2.14.11 (bau1p): 11. [Begründung von Sozialisierungsmaßnahmen.]

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11. [Begründung von Sozialisierungsmaßnahmen.]

Im Anschluß an Bemerkungen des Reichsministers Dr. Mayer zur Frage der Sozialisierung der Braunkohlengruben und der Elektrizitätsindustrie bittet Reichsminister Erzberger die Begründung des über die Elektrizitätsindustrie aufgestellten Gesetzentwurfs16 umarbeiten zu lassen. Die finanziellen Bedürfnisse[58] könnten für das Gesetz nicht angeführt, vielmehr müßten die allgemeinen wirtschaftlichen Gesichtspunkte zur Begründung dargelegt werden. Der Reichsschatzminister sagt Prüfung zu.

16

GesEntww. über die Sozialisierung der Elektrizitätswirtschaft waren sowohl im RWiMin., als auch im RSchMin. erarbeitet worden. Seitens des RWiMin. wurde dem RSchMin. die Kompetenz bestritten, in diesem Bereich überhaupt gesetzgeberisch tätig zu werden. Da die Vorlage des im RWiMin. erarbeiteten GesEntw. vom RSchMin. seit Monaten verzögert wurde, das RSchMin. andererseits das RWiMin. gar nicht – dafür aber das RFMin. – an der Erarbeitung seines eigenen Entw. beteiligte, legte der RWiM dem RMinPräs. am 2. 7. einen diesbezüglichen Schriftwechsel vor. Er sprach die dringende Bitte aus, in der Frage der Abgrenzung der Kompetenzen „eine klare entschiedene Stellungnahme des Kabinetts“ herbeizuführen (R 43 I /1484 , Bl. 97–100). Eine diesbezügliche Ressortbesprechung fand wahrscheinlich am 3. 7. statt; über ihr Ergebnis konnte nichts ermittelt werden. Dem RKab. wird – nach dem Rücktritt RWiM Wissells – der GesEntw. des RSchMin. vorgelegt (s. Dok. Nr. 25, P. 4). Der von Wissell schon in seinem Wirtschaftsporgramm vom 7.5.19 angekündigte GesEntw. über die gemeinwirtschaftliche Regelung der Elektrizitätswirtschaft liegt in den Akten der Rkei nicht vor; vgl. jedoch die unter dem 10.1.19 im RWiAmt erstellten „ersten Vorschläge für ein Reichs-Elektrizitätsgesetz“ (Nachl. von Moellendorff , vorl. Nr. 167).

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