1.176.2 (ma32p): 2. Richtlinien für die Aufstellung des Nachtragsetats für 1927 und des Ergänzungsetats für 1928.

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[1306]2. Richtlinien für die Aufstellung des Nachtragsetats für 1927 und des Ergänzungsetats für 1928.

Der Reichsminister der Finanzen trug vor, daß es nach seiner Auffassung unerläßlich notwendig sei, daß der seit längerer Zeit mit den Ressorts vorberatene Nachtragshaushalt für 1927 noch von dem gegenwärtigen Reichstag verabschiedet wird. Größtmöglichste Sparsamkeit bei der Aufstellung dieses Nachtragshaushalts sei angesichts der finanzpolitischen Lage des Reichs eine selbstverständliche Notwendigkeit. Seine Absichten gingen dahin, in den Nachtragshaushalt an sächlichen Ausgaben nach Möglichkeit nur gewisse große Posten aufzunehmen und kleinere sächliche Ausgaben sowie einige besonders geartete Ausgabeposten, über die noch zu sprechen sein werde, außerplanmäßig oder überplanmäßig zur Erledigung zu bringen. Er habe zwei Zusammenstellungen fertigen lassen, und zwar eine Zusammenstellung der für den Nachtrag angemeldeten Forderungen, die in den Nachtrag aufgenommen werden sollen, und eine zweite Zusammenstellung der angemeldeten Forderungen, die nicht aufgenommen werden sollen4, bezüglich deren aber, soweit nötig, außer- oder überplanmäßige Verrechnung vorgesehen wird.

4

Die beiden Zusammenstellungen des RFMin. befinden sich in der Anlage zum Kabinettsprotokoll vom 14.2.28 (R 43 I /1428 , Bl. 251–254).

[Anhand der Zusammenstellungen beriet das Kabinett über die für den Nachtragshaushalt 1927 angemeldeten sächlichen Ausgaben5.]

5

Fortsetzung dieser Beratung: Dok. Nr. 419, Kabinettssitzung, P. 2.

[Die Tagesordnungspunkte 3 bis 6 wurden nicht erörtert.]

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