1.43.3 (bru3p): 3. Reparationsproblem.

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3. Reparationsproblem.

Ministerialdirektor Köpke berichtete anhand des Telegramms aus Paris vom 16. November 1931 […] über die Abänderungsvorschläge der Franzosen zum Entwurf des deutschen Memorandums12 und schlug aufgrund der vom reparationspolitischen Ausschuß geführten Vorerörterungen zur Sache folgendes vor.

12

In diesem Telegramm hatte v. Hoesch über die Änderungswünsche von FM Flandin berichtet (R 43 I /331 , Bl. 110–113).

1)

Aufgrund der Abänderungswünsche der Franzosen zum Absatz 2 des Memorandums sollen die letzten Zeilen dieses Absatzes gestrichen werden, so daß der letzte Satz des zweiten Absatzes nunmehr lautet: „Die deutsche Regierung [1978] hat sich deshalb entschlossen, die notwendigen Schlußfolgerungen aus dieser Sache zu ziehen13.“

2)

Aufgrund der Bedenken der Franzosen gegen die Worte „foncièrement changé“ im 7. Absatz des Memorandums soll der in Frage kommende Satz wie folgt gefaßt werden: „Seit der Aufstellung des Neuen Planes sind Wirtschaft und Finanzen in der Welt, insbesondere in Deutschland, durch eine Krise ohnegleichen in ihren Grundlagen getroffen worden14.“

13

Vgl. die Anlage zu Dok. Nr. 548.

14

Vgl. Dok. Nr. 548, Anm. 25.

Es wurde hervorgehoben, daß es auf diesen Satz juristisch nicht ausschlaggebend ankomme, daß der tragende Satz vielmehr der vorhergehende sei, in dem die Deutsche Regierung zum Ausdruck bringt, daß die Erklärung des Young-Planes der gegenwärtigen Lage nicht gerecht wird. Der angefochtene Satz stellt nur die Begründung der vorhergehenden unbeanstandet gebliebenen Erklärung dar.

Der Reichskanzler erklärte, daß er mit dem Vorschlage zu 1) einverstanden sei. Zu 2) erklärte er, daß die vorgeschlagene neue Fassung nicht genügend klar erkennen lasse, daß die Verhältnisse in Deutschland eine dauernde Verschlechterung erfahren haben. Er ersuchte daher in erster Linie, den Versuch zu machen, einen Satz durchzusetzen, in dem es heißt, daß Wirtschaft und Finanzen in der Welt aufs Tiefste erschüttert, und daß die Verhältnisse in Deutschland in ihren dauernden Grundlagen getroffen sind. Erst wenn diese Fassung nicht zu erreichen sein sollte, soll die vorstehend unter 2) vorgeschlagene Fassung angeboten werden.

Mit diesen Vorschlägen des Reichskanzlers erklärte sich das Reichskabinett einverstanden15.

15

Zur weiteren Behandlung dieser Frage siehe Dok. Nr. 560, P. 1.

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