2.220 (wir1p): Nr. 217 Der Reichskanzler an Reichsminister Hermes. 3. März 1922

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Nr. 217
Der Reichskanzler an Reichsminister Hermes. 3. März 1922

R 43 I /933 , Bl. 115-118 Abschrift

[Betrifft: Endgültige Besetzung des Reichsfinanzministeriums1]

1

Bei der Regierungsbildung am 25. Oktober 1921 war der REM Hermes gleichzeitig mit der Wahrnehmung der Geschäfte des RFMin. beauftragt worden, weil Wirth, der das Amt des RFM in seinem 1. Kabinett innegehabt hatte, das Auswärtige Amt wahrnahm (siehe Dok. Nr. 123 Anm. 3).

Sehr geehrter Herr Kollege!

Ihren Wunsch, in der Frage der Besetzung des Finanzministeriums möglichst rasch klar sehen zu wollen, würdige ich vollauf. Sie wissen auch, daß seit längerer Zeit politische Erwägungen im Gange sind, die Frage der Besetzung[604] des Finanzministeriums durch Ihre Person zum Abschluß zu bringen. Sie haben seinerzeit in schwerer Stunde auf mein Drängen das Finanzministerium interimistisch übernommen und dadurch der Reichsregierung einen hervorragenden Dienst geleistet.

Sie werden mir wohl zustimmen, wenn ich mit dem Ausdruck besonderen Dankes zugleich den Wunsch verknüpft habe, in den Fragen der äußeren und inneren Politik, die zur Zeit brennend sind, unter uns zur vollen Klarheit zu kommen. Wir haben uns darüber aufrichtig und ernstlich ausgesprochen.

Bezüglich der Außenpolitik nehme ich an, daß in Bezug auf die Grundlagen der bisherigen Außenpolitik keinerlei Meinungsverschiedenheiten vorhanden sind. Auch die Behandlung des Reparationsproblems, insbesondere nach der taktischen Seite, ist unser Gemeingut. Nach dieser Richtung hin herrscht wohl auch völliges Einvernehmen mit den Auffassungen des Herrn Kollegen Dr. Rathenau. Was die innere Politik angeht, so steht ja im Vordergrund die Erledigung des Steuerkompromisses2. Mit Ihnen hält die Reichsregierung ihrerseits an dem Kompromiß fest und versucht, besonders aus außerpolitischen Erwägungen, das Kompromiß und das Mantelgesetz alsbald zum Abschluß zu bringen.

2

Siehe Dok. Nr. 205 Anm. 1.

Besonderer Sorgfalt bedarf die Zwangsanleihe3. Mit der Auffassung, wie sie vielfach außen hervorgetreten ist, als ob die Zwangsanleihe nur zögerlich behandelt und als ob die Erhebung erst im Jahre 1923 vorgenommen werden sollte, werden wir beide gründlichst aufräumen. Es muß, gegebenenfalls auch unter Benutzung neuer Wege – ich stelle zur Erwägung den Beizug öffentlichrechtlicher Korporationen als vorläufiger Veranlagungs- und Erhebungsorgane – versucht werden, die Zwangsanleihe zum größten Teil noch in diesem Jahre einzuheben und dem Jahre 1923 im wesentlichen die Korrektur zuzuweisen.

3

Siehe dazu Dok. Nr. 216, P. 1.

Ich zweifle nicht daran, daß eine Einigung innerhalb des Kabinetts über die vorhin berührten Fragen möglich sein wird.

In diesem Zusammenhange darf ich nochmals kurz auf die Bedeutung der Auswahl der Beamten des Finanzministeriums für die Bearbeitung der Steuervorlagen, wie auch für die Beeinflussung der Landesfinanzämter nach der persönlichen wie sachlichen Seite hinweisen. Die überaus große sachliche Arbeitsleistung Ihrer Beamten erkenne ich voll an. Gerade darum halte ich es für außerordentlich wünschenswert – und ich bitte Sie, darauf bedacht sein zu wollen –, daß auch nur der Anschein einer einseitigen Orientierung der berufenen Beamten vermieden wird.

Nach den aufrichtigen Aussprachen, die wir über die gesamte Politik wie über die Einzelheiten gepflogen haben, war es mir ein lebhaftes Bedürfnis, deren Ergebnis noch einmal kurz niederzulegen, um so mehr, als diese Aussprachen unsere völlige Übereinstimmung ergeben haben.

Genehmigen Sie, sehr geehrter Herr Kollege, den Ausdruck meiner vorzüglichsten Hochachtung

Ihr

sehr ergebener

gez. Dr. Wirth.

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