2.100.5 (bau1p): 5. Verbleiben der deutschen Behörden im Saargebiet nach Inkrafttreten des Friedensvertrages.

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Das Kabinett BauerKabinett Bauer Bild 183-R00549Spiegelsaal Versailles B 145 Bild-F051656-1395Gustav Noske mit General von Lüttwitz Bild 183-1989-0718-501Hermann EhrhardtBild 146-1971-037-42

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5. Verbleiben der deutschen Behörden im Saargebiet nach Inkrafttreten des Friedensvertrages.

Das Kabinett ist auf Vorschlag des Reichsministers des Auswärtigen damit einverstanden, der Entente vorzuschlagen, daß die deutschen Behörden im Saargebiet auch nach Inkrafftreten des Friedensvertrages ihre Funktionen dort weiter ausüben. Da das Saarrevier mit Inkrafttreten des Friedensvertrages automatisch auf den Völkerbund übergeht, irgendwelche Organe desselben aber noch nicht bestehen, würde im Falle des Ausscheidens der deutschen Behörden ein Vakuum eintreten. Die zuständigen französischen Militärbehörden haben sich einverstanden erklärt.

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