1.68.1 (bru3p): 1. Indiskretionen.

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 2). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Die Kabinette Brüning I und II Band 3Das Kabinett Brüning I Bild 183-H29788NS-Wahlversammlung im Sportpalast Bild 102-10391Arbeitslose Hafenarbeiter Bild 102-11008Bankenkrise 1931 Bild 102-12023

Extras:

 

Text

RTF

1. Indiskretionen.

Der Reichskanzler erklärte zunächst, daß ein Schreiben des Reichsarbeitsministeriums vom 26. November in der Frankfurter Zeitung fast wörtlich abgedruckt worden sei. Er werde ein Verfahren eröffnen zur Feststellung der Zusammenhänge mit dieser Indiskretion1.

1

Die Frankfurter Zeitung hatte unter der Schlagzeile „Wie kann man die Mieten senken? Vorschläge des Reichsarbeitsministers zur Notverordnung“ in der Ausgabe Nr. 895 vom 2.12.31 das Schreiben des RArbM vom 26.11.31 veröffentlicht (vgl. auch Dok. Nr. 594, Anm. 1). Der RArbM hatte am gleichen Tag dem RK schriftlich mitgeteilt, daß nach seinen Ermittlungen die Frankfurter Zeitung die Information nicht aus dem RArbMin. erhalten habe (R 43 I /1971 , Bl. 166, Artikel der Frankfurter Zeitung, a.a.O., Bl. 167).

Der politisch-gewerkschaftliche Zeitungsdienst habe in seiner Nummer vom 1. Dezember genauere Mitteilungen über die Vorlagen gemacht, die teilweise dem Kabinett noch nicht zugegangen seien2.

2

Das Informationsblatt des Politisch-Gewerkschaftlichen Zeitungsdienstes des DHV Nr. 279 vom 1.12.31 über den voraussichtlichen Inhalt der neuen NotVo. befindet sich in R 43 I /1971 , Bl. 173–174.

MinDir. Zechlin war am 2.12.31 von StS Pünder beauftragt worden, die Quelle der Indiskretion zu ermitteln. Die Redakteure der Frankfurter Zeitung gaben jedoch ihren Informanten nicht preis (Auszeichnung Zechlins vom 3.12.31, R 43 I /1971 , Bl. 168–169). Vgl. auch Dok. Nr. 583.

Extras (Fußzeile):