1.98.13 (bru3p): 13.) Postgebühren.

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13.) Postgebühren.

Der Reichspostminister gab einen eingehenden Überblick über den Stand des Postetats. Er wünschte Senkung der Gebühren in Höhe der Ersparnisse aus den Gehalts- und Lohnzahlungen27.

27

Vgl. Dok. Nr. 594, P. 11. Gegen eine Senkung der Postgebühren in Höhe der Ersparnisse sprach sich der RKom. für Preisüberwachung Goerdeler in seinem Schreiben vom 22.12.31 an RK Brüning (vgl. Dok. Nr. 594, Anm. 18) aus: „Vor allen Dingen aber ist es natürlich unmöglich, bei den Gas- und Elektrizitätswerken überhaupt irgendwelche Preissenkungen durchzuführen, wenn der Post die Gebührensenkung dadurch unmöglich gemacht wird, daß das Reich den Ertrag der Besoldungskürzungen für sich beansprucht, um den Etat auszugleichen. Denselben Anspruch erheben dann natürlich Gemeinden und Gemeindeverbände ihren Gas- und Elektrizitätswerken gegenüber, und zwar mit noch größerer Berechtigung, weil ja auf den Gemeinden und Gemeindeverbänden die unabsehbare und immer weiter steigende Last der Betreuung der Wohlfahrtserwerbslosen ruht. Wenn man aber überhaupt mit einem gewissen Vertrauen den Sprung auf eine andere Wertbasis machen will, wenn man sogar die schweren Bedenken der Gemeinden und Gemeindeverbände hinsichtlich der Tarife der Gas- und Elektrizitätswerke überwinden will, dann muß die Post mitspringen“ (R 43 I /2003 , Bl. 243). Vgl. Dok. Nr. 614, Anm. 3.

[2128] In ähnlichem Sinne sprachen sich der Reichswirtschaftsminister, Reichsminister Schlange und der Reichsarbeitsminister aus, letzterer allerdings unter dem Vorbehalte, daß der Etat in Ordnung bleibe als Voraussetzung für die Erhaltung der Währung.

Nach längerer Aussprache bestand Einverständnis darüber, daß die Postgebühren, insbesondere für die Paketbeförderung, möglichst umgehend gesenkt werden sollen. Die endgültige Entscheidung wurde vorbehalten28.

28

Zum Kabinettsbeschluß siehe Dok. Nr. 614, P. 1.

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