2.137.4 (bau1p): 5. Personalien.

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RTF

5. Personalien.

Dem Vorschlage des Reichswirtschaftsministers, den Geheimen Regierungsrat Hermes zum Ministerialdirektor in seinem Ministerium zu ernennen4, wurde zugestimmt. Der Reichswirtschaftsminister wird das Weitere veranlassen.

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Hermes leitete seit dem 1.2.19 die land- und forstwirtschaftliche Sektion im RWiMin. Der Übertragung gemeinwirtschaftlicher Organisationsformen auf die Landwirtschaft hatte er trotz Drängen des UStS von Moellendorff erfolgreich entgegenwirken können. Nach dem Rücktritt RWiM Wissells und seines UStS im Juli 1919 empfahl der Zentrumspolitiker und UStS im PrLandwMin. Busch den gleichfalls dem Zentrum angehörenden Hermes als neuen UStS im RWiMin. Ein von Busch gefertigtes Promemoria war im Auftrag von RFM Erzberger dem UStSRkei und auf Veranlassung des RMinPräs. auch dem neuen RWiM Schmidt, „zur Berücksichtigung“ vorgelegt worden. Darin hieß es u. a.: „Endlich muß aber auch Wert darauf gelegt werden, daß der neue Unterstaatssekretär im RWiMin. Katholik und Zentrumsmann ist. Bereits seit langem wird es in katholischen Kreisen unangenehm empfunden, daß es der Zentrumspartei trotz ihres ausschlaggebenden Einflusses in der jetzigen Regierung noch nicht gelungen ist, Katholiken in einflußreichen Stellungen der Ministerien unterzubringen. Bisher dürfte, abgesehen von den parlamentarisch besetzten Regierungsstellen, noch kein katholischer Unterstaatssekretär im Amte sein. Es muß aber auch der Zentrumspartei daran liegen, hervorragend tüchtige Kräfte der eigenen Partei in Stellen der beamteten Unterstaatssekretäre unterzubringen, damit einmal der Einfluß der Partei gesichert bleibt, auch wenn sie selbst vorübergehend infolge anderer politischer Konstellationen von der Regierung ausgeschlossen sein sollte, ferner um das Ansehen der Katholiken überhaupt zu heben und weiterhin um die Unterbringung des Nachwuchses in entsprechenden Stellen sicherzustellen. Gerade der einflußreiche Posten des Unterstaatssekretärs im RWM[in.] dürfte hierfür besonders geeignet sein, zumal in katholischen Kreisen dadurch Gelegenheit gegeben würde, auch in Einzelfragen maßgeblichen Einfluß auf das deutsche Wirtschaftsleben auszuüben“ (R 43 I /927 , Bl. 6–10, hier Bl. 9). Albert hatte das Schreiben mit folgendem Vermerk vom 15. 7. an den RMinPräs. weitergegeben: „Dieser Mann ist nach den Schriftstücken ein Juwel; nach meiner Kenntnis u[nd] Information hat er nicht das erforderliche Ausmaß. Vor allem fehlt ihm die Erfahrung in der Staatsverwaltung u[nd] d[ie] Kenntnis ihres Apparates. Dieser Mangel kann durch die kathol[ische] Konfession wohl nicht ganz ausgeglichen werden. Die Kandidatur wird auch zu heiß betrieben“ (R 43 I /927 , Bl. 5). – Hermes war daraufhin nicht zum UStS ernannt worden; RWiM Schmidt entschied sich für den Kölner Universitätsprofessor Julius Hirsch. Anläßlich der bevorstehenden Ernennung Hermes’ zum MinDir. im RWiMin. – aber auch mit einer deutlichen Spitze gegen RFM Erzberger – griff die mit den Rechtsparteien sympathisierende „Post“ „diese Stellenschieberei mit parteipolitischen Dampf“ auf und veröffentlichte Auszüge aus den zit. Schriftsätzen (Die Post Nr. 619 vom 12.12.19; Ausschnitt in: R 43 I /927 , Bl. 37). UStS Albert wandte sich daraufhin mit Schreiben vom 14. 12. an den Chefredakteur der Zeitung, Albrecht, und führte über die Personalpolitik der Parteien der Weimarer Koalition u. a. aus: „Bei der Besetzung leitender Stellen geht das Reichsministerium von dem Grundsatz aus, daß der Hauptnachdruck auf die sachliche Geeignetheit zu legen ist. Neben der sachlichen Geeignetheit spielt aber die Zugehörigkeit zu einer der die Regierung bildenden Parteien insofern eine Rolle, als bei etwaiger Nichtberücksichtigung eines diesen Parteien angehörigen Kandidaten für einen leitenden Posten auch nur der Anschein einer Brüskierung der betreffenden Partei, durch die das vertrauensvolle Zusammenarbeiten getrübt werden könnte, vermieden werden muß. Es gehört daher zur pflichtmäßigen Prüfung des Falles gerade an der politischen Spitze, ob in der Nichtberücksichtigung des Beamten eine unbeabsichtigte und nicht gerechtfertigte Kränkung der Partei erblickt werden könne. Die Verneinung dieser Frage war der Sinn des in Rede stehenden Satzes, [daß ein Mangel an persönlicher Eignung nicht durch die katholische Konfession ausgeglichen werden könne,] dessen Bedeutung nur bei einer ohne Zusammenhang erfolgten Veröffentlichung, für die er nicht bestimmt war, nicht aber im Rahmen der gesamten Begleitumstände und mündlichen Erläuterung zweifelhaft sein konnte“ (R 43 I /927 , Bl. 41 f.). – Eine vom RWiMin. und der Rkei angestrengte Untersuchung der Indiskretion bleibt ergebnislos.

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