2.133 (bru1p): Nr. 133 Besprechung des Reichskanzlers mit Vertretern der Landgemeinde-Verbände. 7. Oktober 1930, 11.30 Uhr

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[506] Nr. 133
Besprechung des Reichskanzlers mit Vertretern der Landgemeinde-Verbände. 7. Oktober 1930, 11.30 Uhr

R 43 I /2319 , Bl. 202–204

Anwesend: von seiten der Reichsregierung: Brüning; StS Pünder, Schäffer; MinDir. v. Hagenow; MinR Beisiegel; von seiten der Landgemeinde-Verbände: LandR z. D. Gereke, Präs. des Deutschen Landgemeindetages und des Vereins deutscher Landgemeinden; VerwaltungsDir. Schmid, Leiter des württ. Gemeindetages; Bürgermeister Doetsch, Vorsitzender des pr. Landgemeindetages West; MinR z. D. Schellen, VPräs. des Deutschen Landgemeindetages; Göb, Geschäftsführer des pr. Landgemeindetages West; Protokoll: MinR Wienstein.

Präsident Dr. Gereke sprach zunächst dem Reichskanzler seinen Dank dafür aus, daß er Vertreter der Gemeinden empfangen habe. Er betonte sodann, daß die Vertreter der Gemeinden volles Verständnis für die Notwendigkeit hätten, den Reichsetat zu entlasten und die Finanzen des Reichs zu sanieren1. Die Gemeinden seien sich dessen bewußt, daß sie nicht mit überspannten Wünschen kommen könnten. Es gäbe jedoch einige Punkte, in denen vielleicht Abhilfe geschaffen werden könne. Zunächst hätten sie Bedenken gegen die beabsichtigte Kürzung der Überweisungssteuern. Begründet werde diese beabsichtigte Kürzung mit der geplanten Senkung der Beamtengehälter2. Die Senkung werde jedoch für die Landgemeinden finanziell nichts ausmachen, weil die kleineren und viele mittleren Gemeinden meistens ehrenamtlich verwaltet würden.

1

S. Dok. Nr. 124, P. 1, Anlage und die WTB-Veröffentlichung Nr. 1971 vom 30.9.30, R 43 I /1446 , Bl. 335–338.

2

Die Senkung der Beamtengehälter gestattete nach Ansicht der RReg. eine Kürzung der Überweisungen an Länder und Gemeinden um 100 Mio RM (WTB Nr. 1971 vom 30. 9., R 43 I /1446 , Bl. 335).

Auch die neuen Pläne für die Krisenfürsorge stellten eine Verschlechterung der finanziellen Lage der Gemeinden dar3. Notwendig sei hier nach seiner Ansicht die Einführung der Bedürftigkeitsprüfung, und zwar durch die Gemeinden.

3

Der Anteil des Reichs an der Krisenfürsorge sollte auf 420 Mio RM begrenzt werden (WTB Nr. 1971 vom 30. 9., R 43 I /1446 , Bl. 335).

Nach den bekanntgewordenen Absichten für den endgültigen Finanzausgleich sei die Einführung des freien Zuschlagsrechts zur Einkommensteuer für die Gemeinden geplant4. Dieser Plan sei bedenklich, weil es heute viele Gemeinden[507] gäbe, in denen keine Veranlagung zur Einkommensteuer stattfinde. Die Bürgersteuer sei selbst bei völliger Ausnutzung in vielen Gemeinden wirkungslos.

4

In der Verlautbarung der RReg. hieß es: „Die selbständige Verantwortung der Gemeinden für ihre Ausgabenwirtschaft soll weiter gesteigert werden. In Zukunft erhebt das Reich nur für sich und die Länder eine bestimmte, angemessen gesenkte Einkommensteuer. Die Gemeinden bekommen das freie Zuschlagsrecht. Um aber eine Überspannung der Einkommensteuer zu verhindern, wird die Einkommensteuer nicht nur mit den Realsteuern in bestimmtem Verhältnis verknüpft, sondern auch die Überschreitung eines bestimmten Zuschlagssatzes davon abhängig gemacht werden, daß die Gemeinden zuvor jeweils eine allgemeine Belastung aller Bürger nach Maßgabe eines Reichsgesetzes beschließen“ (WTB Nr. 1971 vom 30. 9., R 43 I /1446 , Bl. 338).

