1.53.2 (wir2p): 2. Bemelmans-Gillet Abkommen.

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2. Bemelmans-Gillet Abkommen.

Staatssekretär Müller trug das Telegramm des Staatssekretärs Fischer vom heutigen Tage vor, nach welchem die sofortige Unterzeichnung des Bemelmans-Gillet-Abkommens unbedingt erforderlich sei4. Das Auswärtige Amt und das Reichsfinanzministerium hätten der Unterzeichnung zugestimmt. Das Kabinett beschloß, nach Paris zu telegraphieren, daß die Unterzeichnung erfolgen solle.

4

Das Telegramm vom 1.6.22 lautet: „Unser aller Meinung nach ist die Bestätigung Moratoriums so definitiv, wie es überhaupt zu erwarten war. Bemelmans- und Gillet-Abkommen müssen sofort gezeichnet werden, falls nicht schlimme Folgen heraufbeschworen werden sollen. Erbitte umgehend Ermächtigung für Ruppel.“ (R 43 I /28 , Bl. 415). Das Cuntze-Bemelmans-Abkommen wird tatsächlich noch am 2.6.22 unterzeichnet (RT-Drucks. Nr. 4468, Bd. 374 ).

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