2.133.7 (bau1p): 8. Entwurf eines Gesetzes, betreffend Änderung versorgungsrechtlicher Vorschriften.

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8. Entwurf eines Gesetzes, betreffend Änderung versorgungsrechtlicher Vorschriften.

Die Verhandlungen über den Entwurf wurden ausgesetzt und einer späteren Sitzung vorbehalten3.

3

Der GesEntw. bezweckte die Änderung versorgungsrechtlicher Vorschriften des Reichsbeamtengesetzes bzw. des Offizierspensionsgesetzes (Anrechnung von Arbeitseinkommen auf Pensionen, Ministerpensionen, Pensionserhöhung bei Wiederverwendung im Krieg). Er war vom RFM mit Schreiben vom 5. 12. den Reichsministern und dem PrStMin. vorgelegt worden (R 43 I /1352 , Bl. 543–581). Obwohl der RFM in seinem Anschreiben auf das fortgesetzte „Drängen der Nationalversammlung nach endlicher Erledigung der schon seit langem schwebenden Angelegenheit“ und auf die Gefahr, „bei einer Vertagung auf unbestimmte Zeit das Vertrauen des Parlaments auf die Zuverlässigkeit der Zusagen der Regierung“ zu verlieren, hingewiesen hatte, wird der GesEntw. vom Kab. Bauer offensichtlich nicht mehr behandelt.

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