2.39.4 (bru1p): 4. Außerhalb der Tagesordnung: Erhöhung des Roggen- und Gerstenzolles.

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4. Außerhalb der Tagesordnung: Erhöhung des Roggen- und Gerstenzolles.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft schilderte die Gefahren, die zur Zeit den Roggen- und Gerstenmarkt bedrohten. Für den Roggen sei die von Rußland geplante Einfuhr von 200 000 t Roggen zur Hälfte des deutschen Preises besonders gefährlich. An Gerste seien bereits 500 000 t mehr als normal eingeführt worden.

Der Reichskanzler hielt eine Vorbereitung der Zollmaßnahmen, falls sie beschlossen werden sollten, in der deutschen Presse für unerläßlich. Demgegenüber bemerkte der Reichsminister des Auswärtigen daß bei einer solchen Pressevorbereitung nicht auf die russische Roggeneinfuhr Bezug genommen werden dürfe, weil dies den deutsch-russischen Ausgleichsverhandlungen sehr abträglich sein würde.

Ein Vorschlag des Reichsministers des Auswärtigen, mit Rußland ein unmittelbares Geschäft, betreffend die russische Roggeneinfuhr zu machen, wurde vom Reichsminister der Finanzen abgelehnt, weil dafür keine Mittel vorhanden seien.

Auf Wunsch des Reichskanzlers wurde die Beratung dieses Gegenstandes vorübergehend unterbrochen, um telefonisch eine Meinungsäußerung des Reichswirtschaftsministers einzuholen. Nach telefonischer Rücksprache des Reichskanzlers mit Reichsminister Dietrich beschloß das Reichskabinett, der Erhöhung des Roggenzolles von 9,– auf 15,– RM zuzustimmen mit der Maßgabe,[155] daß für die Einfuhrscheine die bisherige Basis beibehalten werden soll. Das Reichskabinett beschloß ferner, den Gerstenzoll von 10,– RM auf 12,– RM zu erhöhen und diese letztere Maßnahme auf 2 Monate zu befristen. Diese Beschlüsse fanden auch die telefonische Zustimmung des Reichswirtschaftsministers9.

9

S. VO vom 22.5.30 in RGBl. I, S. 175 .

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