1.174.1 (wir2p): 1. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Maßnahmen gegen die wirtschaftliche Notlage der Presse.

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 2). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Die Kabinette Wirth I und II (1921/22). Band 2Bild 146III-105Bild 183-L40010Plak 002-009-026Plak 002-006-067

Extras:

 

Text

RTF

1. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Maßnahmen gegen die wirtschaftliche Notlage der Presse.

Nachdem Ministerialdirektor Dr. Trendelenburg den Inhalt des Entwurfs1 vorgetragen hatte, machte der Reichskanzler darauf aufmerksam, daß diesem[1171] Entwurf politische Bedeutung beizumessen sei. Möglicherweise habe er im Reichstag Opposition zu erwarten, und er halte deswegen eine Erledigung durch das jetzige Kabinett für unmöglich. [vertagt2]

1

Eine Änderung des Gesetzes über die wirtschaftliche Notlage der Presse vom 21.7.22 (RGBl. 1922 I, S. 629 ) war erforderlich, weil sich die wirtschaftlichen Verhältnisse im Zeitungswesen seit Erscheinen des Gesetzes weiterhin stark verschlechtert hatten. „Von Anfang Juli d. J. an“ – so die Begründung zum Entwurf – „sind wiederum 102 Zeitungen eingegangen, 65 mit anderen verschmolzen worden und eine große Anzahl hat ihr Erscheinen wesentlich eingeschränkt. Die Bezugspreise für Zeitungen sind zwar im gleichen Zeitraum wesentlich heraufgesetzt worden. Dies hat aber einen weiteren sehr starken Rückgang in der Zahl der Bezieher sowie im Einzelverkauf zur Folge gehabt.“ (R 43 I /2465 , Bl. 341-343).

2

Weiteres siehe Kabinett Cuno, Dok. Nr. 10, P. 7.

Extras (Fußzeile):