Verwaltungsdirektor Schmid betonte einleitend, daß naturgemäß in der heutigen Zeit auch die Gemeinden Opfer bringen müßten. Er betonte sodann, daß er die Situation von der Lage der württembergischen Gemeinden aus beurteile und demgemäß daran Kritik üben müsse, daß das Finanzprogramm der Reichsregierung ausschließlich auf die großen Gemeinden Rücksicht nehme. Die größte Sorge der Landgemeinden sei die Wohlfahrtserwerbslosenfürsorge. Im allgemeinen steige die Arbeitslosigkeit in den kleinen Gemeinden mehr als in den großen. Seit Anfang des Jahres 1930 sei die Anzahl der Wohlfahrtserwerbslosen in den großen Gemeinden um 40%, in den kleinen Gemeinden um 80% gestiegen. Wenn den Landgemeinden nicht rasch geholfen werde, würden sie in diesem Winter eine Schuldenwirtschaft treiben müssen.

Die geplante Umgestaltung des Finanzausgleichs halte er für sehr bedenklich. Bedenklich sei auch die Vereinheitlichung des Steuersystems in der jetzt vorgesehenen Weise.

Der Reichskanzler führte aus, daß durch das Programm der Reichsregierung das Vertrauen in die deutsche Wirtschaft wiederhergestellt werden solle. Das Programm solle deshalb auch verhindern, daß eine weitere Kündigung kurzfristiger Kredite erfolge. Das Programm müsse rasch durchgeführt werden.

Er sei sich naturgemäß darüber klar, daß das Zuschlagsrecht der Gemeinden zur Einkommensteuer von zweischneidiger Bedeutung sei. Die Aufteilung der Bier- und Branntweinsteuer auf die Länder halte er für außerordentlich bedeutsam für den internen Finanzausgleich der Länder. Der von einer Seite angedeutete Gedanke, die Gemeinden könnten an dem Überbrückungskredit des Reichs teilnehmen, sei natürlich ganz abwegig. Eine Ausdehnung der Krisenfürsorge sei nicht möglich, weil die Mittel fehlten.

Staatssekretär Dr. Schäffer ging zunächst auf die Situation im laufenden Etatsjahr ein und führte aus, daß die Steuern, welche vor allen hinter den Ansätzen zurückblieben, das Reich träfen. Die Lage der Länder und Gemeinden sei daher verhältnismäßig günstig. Betroffen würden sie vor allem durch ein geringeres Aufkommen der Umsatzsteuer.

Im nächsten Etatsjahr würden die großen industriellen Einkommen und infolgedessen die Steuern darauf wahrscheinlich noch zurückgehen. Bei der Einkommensteuer in der Landwirtschaft würden keine großen Ausfälle mehr zu erwarten sein. Nicht klar vorauszusehen sei die Situation bei der Umsatzsteuer. Das Reichsfinanzministerium werde bei der Aufstellung des Etats für 1931 davon ausgehen, daß die Umsatzsteuer im Jahre 1931 ungefähr dasselbe bringen werde wie im Jahre 1930.

Ministerialrat Beisiegel wies darauf hin, daß die Krisenfürsorge ihre Grenze finde in den Mitteln, die der Reichshaushalt gebe. Die Wünsche, die Krisenfürsorge auf unbestimmte Zeit zu verlängern, seien nicht erfüllbar.

Im übrigen hätten die Landgemeinden in den nächsten Tagen bei den vorgesehenen Besprechungen im Reichsarbeitsministerium Gelegenheit, ihre Wünsche auf arbeitsrechtlichem Gebiet eingehend vorzubringen.

[508] Präsident Dr. Gereke äußerte im Anschluß an die anfänglich dargelegten Ausführungen den Wunsch, das Reich möge die Länder darauf hinweisen, daß Kürzungen der Steuerüberweisungen nur bei den Gemeinden erfolgen könnten, in denen Einsparungen an Gehältern erfolgten.

Staatssekretär Dr. Schäffer erklärte sich hierzu bereit.

Der Reichskanzler schloß die Sitzung und stellte den Vertretern der Landgemeinden anheim, ihre Wünsche auf arbeitsrechtlichem Gebiet in den für die nächsten Tage vorgesehenen Besprechungen im Reichsarbeitsministerium vorzubringen.

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