2.67.8 (bau1p): 9. Keine Finanzierung von Arbeiterratswahlen.

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Das Kabinett BauerKabinett Bauer Bild 183-R00549Spiegelsaal Versailles B 145 Bild-F051656-1395Gustav Noske mit General von Lüttwitz Bild 183-1989-0718-501Hermann EhrhardtBild 146-1971-037-42

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9. Keine Finanzierung von Arbeiterratswahlen4.

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Zum Gesamtzusammenhang s. Dok. Nr. 62, P. 5.

Der Reichsarbeitsminister trägt vor, daß der Zentralrat die Vornahme einer Betriebsstatistik und die Bestellung eines Wahlkommissars durch das Reich wünsche. Er wolle Wahlen vorläufig nur in Berlin stattfinden lassen. Die Kosten, die auf 150 000 M veranschlagt würden, solle das Reich tragen. Nach längerer Aussprache beschließt das Kabinett: Das Reich muß davon absehen, die Wahlen zu den Arbeiterräten mit Geldmitteln zu unterstützen. Auch die Bestellung eines Wahlkommissars und die Vornahme einer Betriebsstatistik durch das Reich müssen abgelehnt werden. Das Kabinett hält die Vornahme der Wahlen auch in Berlin nicht für erwünscht, wird aber in dieser Beziehung dem Zentralrat keine Hindernisse in den Weg legen, ihm vielmehr gegebenenfalls bei der Durchführung der Wahlen wohlwollend gegenüberstehen, jedoch ohne finanzielle Beteiligung5.

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Nach einer erneuten Besprechung der Angelegenheit mit dem Zentralrat am 30. 9., zu der der UStSRkei auch den RArbM., den RWiM und den RWeM einlädt (R 43 I /1940 , Bl. 73; ein Protokoll wurde nicht ermittelt), veröffentlicht der Zentralrat folgenden Aufruf: „Durch die weitgehenden Meinungsverschiedenheiten, die in der deutschen Arbeiterschaft über den Rätegedanken bestehen, ist es weder möglich gewesen, eine straffe, organische Zusammenfassung der in der Revolution entstandenen Arbeiterräte, noch eine gewisse Einigung über ihre künftigen Aufgaben zu erzielen. Die hieraus sich ergebenden Schwierigkeiten stehen auch der Durchführung ordnungsmäßiger Wahlen auf Grund der vom Zentralrat erlassenen Wahlordnung entgegen. Es kommt hinzu, daß es unmöglich war, hinreichende Geldmittel für die Durchführung der Wahlen zu beschaffen. Für die nach der gesetzlichen Regelung der Rätefrage erforderlichen Wahlen müssen bedeutende Geldmittel zur Verfügung gestellt werden. Da die gesetzliche Regelung mit der größten Beschleunigung erledigt werden soll, so konnte sich der Zentralrat den Gründen der Regierung für die vom Zentralrat jetzt vorgesehenen Wahlen keine Gelder zu bewilligen, um so weniger verschließen, als damit gerechnet werden muß, daß die auf Grund der Rätegesetze vorgesehenen Wahlen bereits in der ersten Hälfte des kommenden Jahres stattfinden werden. In dieser Situation wäre die Zustimmung der Nationalversammlung für die Bewilligung der für die Wahl nötigen Gelder zweifellos nicht zu erreichen. Infolgedessen ersucht der Zentralrat, von der allgemeinen Neuwahl von Arbeiterräten bis zur reichsgesetzlichen Regelung der Arbeiterratsfrage Abstand zu nehmen. […] Damit aber bis dahin keine Lücke entsteht, sollen die aus der Revolution hervorgegangenen jetzt noch bestehenden Arbeiterräte aufrechterhalten werden. Der Zentralrat hat darüber mit der Reichsregierung verhandelt, und diese hat in einem an die Regierungen der deutschen Länder gerichteten Rundschreiben diesen empfohlen, auf Verständigung und freundschaftliches Zusammenarbeiten mit den noch bestehenden Arbeiterräten bedacht zu sein. Der Zentralrat schließt sich dieser Auffassung an. Er ersucht alle noch bestehenden Arbeiterräte auf ihrem Posten zu verharren, bis die Arbeiterratsfrage ihre reichsgesetzliche Regelung gefunden hat, und er erwartet, daß die Behörden, im Interesse der ruhigen Weiterentwicklung, den Arbeiterräten in diesem Übergangsstadium keinerlei Schwierigkeiten machen werden. Wenn der Zentralrat in dieser Weise den durch die Verfassung geschaffenen Zustand respektiert, so wird er natürlich nicht aufhören, mit den durch die demokratischen Einrichtungen geschaffenen Mitteln dafür zu wirken, daß der in der Verfassung vorgesehene Reichswirtschaftsrat sich zu der vom zweiten Rätekongreß gewollten Kammer der Arbeit erweitert. Hierbei wird ihm der natürliche Gang der wirtschaftlichen und politischen Entwicklung zur Seite stehen. Cohen“ (In: Der Zentralrat. 1. Jg., Nr. 8 vom 15.10.19; Ausschnitt in: R 43 I /1942 , Bl. 66).

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