1.102.1 (wir2p): [Streitfall zwischen Bayern und dem Reich]

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[Streitfall zwischen Bayern und dem Reich]

Staatssekretär Dr. Hemmer verliest das zu unterschreibende Protokoll2.

2

Berliner Protokoll vom 11.8.1922, siehe Dok. Nr. 338.

Graf Lerchenfeld gibt vor der Unterzeichnung eine kurze Erklärung ab, die noch zu den Akten überreicht werden wird3.

3

Folgende von Lerchenfeld unterschriebene Erklärung vom 11.8.1922 liegt in den Akten: „Namens der Bayerischen Regierung erkläre ich folgendes: 1. Durch den Entschluß, die Bayerische Verordnung aufzuheben und der Abmachung über den Vollzug des Schutzgesetzes zuzustimmen, wird der von der Bayerischen Regierung zu diesem Gesetz eingenommene Standpunkt nicht verändert; namentlich erblickt die Bayerische Regierung nach wie vor in dem Staatsgerichtshof kein ordentliches, sondern ein außerordentliches Gericht, dessen baldigste Wiederaufhebung ihr als dringend erwünscht erscheint. Ihre Bedenken gegen das Gesetz in diesem Augenblick zurückzustellen, sieht sich die Bayerische Regierung nur wegen der zeitlich begrenzten Dauer des Gesetzes in der Lage. 2. Die endgültige Zustimmung zu der heutigen Verhandlung ist von der Genehmigung des Bayerischen Ministerrates abhängig. 3. Die Bayerische Regierung hat den dringenden Wunsch, daß die den Ländern in der Erklärung der Reichsregierung zugesagte Wahrung der Hoheitsrechte sobald als möglich verfassungsmäßig festgelegt werden möge.“ (R 43 I /2261 , Bl. 126).

[1005] Der Herr Reichskanzler knüpft an diese Erklärung die Erwartung, daß die Angelegenheit baldigst erledigt werden würde und daß diese Erklärung nicht etwa dazu führen werde, schwere Verfassungskämpfe zu veranlassen; im Hinblick auf unsere äußere Lage müßten weitere Schwierigkeiten unbedingt vermieden werden.

Graf Lerchenfeld erklärt, er hoffe der Reichsregierung in den ersten Tagen der nächsten Woche die endgültige Stellungnahme der Bayerischen Regierung mitteilen zu können.

Der Herr Reichskanzler setzt voraus, daß die in Berlin anwesenden Vertreter Bayerns sich im bayerischen Kabinett für die Annahme des Protokolls einsetzen werden.

Graf Lerchenfeld stimmt dem zu.

Der Herr Reichskanzler dankt den bayerischen Herren und stellt fest, daß die Verhandlungen beiderseits im versöhnlichen Sinne geführt worden sind.

Graf Lerchenfeld dankt dem Herrn Reichskanzler für die Leitung der Verhandlungen und bittet, diesen Dank auch ganz besonders dem Herrn Reichspräsidenten zu übermitteln.

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