1.148.2 (ma32p): 2. Vorbereitung der Besprechung mit den Staats- und Ministerpräsidenten über Reich und Länder.

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2. Vorbereitung der Besprechung mit den Staats- und Ministerpräsidenten über Reich und Länder4.

4

Die Besprechung mit den Ländervertretern („Länderkonferenz“) sollte am 16. und 17.1.28 in der Rkei stattfinden; zum Konferenzprogramm siehe Dok. Nr. 353, Anm. 14.

Staatssekretär Dr. Popitz erläuterte die anliegenden, von der Unterkommission zur Vorbereitung der Länderkonferenz aufgestellten Richtlinien5. Er führte aus, daß diese Richtlinien nicht zur Vorlage in der Konferenz bestimmt seien, vielmehr lediglich eine Unterlage für die Beratungen der Reichsregierung bilden sollten.

5

Bei den anliegenden „Richtlinien für die Länderkonferenz“ (R 43 I /1427 , Bl. 47–49) handelt es sich um eine in einigen Punkten modifizierte Fassung der „Richtlinien“, die bereits in der Chefbesprechung vom 31.12.27 erörtert worden waren; siehe Dok. Nr. 387, dort bes. Anm. 3.

[1215] An den Vortrag des Staatssekretärs Popitz schloß sich eine allgemeine Aussprache an, in welcher die Herren Reichsminister ihre grundsätzliche Auffassung zur Sache darlegten.

Der Reichsminister der Justiz erklärte, daß sich die Reichsregierung wohl zunächst über ihre eigene Aufgabe bei der Länderkonferenz schlüssig werden müsse. Er sei bisher der Meinung gewesen, daß die Reichsregierung nicht mit einem bestimmten Programm vor die Konferenz zu treten habe, daß sie vielmehr nur den Beratungsgegenstand vorzubereiten und das für die Klärung der Kernfragen notwendige Material beizuschaffen habe.

Der Reichskanzler führte demgegenüber aus, daß die Reichsregierung seinerzeit die zur Beratung gestellten Themen bestimmt habe6. Die Reichsregierung müsse in erster Linie die Debatte vorbereiten. Sie müsse darüber hinaus aber auch dafür sorgen, daß die Konferenz zu positiven Beschlüssen komme. Zu diesem Zweck seien in der Reichskanzlei auch schon Vorarbeiten für zu fassende Entschließungen geleistet worden7. Hierüber werde das Kabinett am Schluß seiner Beratungen zu sprechen haben.

6

Siehe Dok. Nr. 353, P. 3.

7

In den Akten finden sich drei von Beamten der Rkei verfaßte Entwürfe von Entschließungen der Länderkonferenz: ein Entwurf des ORegR Wienstein vom 5. 1. (R 43 I /1874 , Bl. 47 f.), ein Entwurf des MinDir. v. Hagenow vom 6. 1. (ebd., Bl. 49 f.) sowie ein ausführlicher, 14 Leitsätze umfassender Entschließungsentwurf des StS Pünder vom 9.1.28, den Pünder am folgenden Tage an RWiM Curtius, StS Popitz und RSparkom. Saemisch übersandt hatte (ebd., Bl. 170–179).

Der Reichswirtschaftsminister erklärte, daß die Reichsregierung nach seiner Auffassung sich zu dem der Konferenz zu unterbreitenden Material nicht neutral verhalten könne, sie müsse vielmehr ihre eigene Auffassung zu den einzelnen Punkten zum Ausdruck bringen. Sie müsse auch zu konkreten praktischen Vorschlägen kommen und diese Vorschläge selbstverständlich vorher formulieren, denn es sei unmöglich, erst während der Beratung der Konferenz mit der Formulierung zu beginnen.

Der Reichsarbeitsminister brachte zum Ausdruck, daß man vor einigen Monaten vielleicht noch der Ansicht hätte sein können, daß die Konferenz nur informatorischen Charakter haben solle. Nach der Entwicklung, welche die Dinge in den letzten Monaten genommen hätten, müsse die Reichsregierung jedoch unbedingt darauf gefaßt sein, daß die Konferenz von ihr ein bestimmtes Programm erwarte. Nach seiner Meinung sei das Kernproblem, das man zu lösen habe, die Behebung der auf die Dauer unmöglichen Unerträglichkeiten, die sich aus dem Nebeneinanderbestehen von Reichs- und Länderhoheit ergäben. Hier eine Lösung zu finden, könne aber nicht Aufgabe einer Reichsregierung sein, die mit einem vor der Auflösung stehenden Reichstag arbeite. Mit der Inangriffnahme der Aufgabe müsse daher bis nach den Neuwahlen gewartet werden. Immerhin sei es aber möglich, daß die Konferenz in Spezialfragen zu einem Ergebnis komme. Er bitte aus dem Kreise der Spezialfragen die in den Richtlinien behandelte Zusammenlegung der Versorgungsbehörden mit der Reichsfinanzverwaltung8 unter allen Umständen auszuschalten, da die diesbezüglichen[1216] Pläne der Unterkommission praktisch undurchführbar seien und übrigens auch keine finanziellen Ersparnisse mit sich bringen würden.

