2.205.1 (wir1p): Streiklage.

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Die Kabinette Wirth I und II (1921/22). Band 1Bild 146III-105Bild 183-L40010Plak 002-009-026Plak 002-006-067

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Streiklage.

Der Herr Reichsverkehrsminister berichtet eingehend über die Streiklage1. Nach seiner Auffassung sei die wichtigste Frage die Aufrechterhaltung der Staatsautorität. Die Bewegung, die der Herr Reichskanzler heute vormittag in der Kabinettssitzung des Reichstages2 als Beamtenrevolte bezeichnet habe, müsse besiegt werden, und niemals halte er eine Aufgabe der bisherigen starken Haltung der Reichsregierung für möglich.

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In den Akten finden sich mehrere ausführliche Lageberichte des RVMin. zur Streiklage in den Eisenbahndirektionen, so vom 2. 2., 3. 2., 5. 2., 6. 2. und 7.2.22. Sie enthalten meist Übersichten über den Umfang des Einsatzes der technischen Nothilfe (R 43 I /2124 , Bl. 55, 58-63, 72-78, 82-87, 99-106, 110-113, 165-172, 221-226). Über die Streiklage am Verhandlungstisch gibt die in Dok. Nr. 198 Anm. 1 zitierte Darstellung des RVMin. über den Verlauf des Streiks folgende Zusammenfassung: „Nacht vom 6. zum 7. Februar: Beamtenbund mit Exzellenz Schiffer wird nochmals vorstellig bei Verkehrsminister, Disziplinierung zu unterlassen [siehe dazu auch Dok. Nr. 200]. Minister erklärt, daß er damit unter keinen Umständen einverstanden ist. – Erschienenen wird nachgewiesen, daß der Notbetrieb sich günstig weiter entwickelt, Eisenbahn also ohne Streikende notdürftigen Betrieb durchaus aufrecht erhalten kann. Dauernde dringende Telegramme aus Industrie- und Handelskreisen, nicht nachzugeben. Industrie zwar gegenwärtig in großer Not, verlangt aber unbedingtes Standhalten der Regierung, da sonst für Zukunft jede Staatsautorität untergraben. 7. Februar Dienstag: Neues Verhandeln zwischen Reichsregierung, Vertretern des Beamtenbundes, der Postgewerkschaften usw., die aber nur noch Fragen der Disziplinierung behandeln.“ (Nachlaß Groener , N 46/143).

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Protokoll in R 43 I nicht ermittelt.

Bezüglich der Maßregelung der Beamten schlage er folgendes vor3. 1) Die Disziplinarverfahren sollten durchgeführt werden. 2) Die Entlassung der auf Kündigung angestellten Beamten solle aufrecht erhalten werden. 3) Die Namen der übrigen streikenden Beamten werden in Listen aufgenommen, sodaß das Ministerium eine Unterlage für spätere Entscheidungen in der Hand habe. 4) Die Arbeiter, soweit sie bis zum Ende des Streiks entlassen sind, bleiben entlassen, jedoch ist die Frage ihrer Wiedereinstellung offen. 5) Die bestehenden persönlichen Beschwerderechte der Beamten bleiben gewahrt.

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Siehe dazu auch Stellungnahme des RVM vom 6.2.22 zu Gegenständen der Tagesordnung (R 43 I /2124 , Bl. 159).

Von den Befugnissen, die ihm nach dem Reichsbeamtengesetz zuständen, wolle er bezüglich der Bestrafung folgenden Gebrauch machen: Die Disziplinarverfahren werden eingeleitet a) gegen Urheber und Treiber der Bewegung, sowie gegen alle, die sich Sabotageakte oder gewaltsamer Eingriffe schuldig gemacht[555] haben, bzw. die andere Beamte an der Arbeit gehindert haben, bzw. zu hindern versucht haben. b) Gegen die übrigen Teilnehmer sollen Ordnungsstrafen verhängt werden, sofern sie alsbald zum Dienst zurückkehrten. Nach § 14 des Reichsbeamtengesetzes sind die streikenden Beamten ihres Diensteinkommens für verlustig zu erklären.

