2.54.3 (bau1p): 3. Mitteilungen über die Polenverhandlungen.

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3. Mitteilungen über die Polenverhandlungen.

Der Reichsminister des Auswärtigen berichtete eingehend über die Lage[211] in Oberschlesien5 und über die Verhandlungen mit den Polen6; er gab näheren Aufschluß über die beabsichtigte Entsendung einer Kommission, gegen die Bedenken nicht erhoben wurden7.

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Zum Gesamtzusammenhang s. Dok. Nr. 49, P. 3. – Die Informationen des RAM stützten sich u. a. auf ein Telegramm des am Morgen des 22. 8. in Gleiwitz eingetroffenen Gen. Groener. Darin hieß es: „Ganze Grenze Oberschlesiens wieder fest in unserer Hand. Die Bandennester auf den Kohlenzechen sind gesäubert. Es liegt kein Anlaß vor zu einer Beunruhigung; die gestern in Berlin kursierenden Nachrichten sind zum Teil übertrieben. […]“ (PA; Weltkrieg 31, Nr. 3, Bd. 1; vgl. das Protokoll über die Reise Groeners in: Nachl. Groener , Bd. 131, Bl. 60–76, hier: Bl. 66). Die Vorbereitung und Niederschlagung des ersten poln. Aufstandes wird eingehend, wenn auch mit unterschiedlicher Wertung, dargestellt von Karl Hoefer: Oberschlesien in der Aufstandszeit 1918–1921. S. 38 ff. und Wolfgang Schumann: Oberschlesien 1918/19. S. 234 ff.

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Vgl. dazu Dok. Nr. 45, P. 2. – Am 20. 8. hatte der poln. Verhandlungsführer unter Hinweis auf die von der polnischsprechenden Arbeiterschaft im Zusammenhang mit der Unterdrückung des Aufstands vorgebrachten Beschwerden die Aussetzung der Verhandlungen beantragt. Bei einer am 21. 8. auf Betreiben des Chefs der frz. Militärmission in Berlin, Gen. Dupont, stattfindenden Besprechung konnten die Polen ihre Forderungen (Einstellung des mil. Vorgehens gegen die Aufständischen, Teilnahme an der Verwaltung des oberschles. Abstimmungsgebiets, Bildung gemischter Einwohnerwehren) nicht durchsetzen. Als Ergebnis der Beratungen wurde beschlossen, von Berlin aus eine Sonderkommission unter Leitung von Gen. Dupont zur Prüfung und Berichterstattung über die Lage nach Oberschlesien zu entsenden (Schultheß 1919, I, S. 398 f.). – Zum Fortgang s. Dok. Nr. 61, P. 1.

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In dem in Anm. 5 zit. Telegramm wandte sich Groener energisch gegen die Entsendung der Kommission. Die Truppe würde es „als Schimpf und Schande“ empfinden, sich vor all. Offizieren verantworten zu müssen und Polen als Zeugen gegen sich auftreten zu sehen. „Sachlage ganz klar. Aufstandsbewegung von polnischer Seite nachdrücklichst unterstützt. Beteiligung polnischer Regierung und Behörden nicht nachgewiesen“ (a.a.O.). Dennoch wird in den am 22. 8. vereinbarten Instruktionen für die Militärkommission dieser von seiten der RReg. und der pr. Reg. die volle Bewegungsfreiheit und das ungehinderte Befragungsrecht im Aufstandsgebiet eingeräumt (Der PrIM an den RegPräs. in Oppeln, 22.8.19; R 43 I /349 , Bl. 47). – Zum Fortgang s. Dok. Nr. 55, P. 1.

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