2.84.1 (bru1p): Besprechung der von der Reichsregierung zu erlassenden Verlautbarung.

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Besprechung der von der Reichsregierung zu erlassenden Verlautbarung.

Der Reichskanzler begann die Sitzung mit einem herzlichen Glückwunsch aller Kabinettsmitglieder und aller übrigen anwesenden Herren für Herrn Reichsminister Dr. Curtius anläßlich seiner Silbernen Hochzeit, für den der Reichsminister des Auswärtigen aufrichtig dankte.

Gegen einen vom Staatssekretär in der Reichskanzlei verlesenen Entwurf für ein Begleitschreiben des Herrn Reichspräsidenten an den Herrn Reichskanzler bei Übersendung der Verordnung, welche die auf Grund des Art. 48[331] der Reichsverfassung erlassenen Verordnungen vom 16. Juli 1930 aufheben soll, wurde vom Reichskabinett kein Bedenken geäußert. Die Veröffentlichung soll gleichzeitig mit der Veröffentlichung der Aufhebungsverordnung erfolgen1.

1

Das ausgefertigte Schreiben des RPräs. an den RK vom 19.7.30 befindet sich in R 43 I /1870 , Bl. 198; das Schreiben ist gedruckt in Ursachen und Folgen, Bd. VIII, S. 54. Die VO über die Aufhebung der NotVOen vom 16. 7. erschien am 19.7.30 in RGBl. I, S. 223 .

Der Reichsminister der Finanzen erbat die Ermächtigung des Reichskabinetts, beschleunigt durch Erlaß einer Verfügung die Einziehung der neuen Steuern vorzubereiten. Die Hinausschiebung der Ausführung der Deckungsvorlagen um 1 Monat würde 28 Millionen RM Mindereinnahmen bedeuten. Gegen die Vorbereitung der Reichshilfe und des Einkommensteuerzuschlages würden wohl keine Bedenken bestehen.

Der Reichskanzler bat, von einer solchen Verfügung bis zum Erlaß der neuen Verordnung des Herrn Reichspräsidenten abzusehen, weil eine Vorwegnahme bedenklichen Agitationsstoff für die Oppositionsparteien bieten würde.

Der Reichsminister der Justiz teilte mit, daß seine Fraktion die Absicht habe, ihn für den Fall, daß die Schanksteuer durch Verordnung eingeführt werde, aus dem Kabinett zurückzuziehen.

Das Reichskabinett beschäftigte sich hierauf in eingehender Beratung mit dem Wortlaut einer Verlautbarung der Reichsregierung anläßlich der Auflösung des Reichstags.

Auf Grund eines von den Reichsministern Dietrich, von Guérard und Treviranus vorgelegten Entwurfes wurde der anliegende Wortlaut beschlossen, der sofort durch WTB zur Veröffentlichung gebracht werden soll2.

2

Das Konzept des Aufrufs „An das Deutsche Volk“ befindet sich in R 43 I /1487 , Bl. 210–211. Der Aufruf wurde vom WTB Nr. 1447 am 19. 7. veröffentlicht (R 43 I /1487 , Bl. 215). Der Aufruf ist abgedruckt in Schultheß 1930, S. 180 und in Ursachen und Folgen, Bd. VIII, S. 75.

Die Ministerbesprechung wurde hierauf geschlossen.

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