2.164.9 (bau1p): 9. Zuständigkeit der Ressorts für die Bearbeitung der Fragen der Einquartierung von Offizieren und Beamten der Besatzungsbehörden bei deutschen Bürgern im Rheinlande. […]
9. Zuständigkeit der Ressorts für die Bearbeitung der Fragen der Einquartierung von Offizieren und Beamten der Besatzungsbehörden bei deutschen Bürgern im Rheinlande. […]