1.95.1 (wir2p): Antwortnote nach Frankreich.

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 2). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Die Kabinette Wirth I und II (1921/22). Band 2Bild 146III-105Bild 183-L40010Plak 002-009-026Plak 002-006-067

Extras:

 

Text

RTF

Antwortnote nach Frankreich1.

1

Auf die dt. Note vom 14.7.1922 an die am Abkommen über die Ausgleichszahlungen vom 10.6.1921 beteiligten Mächte, in der die dt. Reg. wegen der Verschlechterung des Markkurses um Stundung der nach dem genannten Abkommen vorgesehenen Rate von monatlich 2 Mio Pfund gebeten und dafür die Verpflichtung auf 0,5 Mio Pfund monatlich angeboten hatte (Aktenstücke zur Reparationsfrage vom 12. Juli bis 11. Dezember 1922, S. 7 f.), hatte Poincaré am 26.7.1922 sehr scharf geantwortet und schließlich gefordert: „Ich habe die Ehre, Sie zu bitten, mir binnen einer Frist von zehn Tagen vom Datum dieses Schreibens ab gerechnet, die Zusicherung zu geben, daß das deutsche Amt künftig das Londoner Abkommen dadurch ausführt, daß es jeden Monat den Pauschalbetrag von zwei Millionen Pfund zahlt. Da mich der von Euer Exzellenz übersandte Antrag auf den Gedanken gebracht hat, daß das deutsche Amt nicht mehr die Absicht hatte, den Pauschalbetrag von zwei Millionen Pfund zu zahlen, habe ich für diese Eventualität eine bestimmte Anzahl von Maßnahmen beschlossen. – Sollte die Deutsche Regierung in der vorbezeichneten Frist nicht die Zusicherungen gemacht haben, die ich von Euerer Exzellenz dringend fordere, so schließe ich daraus, daß meine Annahme richtig ist, und die vorgesehenen Maßnahmen werden sofort und automatisch zur Anwendung gelangen.“ (Aktenstücke zur Reparationsfrage vom 12. Juli bis 11. Dezember 1922, S. 13). Die dt. Antwort ergeht am 1.8.1922 und lautet u. a.: „Das Abkommen über die Ausgleichszahlungen vom 10. Juni 1921 ist von Deutschland nicht mit einzelnen Mächten, sondern mit der Gesamtheit der beteiligten alliierten Regierungen abgeschlossen worden. Demgemäß ist die Note der deutschen Regierung vom 14. Juli 1922, wie der Französischen Regierung bekannt ist, gleichzeitig an die anderen hauptbeteiligten Mächte gerichtet worden. Die deutsche Regierung kann sich über ihre weitere Stellungnahme aus diesem Grunde erst schlüssig machen, wenn sich alle beteiligten Regierungen geäußert haben. Eine andere Haltung ist ihr auch angesichts der in ultimativer Form angedrohten, nicht näher bezeichneten Maßnahmen Frankreichs nicht möglich. – Indem die Deutsche Regierung ein weiteres Eingehen auf die Sache selbst vorbehält, bemerkt sie schon jetzt: Die Zahlungen, die Deutschland im Ausgleichsverfahren und aus Artikel 297 e leisten muß, können letzten Endes nur aus der selben Quelle geschöpft werden wie die Reparationszahlungen. […] Der deutsche Antrag, der nicht eine Kürzung der Ausgleichszahlungen, sondern lediglich ihre Verteilung auf einen längeren Zeitraum bezweckt, beruht auf denselben Gründen, die für die Deutsche Regierung bei ihrem Antrag auf Gewährung eines Moratoriums für die Reparationszahlungen maßgebend gewesen sind, nämlich der derzeitigen Erschöpfung der Fähigkeit Deutschlands zu Zahlungen in ausländischer Währung, die in dem katastrophalen Niedergang der Mark deutlich zum Ausdruck kommt. Inzwischen ist nach dem Eingang der Note Eurer Exzellenz ein neuer Sturz der deutschen Währung eingetreten und die Mark bis auf 1/160 ihres Friedenswertes gesunken.“ (Aktenstücke zur Reparationsfrage vom 12. Juli bis 11. Dezember 1922, S. 15).

Staatssekretär von Haniel verlas den vom Auswärtigen Amt hergestellten Entwurf einer Antwortnote und bemerkte, daß seitens der belgischen Regierung[981] nunmehr ebenfalls eine Antwort vorliege2, die im Gegensatz zu der französischen Auffassung betone, daß die Ausgleichszahlungen nur im Zusammenhang mit den Reparationszahlungen geregelt werden könnten.

2

Siehe Dok. Nr. 329 Anm. 9.

Reichsminister Giesberts fragte an, ob bekannt sei, inwiefern England an der Abfassung der französischen Note beteiligt sei.

Reichskanzler erwiderte, daß die englische Regierung von dem Schritte Poincarés überrascht worden sei.

Das Kabinett stimmte dem Entwurf der Note vorbehaltlich einiger redaktioneller Änderungen zu.

Extras (Fußzeile):