Nach denselben Gesichtspunkten sollen die kündbaren Beamten behandelt werden.

Der Herr Reichskanzler erklärt, daß die Absichten des Reichsverkehrsministers dahin gehen, die Streikenden zu unterwerfen. Nach ihm gewordenen Mitteilungen sollten dies die Leute auch tun. Sie wollten „Frieden mit der Reichsregierung“ und dazu den Umfang der Verfolgungsmaßnahmen mit der Regierung vereinbaren. Er habe kurz zuvor eine Abordnung des Beamtenbundes empfangen4. Da die Gesamtregierung für die Politik die Verantwortung trage, sei es verständlich, daß vorliegende Fragen nicht allein eine Ressortangelegenheit, sondern eine Frage der Gesamtregierung seien. Er habe die erwähnte Deputation des Beamtenbundes zur Regelung der Vorfrage zu der Reichsgewerkschaft zurückgesandt, ob die Reichsgewerkschaft, wenn die Reichsregierung den sogenannten „Frieden“ mit ihr schließe, heute abend noch zum Abbruch des Streiks bereit sei. Der Beamtenbund sehe ja ein, daß Disziplinarstrafen verhängt werden müßten, und daher müsse jetzt die Reichsregierung versuchen, eine richtige Formulierung der bevorstehenden Strafmaßnahmen zu finden. Selbstverständlich solle dabei die Ansicht des Reichsverkehrsministers vollauf gewahrt werden.

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Protokoll in R 43 I nicht ermittelt.

Herr Staatssekretär Dr. Hemmer verliest die Bedingungen, unter denen eventuell der Beamtenbund zum Abbruch des Streiks bereit sein würde. 1) Die einzelnen Disziplinarverfahren werden durchgeführt. 2) Die entlassenen kündbaren Beamten bleiben entlassen. 3) Saboteure werden bestraft. 4) Streiktage werden nicht bezahlt.

Reichsfinanzminister Dr. Hermes betont, daß man wohl nicht gut von „Frieden mit der Regierung“ sprechen könne. Es sei wohl „Beilegung des Streiks“ gemeint. Er habe Bedenken insofern gegen den Vorschlag des Herrn Reichskanzlers, als ihm dadurch der Herr Reichsverkehrsminister ausgeschaltet erscheine. Der Herr Reichsverkehrsminister müsse beauftragt werden, nach den Grundsätzen des Kabinetts zu handeln, sonst sähe es so aus, als ob das Kabinett sich gegen den Reichsverkehrsminister wende.

Der Herr Reichskanzler betonte, die Reichsregierung habe schon in dem Moment den Boden der einzelnen Ressortszuständigkeit verlassen, in dem sie eine allgemeine Aussprache mit den Gewerkschaften und dem Beamtenbund geführt habe5.

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Siehe Dok. Nr. 197 und Dok. Nr. 198 Anm. 5.

Herr Reichswirtschaftsminister Schmidt stimmte der Auffassung des Herrn Reichskanzlers zu, da nach seiner Ansicht das Gesamtkabinett als verantwortlich anzusehen sei. Die Angelegenheit gewönne stündlich an politischer Bedeutung. Es sei zu begreifen, daß die Streikenden sich nicht mit der Erklärung eines[556] einzelnen Ministers begnügen wollten, sondern, daß ihnen das Kabinett größere Gewähr biete.

Herr Vizekanzler Bauer führt aus, daß er nie für eine Amnestie gewesen sei. Er halte jedoch den Vorschlag des Herrn Reichskanzlers für eine gute Gelegenheit, den Streik abzubrechen, vorausgesetzt allerdings, daß die Reichsgewerkschaft auf die Bedingungen eingehe, und daran zweifle er. Bei der Post wollten nicht nur die Unterbeamten, sondern nunmehr auch die mittleren Beamten in den Streik treten, was die Lage bedeutend verschärfe. Unter diesen Umständen sei der Streik nicht mehr eine einzelne Ressortsache, sondern eine Angelegenheit des Gesamtministeriums.

