1.104.1 (wir2p): 1. Ostpreußenprogramm.

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1. Ostpreußenprogramm.

Geheimrat Schmidt trägt vor. Das Kabinett nahm von der Vorlage Kenntnis1.

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In einer Besprechung im PrIMin. am 12. Mai war eine Entschließung zur Vorlage an das Reichs- und PrStMin. angenommen worden: „Die Provinz Ostpreußen ist infolge der durch den Vertrag von Versailles eingetretenen Abschnürung vom übrigen Preußen und Reich wirtschaftlich und politisch sehr gefährdet. Das ostpreußische Problem wird als ein solches von höchster politischer Bedeutung für ganz Preußen und Deutschland anerkannt. 2. Aus der Anerkennung der Bedeutung des ostpreußischen Problems ergibt sich die Notwendigkeit, daß die Reichs- und Staatsregierung im Interesse der Provinz sowie im Interesse des übrigen Preußens und des Reiches der Provinz Ostpreußen diejenigen Äquivalente zur Verfügung stellen, die sie instandsetzen, der wirtschaftlichen, politischen und kulturellen Gefährdung erfolgreich zu widerstehen. Ostpreußen wird zu diesem Zweck in wirtschaftlicher, kultureller und politischer Beziehung vielfach eine bevorzugte und andersartige Behandlung genießen müssen. 3. Aus der Notwendigkeit der Bereitstellung von Äquivalenten, die Ostpreußen befähigen sollen, die Wirkung des Korridors zu überwinden, ergibt sich als Ziel der von der Staats- und Reichsregierung zu verfolgenden Politik möglichste Wiederherstellung der innerdeutschen Relativität der Produktionsbedingungen nach dem Vorkriegsstande für die Ostprovinz. Alle Staats- und Reichsressorts erhalten als Richtlinie, daß bei allen wirtschafts-, verkehrs- und finanzpolitischen Maßnahmen dieser Grundsatz zu berücksichtigen ist. 4. Die Stellung des Oberpräsidenten in Ostpreußen soll zu dem Ziele gestärkt werden, eine möglichst einheitliche Führung der gesamten ostpreußischen Wirtschafts- und Kulturpolitik zu ermöglichen. Zu diesem Zweck werden alle Provinzialbehörden, auch soweit sie dem Oberpräsidenten der Provinz Ostpreußen nicht unterstehen, angewiesen werden, in derartigen Fragen enge Fühlung mit ihm zu halten und sich auf seine Einladung hin zu Besprechungen über derartige Fragen zur Verfügung zu stellen. Das mit dem Bericht des Oberpräsidenten der Provinz Ostpreußen vom 28.4.1922 vorgelegte Ostpreußenprogramm wird als eine geeignete Grundlage zur Sicherung der Provinz Ostpreußen gegen ihre wirtschaftliche, politische und kulturelle Gefährdung anerkannt. Darüber, ob und inwieweit die einzelnen Wünsche, welche im ersten Teil der Denkschrift zusammengestellt sind, bei der überaus angespannten Finanzlage des Reiches und Staates Berücksichtigung finden können, ferner über die Frage des Intensitätsgesetzes und über die Frage der Bereitstellung von Mitteln für eine erhöhte Kultur- und Wohlfahrtspflege sollen die zuständigen Reichs- und Staatsressorts beschleunigt Stellung nehmen.“ Der RIM hatte am 1.8.1922 den Antrag gestellt, die RReg. möge diese Entschließung auch ihrerseits annehmen (R 43 I /1850 , Bl. 332).

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