für das dt. Handwerk aus dem RWiMin. und Unterstellung unter den RK; 2. Ausgleich für die Benachteiligung des ostdt. Handwerks durch den Vollstreckungsschutz für die Landwirtschaft; 3. Maßnahmen zum Schutz gegen die Schwarzarbeit; 4. Einschränkung „der schrankenlosen Gewerbefreiheit“ durch Einführung eines Befähigungsnachweises für Handwerker. Der RPräs. verweist die Petenten im wesentlichen an die zuständigen Reichsministerien (Aufzeichnung StS Meissners vom 27.1.1933; R 43 II /277 , Bl. 2–5).

Abschließend betonte der Reichskanzler, daß die Reichsregierung sehr weitgehend mit den Forderungen des Handwerks übereinstimme und den Grundgedanken nahestehe, auf denen diese beruhen.

Der Reichswirtschaftsminister hatte zur Frage der Subventionen noch darauf hingewiesen, es könnte aus den Erfahrungen der letzten Zeit geschlossen werden, daß die Voraussage nicht immer zuträfe, nach der im Falle des Konkurses Werke völlig zum Stillstand kämen. In mehreren Fällen sei dies nicht geschehen. Aus diesen Erfahrungen müßten entsprechende Folgerungen gezogen werden.

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