Herr Minister Severing glaubt nicht, daß die Reichsgewerkschaft mit den erwähnten Bedingungen zum Abbruch des Streiks bereit sein wird. Wenn es gelänge, den Streik der Post zu verhindern, sei dies als Erfolg der jetzigen Regierungsmaßnahmen anzusehen. Wenn nämlich zu den streikenden Eisenbahnern noch in Berlin allein etwa 50 000 Postbeamte dazu kämen, dann wäre die Lage unhaltbar, insbesondere würden dann auch die Großbetriebe stillgelegt. Die Folgen wären Lebensmittelnot, Plünderung. Als letztes Mittel müßte dann die Reichswehr eingesetzt werden, und dann wäre der Bürgerkrieg da. Es stehe fest, daß die Sowjetregierung die KPD mit Geldern unterstütze. Unter diesen Umständen teile er die vom Herrn Reichskanzler vertretene Auffassung.

Herr Reichsverkehrsminister Groener betonte, daß er seinerseits Verhandlungen bisher nicht geführt habe, sondern heute nacht den bei ihm erschienenen Herren nur Auskunft über die Lage gegeben und gleichzeitig seinen persönlichen Standpunkt klargelegt habe6. Es sei zweifellos, daß die politische Aktion in den Händen des Reichskanzlers liege. Wenn sich jedoch die Gesamtregierung in einer Ressortangelegenheit als zuständig bezeichnen wolle, so sei dies eine Verschiebung der parlamentarischen Verantwortlichkeit. Ihm sei der Erfolg der vom Herrn Reichskanzler geplanten Maßnahmen sehr zweifelhaft. Es sei unerträglich, daß es der Polizei in Berlin nicht gelungen sei, die Streikführer hinter Schloß und Riegel zu setzen, zumal diese leicht zu finden gewesen wären. Wäre z. B. der Führer Menne verhaftet worden, so wäre der Bewegung der Kopf genommen worden. Die Polizei trage daher Schuld an der Ausbreitung des Streiks und die Verordnung des Herrn Reichspräsidenten sei durch das Versagen der Polizei illusorisch gemacht. Er sei bereit, an einer Formulierung der Maßnahmen, betreffend Bestrafung mitzuwirken. Er erkläre aber unzweideutig, daß er in dieser Frage eine Niederlage der Reichsregierung nicht mitmache.

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Zu den Verhandlungen Groeners siehe Anm. 1.

Der Herr Reichskanzler sagte dem Herrn Verkehrsminister zu, daß die Formulierung selbstverständlich im Einvernehmen mit ihm erfolgen werde.

Herr Reichsfinanzminister Dr. Hermes fügte hinzu, daß nach seiner Auffassung unter keinen Umständen die Autorität des Reichsverkehrsministers leiden dürfe.

Herr Reichspostminister Giesberts erwähnte noch, daß um 8 Uhr abends die Postbeamten eine Versammlung einberufen hätten, um über den Streik zu beschließen.[557] Er halte daher eine glückliche Formulierung für besonders notwendig.

Herr Reichskanzler Dr. Wirth versicherte, daß er mit dem Beamtenbund nicht zu einem Abschluß kommen wolle, ohne Zustimmung des Kabinetts.

Herr Reichsminister des Innern Köster machte davon Mitteilung, daß die Sozialdemokratische Fraktion gegebenenfalls dafür stimmen werde, daß sämtliche Disziplinierungen unterblieben, wenn die Arbeit wieder aufgenommen werde.

Die Sitzung wurde hierauf eine Stunde unterbrochen7.

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Es schließt sich um 19 h eine Besprechung mit Vertretern des Beamtenbundes und der Reichsgewerkschaft (Flügel, Remmers, Lenz, Thieme, Döbling) an (R 43 I /2124 , Bl. 208 f.), über die der RK in der Fortsetzung der Kabinettssitzung berichtet (Dok. Nr. 203).

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