1.31.2 (ma12p): 2. Außerhalb der Tagesordnung: Mitteilungen des Auswärtigen Amtes über den Stand der Handelsvertragsverhandlungen mit Österreich.

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2. Außerhalb der Tagesordnung: Mitteilungen des Auswärtigen Amtes über den Stand der Handelsvertragsverhandlungen mit Österreich.

Ministerialdirektor v. Stockhammern berichtete über den Stand der von ihm mit Österreich geführten Handelsvertragsverhandlungen. Er führte aus, daß es[857] ihm gelungen sei, sämtliche Agrarfragen aus den Verhandlungen auszuschalten. Österreich habe nur noch den Wunsch, daß Deutschland in der Frage des Imports von Pferden von Österreich nach Deutschland Entgegenkommen zeige und eine Einfuhr von 600 Pferden im Jahre zulasse. Bis jetzt sei eine Anzahl von 500 Pferden vorgesehen. Er bitte um die Ermächtigung, einen Import von 600 Pferden zuzugestehen und wolle versuchen, die Zahl nach Möglichkeit aus dem Protokoll herauszulassen.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft Von diesen etwa zu importierenden Pferden dürften höchstens 100 Warmblüter sein; das Inland habe keinerlei Bedarf an Warmblütern.

Das Kabinett erklärte sich mit dem Vorschlage des MinDir. von Stockhammern einverstanden, daß evtl. der Import von 600 Pferden und unter diesen 200 Warmblütern – falls nötig – zuzugestehen sei.

Ministerialdirektor v. Stockhammern führte ferner aus, daß die Österreicher eine Zusage dahingehend verlangten, daß wir mit ihnen in Verhandlungen über die Zölle eintreten sollten, falls wir die Umsatzsteuer nach österreichischem Muster umgestalten sollten. Vielleicht könne man dieses doch gänzlich unverbindliche Zugeständnis in einer besonderen, nicht zu publizierenden Note machen.

Staatssekretär Zapf äußerte grundlegende Bedenken gegen derartige Zugeständnisse.

Ministerialdirektor v. Stockhammern erklärte, sich in dieser Frage noch mit den beteiligten Ressorts in Verbindung setzen zu wollen4.

4

Die Verhandlungen mit Österreich führen am 12.7.24 in Prag zur Unterzeichnung eines Zusatzvertrages zum dt.-österr. Wirtschaftsabkommen vom 1.9.20. Deutschland und Österreich gestehen sich darin Zollermäßigungen und -bindungen für eine Reihe von Exportartikeln zu. Mit Rücksicht darauf, daß der neue dt. Zolltarif noch nicht fertiggestellt und besonders die Agrarzollfrage noch in der Schwebe ist, hat der Zusatzvertrag den Charakter eines Provisoriums. Am 14. 8. übersendet das AA als Kabinettsvorlage den Text des Zusatzvertrages vom 12. 7., eine erläuternde Denkschrift sowie den Entwurf eines Gesetzes, in dem die RReg. ermächtigt wird, den Zusatzvertrag vorläufig, jedoch nicht über den 31.12.24 hinaus, in Kraft zu setzen. Das Kabinett stimmt dem GesEntw. im Umlaufverfahren zu (R 43 I /1105 , Bl. 3-35; Text des Zusatzvertrages auch in RGBl. 1924, II, S. 432 ). Zur Verabschiedung des Gesetzes durch den gegenwärigen RT kommt es jedoch nicht mehr; vgl. dazu Dok. Nr. 365, P. 2.

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