1.257 (bru3p): Nr. 771 Ministerialrat Reichard an Staatssekretär Pünder, 28. Mai 1932

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Nr. 771
Ministerialrat Reichard an Staatssekretär Pünder, 28. Mai 1932

R 43 I /1289 , Bl. 392–393

[Betrifft: Ostsiedlung]

Sehr verehrter Herr Staatssekretär!

Soeben hat eine Chefbesprechung zwischen dem Herrn Reichsernährungsminister Schiele, Herrn Reichsjustizminister Dr. Joël und dem Reichskommissariat für die Osthilfe stattgefunden, in der erwogen wurde, auf welchem Wege die Bedenken des Herrn Reichspräsidenten1 gegen den vorliegenden Siedlungsentwurf ausgeräumt werden könnten2.

1

Vgl. Dok. Nr. 766.

2

Vgl. Dok. Nr. 741 und Dok. Nr. 759, Anm. 8 und Anm. 9.

Herr Reichsminister Schiele schlug vor, die Entschuldungsunfähigkeit eines landwirtschaftlichen Betriebes durch ein besonderes Gremium ausdrücklich feststellen zu lassen. Hiergegen wurde geltend gemacht, daß, wenn von diesem Gremium die Entschuldungsfähigkeit eines Grundstücks entgegen der Auffassung der Landstelle und der Industrieobligationsbank bejaht würde, ein Zwang auf die Industriebank ausgeübt werden müßte, entgegen ihrer Auffassung ein Entschuldungsdarlehen[2583] zu gewähren. Nach der jetzigen Rechtslage ist dies nicht möglich. Die Beschreitung dieses Weges würde voraussetzen, daß der Industriebank der Charakter als Privatinstitut genommen und sie unter Reichseinfluß gestellt wird. Da dies zur Zeit nicht durchführbar sein dürfte, erscheint der von Herrn Reichsminister Schiele vorgeschlagene Weg wohl nicht gangbar.

Der Herr Reichsjustizminister schlug ferner vor, durch eine besondere Vorschrift in der Verordnung selbst zum Ausdruck zu bringen, daß dem bisherigen Grundstückseigentümer nach Erwerb des Grundstücks durch das Reich die Möglichkeit gegeben werden soll, bei der Besiedlung des Gutes einen größeren Teil als Siedlungsgut für sich selbst zu behalten. Im Reichskommissariat für die Osthilfe war von vornherein beabsichtigt, diesen Gedanken in den Durchführungsbestimmungen zum Ausdruck zu bringen. Es ist jedoch nicht zu verkennen, daß der Vorschlag des Herrn Reichsjustizministers, den Gedanken in der Verordnung selbst zu verankern, sehr zweckmäßig erscheint, weil damit den Vorwürfen begegnet werden kann, daß die bisherigen Eigentümer zwangsweise durch das Reich von ihrem Grund und Boden vertrieben werden. Im Einverständnis mit Herrn Reichsminister Dr. Schlange, den ich fernmündlich von dem Ergebnis der Chefbesprechung unterrichtet habe, gestatte ich mir, Ihnen, sehr verehrter Herr Staatssekretär, hiermit folgenden Vorschlag einer Fassung dieses Gedankens zu machen, wobei ich bemerken darf, daß es sich zunächst nur um eine rohe Formulierung handelt, die mit dem Reichsjustizministerium noch näher zu besprechen sein würde:

Als Abs. 2 zu § 5 des Verordnungsentwurfs würde folgende Vorschrift aufzunehmen sein:

„Wird ein Grundstück nach Abs. 1 der Besiedlung zugeführt, so ist dem bisherigen Eigentümer auf Antrag bei der Aufteilung des Grundstücks in Siedlerstellen eine Siedlerstelle in angemessener Größe zu überlassen.“

Die Aufnahme dieser Vorschrift würde die Grundzüge des Verordnungsentwurfs bestehen lassen, aber vielleicht geeignet sein, die Bedenken des Herrn Reichspräsidenten zu zerstreuen.

Ich glaubte, im Einverständnis mit Herrn Reichsminister Dr. Schlange, Ihnen, sehr verehrter Herr Staatssekretär, diesen Vorschlag sogleich unterbreiten zu müssen, damit er gegebenenfalls bei der Besprechung des Herrn Reichskanzlers mit dem Herrn Reichspräsidenten mit verwertet werden kann3.

3

Handschriftliche Randbemerkung Pünders vom 29.5.32: „Diese Fragen werden heute kaum besprochen werden“ (R 43 I /1289 , Bl. 394).

Mit dem Ausdruck ausgezeichneter Hochachtung

Ihr sehr ergebener

Reichard

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