8

Siehe hierzu Dok. Nr. 387 unter III a).

Der Reichssparkommissar wandte demgegenüber ein, daß es bei dem in Rede stehenden Vorschlage weniger auf die finanzielle Ersparnis als auf den Umstand ankomme, daß der Aufbau der Reichsverwaltung dadurch organischer und zweckmäßiger gestaltet werde. Vom Standpunkt einer geordneten Verwaltung sei das Bestehen von Spezialverwaltungen jeglicher Art nach Möglichkeit zu vermeiden. Die Verwaltung müsse vereinheitlicht werden. Da das Reich abgesehen von der Reichsfinanzverwaltung keinen eigenen unteren Verwaltungsapparat habe, komme für die Versorgungsverwaltung nur die Zusammenlegung mit der Finanzverwaltung in Frage.

Der Reichsarbeitsminister führte dann weiter aus, daß die brennendste Frage, mit der sich die Konferenz und die Reichsregierung zu befassen habe, wohl die sei, was aus den finanzschwachen Ländern werden solle.

Der Reichspostminister schloß sich diesem letzten Gedanken des Reichsarbeitsministers an. Auch er betonte, daß die Reichsregierung unbedingt zu einem Richtpunkt in der Frage des Schicksals der notleidenden Länder kommen müsse. Darüber hinaus könne man auch über Sparmaßnahmen auf dem Gebiet der Verwaltung sprechen. Hier könne nach seiner Meinung nur ein Abbau der Aufgaben praktische Erfolge bringen.

Der Reichsminister des Innern erklärte, daß nach seiner Meinung am ersten Konferenztage das Problem des Verhältnisses des Reiches zu den Ländern im Vordergrund stehen müsse. Zu erörtern seien die Themen: Bildung von Reichsländern, Aufgehen einzelner Länder in Preußen und Änderung des Finanzausgleichs. Ferner werde man sich über die Abgrenzung der Zuständigkeiten von Reich und Ländern aussprechen müssen und die Frage der Enklaven fördern müssen. Die Themen des zweiten Tages hätten an sich mit dem Hauptzweck der Konferenz weniger zu tun. Sie seien ja auch wohl nur hinzugenommen und in den vorgelegten Richtlinien so weit ausgebaut worden, um die Konferenz nach außen hin mit praktischen Resultaten abschließen lassen zu können.

Dieser Auffassung widersprachen der Reichskanzler und der Reichswirtschaftsminister.

Der Reichssparkommissar berichtete sodann noch über den ihm bekannt gewordenen Stand der Verhandlungen zwischen Thüringen und Sachsen über einen näheren Zusammenschluß dieser Länder9.

9

Über diese Verhandlungen war in den Akten der Rkei nichts zu ermitteln. – Am 7.12.27 war zwischen Sachsen und Thüringen ein Staatsvertrag über den Austausch der an der sächsisch-thüringischen Grenze gelegenen zahlreichen Exklaven geschlossen worden. Da nach Art. 18 RV für das Zustandekommen des Gebietsaustauschs der Erlaß eines Reichsgesetzes erforderlich war, legte der RIM mit Schreiben an den StSRkei vom 24.2.28 einen entsprechenden GesEntw. vor, der von der RReg. im Umlaufverfahren genehmigt wurde (R 43 I /1861 , Bl. 323–334). Das „Gesetz über einen Gebietsaustausch zwischen Sachsen und Thüringen“ wurde am 30.3.28 ausgefertigt (RGBl. I, S. 115 ). Siehe hierzu RT-Bd. 422 , Drucks. Nr. 4085 .

Er erläuterte ferner noch näher die sich darin offenbarenden Entwicklungstendenzen für die Schaffung von drei Ländergruppen innerhalb des Reichs: der norddeutschen, der mitteldeutschen und der süddeutschen Gruppe.

[1217] Die Weiterberatung wurde vertagt auf Donnerstag, den 12. Januar nachmittags 4 Uhr10.

10

Siehe Dok. Nr. 391, P. 1.

[…]

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