2.69.6 (bau1p): 6. Verbilligung der Lebensmittel.

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6. Verbilligung der Lebensmittel.

Der Herr Reichswirtschaftsminister trägt die in seinen Schreiben vom 17. und 18. September d. J. […] niedergelegten Ausführungen vor9. Nach ausführlicher Aussprache erklärt sich das Kabinett grundsätzlich darüber einig, daß entgegen früheren Beschlüssen die Zuschüsse zur Verbilligung der Lebensmittel weiter gewährt werden sollen. Im Nachtragsetat sollen zu diesem Zwecke etwa 3½ Milliarden Mark bis zum 31. März 1920 angefordert werden10.

9

Das Schreiben vom 18.9.19 als Anlage zum Kabinettsprotokoll (R 43 I /1351 , Bl. 171 bis 176). Darin beantragt der RWiM die vom RKab. am 28. 6., TOP 4, beschlossene Bezuschussung der Preise für importierte Grundnahrungsmittel auch über die vorgesehene Frist, den 6.10.19, hinaus fortzusetzen, „um die politischen und wirtschaftlichen Schwierigkeiten, die bei jeder Erhöhung der Preise der Lebenshaltung zu erwarten sind, zu vermeiden“. Auch sollten die Kosten, die bisher von den Ländern und Gemeinden mitgetragen wurden, aus verwaltungstechnischen, aber auch aus Billigkeitsgründen ganz vom Reich übernommen werden, da „nach der Neugestaltung des Steuerwesens voraussichtlich die Einnahmen aus den direkten Steuern dem Reich vorbehalten werden“. – Zur Übernahme der Kosten vgl. auch Dok. Nr. 171, P. 4.

10

In der Sitzung der das RFMin. beratenden Valutakommission vom 19. 12. äußert sich der RFM zu dieser Frage: „In letzter Zeit wird die Politik, die vorausgegangen ist, richtig gefunden, daß wir die Verbilligung der Lebensmittel vom April nächsten Jahres ab nicht mehr fortsetzen können. 15 Milliarden waren berechtigt, um im Übergangsstadium zu lindern, aber eine Dauerpolitik kann es nicht sein, vom Reich aus für die Verbilligung der Lebensmittel Sorge zu tragen. Was an deren Stelle treten kann, ob in den Gemeinden an Stelle der Barmittel die Verabfolgung von Naturalien treten muß, das wird noch geprüft und untersteht auch Ihrer Beratung“ (R 43 I /2432 , Bl. 150). Als sich im Frühjahr 1920 herausstellt, daß zur Fortführung der Aktion bis zum 31.3.20 Aufwendungen in Höhe von 2,5 Mrd M noch ungedeckt sind, verwirft die Valutakommission in ihrer Sitzung vom 5. 3. das bisherige Verfahren aus währungspolitischen und volkswirtschaftlichen Gründen. Der früher als Referent im RFMin. tätige Bankier Andreae macht dem RWiMin. zum Vorwurf, es stehe auf dem Standpunkt, „daß die Valuta eine Angelegenheit sei, die sich selber mache. […] Es würde immer importiert, aber nicht produziert“. Die Kommission fordert, „daß, falls aus politischen Gründen eine Fortsetzung der Verbilligungsaktion nicht zu umgehen sei, wenigstens ordentliche Deckung für die entstehenden Kosten geschaffen werden müsse“ (ebd., Bl. 177 ff.). – Zum Gesamtzusammenhang s. Dok. Nr. 151, P. 2.

[Es folgt die Festsetzung des Brotpreises11.]

11

Der Antrag des RWiM vom 17.9.19, den Brotpreis ebenfalls „aus politischen und wirtschaftlichen Gründen“ durch Bezuschussung bei 1,65 M für das Brot von 2350 Gramm zu stabilisieren, befindet sich in: R 43 I /1255 , Bl. 144–146.

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