2.1 (bau1p): Nr. 1 Telegramm des Gesandten von Haniel an den Reichsaußenminister. Versailles, 21. Juni 1919, 13.20 Uhr

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[1] Nr. 1
Telegramm des Gesandten von Haniel an den Reichsaußenminister. Versailles, 21. Juni 1919, 13.20 Uhr1

1

Das Telegr. des derzeitigen Leiters der dt. Friedensdelegation in Versailles ist noch an den AM des Kab. Scheidemann, Graf von Brockdorff-Rantzau, in Weimar gerichtet, doch dürfte sich zum Zeitpunkt des Eingangs – Präsentatum „21.6.19 p[ost] m[eridiem]“ – der neue RAM Müller bereits im Amt befunden haben, da die Bildung des Kabinetts Bauer der Tagespresse zufolge am 21. 6. gegen 14 Uhr in Weimar abgeschlossen war (Kölnische Volkszeitung Nr. 479 vom 21.6.19).

PA, Deutsche Friedensdelegation Versailles, Pol 1 b, Bd. 2, Bl. 141

[Betrifft: Versailler Vertrag2.]

2

Nachdem am 16. 6. die Antwort der All. auf die Bemerkungen der dt. Friedensdelegation zu dem Friedensvertragsentw. der All. eingegangen war (R 43 I /4 , Bl. 257–276; abgedruckt in: Materialien, betreffend die Friedensverhandlungen. Teil IV), hatte RAM Brockdorff dem RKab. am 18. 6. die Ablehnung des VV empfohlen. Weiteren Bemühungen um eine Modifikation der Friedensbedingungen räumte er keine Chance ein. Das in der Frage des Friedensschlusses unüberbrückbar gespaltene Kab. Scheidemann demissionierte im Endstadium der auf allen politischen und mil. Ebenen geführten Diskussion in der Nacht vom 19. zum 20. 6. (Einzelheiten s. diese Edition: Das Kabinett Scheidemann, Dok. Nr. 113–118). Eine Entscheidung über die Annahme oder Ablehnung des VV – und damit über eine eventuelle Wiederaufnahme des Krieges – mußte nach einer von den All. am 17. 6. eingeräumten Fristverlängerung bis zum 23. 6. um 19 Uhr getroffen und den All. mitgeteilt sein (Materialien, betreffend die Friedensverhandlungen. Teil IX, Dok. Nr. 1; zum Zeitpunkt s. u. a. Paul Mantoux: Les Délibérations du Conseil des Quatre. S. 467).

Dringend.

Entzifferung.

Persönlich.

Die hier noch anwesenden Mitglieder der Friedensdelegation sind auf Grund der hiesigen Eindrücke der Überzeugung, daß selbst wenn bei der Spaltung der öffentlichen Meinung in Deutschland eine unbedingte Ablehnung des Friedensvertrages nicht angängig erscheint, es immerhin durch feste klare Haltung geeigneten Unterhändlern gelingen würde, Änderung einzelner Bedingungen, insbesondere Ausmerzung ehrverletzender Forderungen, wie die der Auslieferung Deutscher, durchzusetzen3.

3

Entscheidender Befürworter und treibende Kraft einer an diese Bedingungen geknüpften Annahme des VV war nach dem übereinstimmenden Zeugnis der Memoirenliteratur RM Erzberger, der seiner eigenen Darstellung zufolge „in den Tagen der Kabinettskrisis […] nach dem Rücktritt der alten Regierung Besprechungen mit französischen und italienischen Diplomaten“ dahingehend führte, „daß die Entente auf die Aufzwingung der sogenannten Ehrenklauseln verzichten müsse“. Er habe den Vorschlag gemacht, „daß die Aburteilung der Kriegsschuldigen durch das höchste deutsche Gericht erfolgen könne, daß es unmöglich sei, Deutsche dem Gerichtshof des Feindes auszuliefern. Es wurde [ihm] auch Hoffnung gemacht, daß bei diesen Punkten auf Entgegenkommen gerechnet werden könne.“ (Matthias Erzberger: Erlebnisse im Weltkrieg. S. 379). Die von Erzberger behauptete Zusage kann aktenmäßig nicht bestätigt werden (vgl. dazu Dok. Nr. 83, Anm. 3). Über Haniels Behauptung, noch zu einer beschränkten Modifkation der Friedensbedingungen gelangen zu können, geht LegR von Lersner unter Bezugnahme auf „eingeweihte Kreise“ und die Nervosität der frz. Presse hinaus. Er telegrafiert am 21. 6. um 14.40 Uhr aus Versailles an den RAM: „Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, daß wir bei begründeter Ablehnung andere Friedensbedingungen erhalten hätten und sogar auch unter den jetzigen Umständen durch Festhalten noch erhebliche Konzessionen erlangen könnten“ (PA, Deutsche Friedensdelegation Versailles, Pol 13, Bd. 6).

Haniel

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