1.62.5 (wir2p): 3. Neuwahl des Reichspräsidenten.

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[894]3. Neuwahl des Reichspräsidenten6.

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Der RIM hatte mit seinem Schreiben vom 15.6.1922 an den StSRkei die Frage vor das Kabinett gebracht: „Der Herr Reichspräsident hat wiederholt den Wunsch zu erkennen gegeben, die Neuwahl des Reichspräsidenten vorzunehmen, sobald rechtliche und tatsächliche Hindernisse nicht mehr im Wege stehen. Dieser Zeitpunkt dürfte gekommen sein, sobald Oberschlesien von den Truppen der Interalliierten Mächte geräumt ist. Nach dem Gesetz über die Wahl des Reichspräsidenten (RGBl. 1920, S. 1789 ] hat der Reichstag den Wahltag zu bestimmen. Für die Vorbereitung der Wahl sind mindestens 8 Wochen erforderlich. Zwischen dem Beschlusse des Reichstages und dem Wahltag muß also eine Frist von ungefähr 2 Monaten liegen. Nach den bisherigen Verabredungen gedenkt der Reichstag am 28. 6. in die Sommerferien zu gehen. Er wird voraussichtlich erst wieder Ende September, Anfang Oktober zusammentreten. Wenn also vor dem 28. Juni kein Beschluß gefaßt wird, wird die Wahl bis in den Spätherbst hinausgeschoben werden müssen. Gegen eine solche Verschiebung dürften keine Bedenken bestehen. Zunächst hat in Oberschlesien die Abstimmung über die Autonomiefrage stattzufinden, die voraussichtlich Mitte September vorzunehmen sein wird.“ (R 43 I /583 , Bl. 116).

Der Herr Reichskanzler erklärte nach längerer Aussprache, daß er in der Frage der Neuwahl des Reichspräsidenten mit den Parteiführern Fühlung nehmen werde.

Der Herr Reichspräsident sei persönlich der Auffassung, daß er es nicht verantworten könne, die Wahl länger hinauszuschieben. Es müsse aber darauf gesehen werden, daß in dieser Frage die Regierung die Initiative behalte. Die zuständigen Ressorts würden bei der Beratung mit den Parteiführern zugezogen werden7.

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Wenige Tage nach dieser Sitzung, am 3.7.22, schreibt Professor Hans Delbrück an den RK: „Deutschland bedarf in diesem Augenblick einer möglichst eindrucksvollen Demonstration für die Republik. Die beste und natürlichste Demonstration wäre die Ansetzung der Wahl des Reichspräsidenten innerhalb der denkbar kürzesten Frist. Während es bisher sehr zweifelhaft war, ob Herr Ebert im ersten Wahlgang die absolute Majorität gewinnen würde, wäre ihm diese jetzt sicher. Die Unabhängigen, die sich bislang weigerten, für ihn zu stimmen, werden jetzt sicherlich für ihn eintreten. Von den Bürgerlichen wird ein sehr großer Teil für ihn stimmen. Entschließt sich nun auch das Zentrum (vielleicht mit Ausnahme der Bayern), von einer Gegenkandidatur abzusehen, so wird das Ergebnis eine schlechthin erdrückende Majorität sein, und das wird mit einem Schlage das jetzt so schwer erschütterte internationale Ansehen Deutschlands wieder herstellen. Ich vermute, daß dieser Gedanke auch von anderer Seite bereits in Anregung gebracht worden ist, aber es kann ja nicht schaden, wenn ein Mann wie ich, der außerhalb des Parteilebens steht, dasselbe sagt.“ (R 43 I /583 , Bl. 118). Am 14.7.22 wendet sich daraufhin der RIM erneut an den StSRkei: „Der Anregung von Professor Hans Delbrück, unter den derzeitigen Verhältnissen als eindrucksvollste Kundgebung für den republikanischen Staatsgedanken die Wahl des Reichspräsidenten in kürzester Frist anzusetzen, eine Anregung, die auch von anderer Seite schon gemacht worden ist, stimme ich bei. Voraussetzung wäre, daß der Reichstag vor seiner Vertagung den Wahltag festsetzt. Zwischen Ausschreibung der Wahl und Wahltag muß eine Frist von mindestens 8 Wochen liegen. Da am 3. September in Oberschlesien die Abstimmung über die Autonomiefrage stattfindet, käme als Wahltag z. B. der 1. Oktober in Betracht.“ Das Schreiben trägt den Vermerk Wevers vom 26.7.22: „Durch die Erkl. im Reichstag erledigt“. (R 43 I /583 , Bl. 122).

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