2.33.4 (bru1p): 4. Zusammensetzung des Ausschusses und der Unterausschüsse der Länderkonferenz.

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4. Zusammensetzung des Ausschusses und der Unterausschüsse der Länderkonferenz3.

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Die Länderkonferenz für Verfassungs- und Verwaltungsreform hatte im Januar 1928 einen Ausschuß mit zwei Unterausschüssen gebildet; den ersten zum Studium des Verhältnisses von Reich und Ländern, den zweiten für allgemeine Fragen der Verwaltungsreform; s. diese Edition, Das Kabinett Müller II, Dok. Nr. 9, Anm. 2.

Der Reichsminister des Innern trug den Sachverhalt vor4. Er führte u. a. aus, daß er für seine Person auf Sitz und Stimme in dem Ausschuß der Länderkonferenz für Verfassungs- und Verwaltungsreform oder in einem der beiden Unterausschüsse keinen Wert lege. Wenn das Reichskabinett der Ansicht sei,[127] daß der stellvertretende Vorsitz im Ausschuß dem Stellvertreter des Reichskanzlers zufallen müsse, so wolle er die Bitte äußern, zum zweiten stellvertretenden Vorsitzenden bestellt zu werden. Er schlage ferner vor, im Ausschuß für Verfassungs- und Verwaltungsreform den von dem Reichstagsabgeordneten Dr. Brüning eingenommenen Platz dem früheren Reichsminister Severing zu übertragen, der dann auch an die Stelle des jetzigen Reichskanzlers im Unterausschuß II treten müsse. Der in diesem Unterausschuß sowie im Hauptausschuß von dem früheren Reichsminister Dr. Hilferding eingenommene Platz solle nunmehr nach seinem Vorschlag von dem jetzigen Reichsminister der Finanzen, Professor Dr. Moldenhauer, eingenommen werden.

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Der RIM hatte am 9.4.30 den RK daran erinnert, daß durch den Regierungswechsel auch eine Änderung im Vorsitz der Länderkonferenz und der Ausschüsse eintreten müsse; für den RK, der als MdR Mitglied der Konferenz war und nun kraft Amtes den Vorsitz übernehmen sollte, müsse ein Nachfolger benannt werden (Schreiben des RIM vom 9.4.30 in R 43 I /1882 , S. 15). In seinr Antwort an den RIM hatte StS Pünder geschrieben, der RK wünsche den RWiM als seinen stellvertretenden Vorsitzenden und den Essener OB Bracht als seinen Nachfolger (Konzept des Schreibens vom 24.4.30 in R 43 I /1882 , S. 21–25).

Der Reichsminister für die besetzten Gebiete wies darauf hin, daß die Anhänger der rein unitarischen Richtung zu zahlreich in den genannten Gremien vertreten sein würden, wenn man den Vorschlägen des Reichsministers des Innern entspreche. Wenn der frühere Reichsminister Dr. Severing Sitz und Stimme in den Gremien erhalten solle, müsse zum Ausgleich der frühere Reichsminister Hergt oder vielleicht der Reichsminister der Justiz, Professor Dr. Bredt, auch Sitz und Stimme erhalten.

Der Reichspostminister äußerte sich in demselben Sinne.

Der Reichsverkehrsminister vertrat die Auffassung, daß eine Berufung des früheren Reichsministers Dr. Severing insofern von besonderer Bedeutung sei, als er bisher regen Anteil an den Arbeiten der Länderkonferenz sowie ihrer Unterorganisationen genommen habe und durch ihn eine Fühlungnahme mit der Linken und mit Preußen gewährleistet sei. Der Reichsverkehrsminister erklärte ferner, auf den von ihm innegehabten Platz grundsätzlich nur zugunsten des Reichsministers des Innern Dr. Wirth verzichten zu wollen.

Der Reichsarbeitsminister schloß sich den Ausführungen des Reichsverkehrsministers hinsichtlich der Bedeutung einer Mitarbeit des Reichsministers a. D. Dr. Severing an.

Auf Grund der vorangegangenen Aussprache beschloß das Reichskabinett eine Vertagung der Beratung sowie der Beschlußfassung.

Der Reichsminister des Innern wird nach nochmaliger Prüfung der Angelegenheit neue Vorschläge für die Besetzung des Ausschusses der Länderkonferenz für Verfassungs- und Verwaltungsreform sowie der beiden Unterausschüsse unterbreiten5.

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Die endgültige Zusammensetzung der Ausschüsse wurde am 3.6.30 (Dok. Nr. 45, P. 5) beschlossen.

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