1.75.1 (bru3p): Emigranten-Steuer.

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Emigranten-Steuer.

Ministerialdirektor Dr. Zarden erläuterte den Entwurf1. Eine Anzahl von wohlhabenden Personen sei ins Ausland ausgewandert, wohne aber regelmäßig in Deutschland und betreibe hier auch Geschäfte, ohne Steuern zu zahlen. Einzelne von ihnen suchten auch andere zu veranlassen, ihrem Beispiel zu folgen. Das sei unerträglich.

1

Der Entw. ist in den Akten der Rkei nicht ermittelt worden.

Der Reichsminister der Justiz äußerte Bedenken wegen der Methoden. Ein Steuersteckbrief würde eine neue Einrichtung sein. Ebenso widerspreche die dem Richter aufzuerlegende Verpflichtung, die in Frage kommenden Personen bei der Verhaftung als fluchtverdächtig zu behandeln, den bisherigen Bestimmungen.

Staatssekretär Zweigert wies darauf hin, daß in der letzten Notverordnung zur Bekämpfung politischer Ausschreitungen eine ähnliche Regelung getroffen sei2.

2

Vgl. § 14 Abs. 1 der NotVo. zur Bekämpfung politischer Ausschreitungen vom 28.3.31 (RGBl. I, S. 79 , hier S. 81).

Der Reichskanzler bestimmte, daß die Fassung der Verordnung gemeinsam vom Reichsminister der Justiz, Staatssekretär Zweigert und Ministerialdirektor Zarden formuliert werden solle3.

3

Hierzu Dok. Nr. 596, P. 3.

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