1.190.1 (ma32p): [Arbeitsnotprogramm der Reichsregierung.]

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[Arbeitsnotprogramm der Reichsregierung.]

Graf Westarp erklärte, seine Fraktion sei bereit, das Arbeitsnotprogramm durchzuführen. Er wies darauf hin, daß die von den Demokraten in der Vorbesprechung abgegebene Erklärung auslegungsfähig sei. Namens seiner Fraktion betonte er, daß für den Fall, daß die Demokraten ihren Antrag auf Erlaß des Kleinrentnerversorgungsgesetzes1 zur Abstimmung bringen wollten, eine neue Situation gegeben sei, in welcher die Deutschnationalen alsdann für ihr weiteres Verhalten freie Hand hätten.

1

Vgl. dazu Dok. Nr. 402, P. 4.

Abgeordneter v. Guérard wiederholte seine frühere Erklärung, daß seine Fraktion dem Arbeitsnotprogramm zustimme.

Der Abgeordnete Scholz erklärte, daß seine Fraktion ihre weitere Mitarbeit ausschlagggebend von dem Verhalten der Oppositionsparteien abhängig mache. Er erklärte auch, daß die Beurteilung der Frage, ob die von den Oppositionsparteien etwa ausgehenden Anträge als Agitationsanträge anzusehen seien, von jeder der Koalitionsparteien selbständig vorgenommen werden müsse. Im übrigen habe seine Fraktion Bedenken wegen des Ausmaßes der finanziellen Belastung des Reichshaushalts geäußert. Seine Fraktion müsse es dem Reichsminister der Finanzen überlassen, die Verantwortung dafür zu tragen, daß die[1333] Mehraufwendungen ohne neue Steuern getragen werden könnten. Einstweilen erscheine es seiner Fraktion unklar, woraus der ungedeckte Mehraufwand von rund 15 Millionen bestritten werden solle. Die Gesamtbelastung berechne sich nämlich auf rund 175 Millionen, und der Finanzminister habe erklärt, daß das Mehraufkommen aus den Zöllen sich nur auf 160 Millionen beziffere.

Der Abgeordnete Leicht führte aus, daß seine Fraktion nur sehr schwer zu einer Zustimmung zum Arbeitsnotprogramm zu bewegen gewesen sei, und nur dadurch, daß er vier Bedingungen genau präzisiert habe, sei es ihm gelungen, die Zustimmung zu erhalten. Diese vier Bedingungen seien:

a)

das Arbeitsnotprogramm ist ein unteilbares Ganzes; das Herausgreifen einzelner Punkte unter Verwerfung anderer Punkte ist unmöglich;

b)

insbesondere muß auch Punkt 5 und 6 des Agrarprogramms2 durchgeführt werden (Gefrierfleischkontingent);

c)

von der Vermögenssteuernacherhebung wird Abstand genommen;

d)

das Agrarprogramm ist nur eine Etappe. Nach Erledigung dieser Etappe muß ein neues großes Agrarprogramm in Angriff genommen werden.

2

Siehe Dok. Nr. 427, Anm. 3.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers erwiderte dem Abgeordneten Leicht, daß die von ihm formulierten Bedingungen als berechtigt anerkannt würden.

Der Reichsminister der Finanzen erwiderte dem Abgeordneten Scholz, daß die Schwierigkeiten der Finanzierung des Notprogramms allerdings sehr große seien. Er stimme ihm darin bei, daß man unter allen Umständen ohne neue Steuern durchkommen müsse. Die letzten 15 Millionen, die zur Zeit noch fehlten, erhoffe er aus erhöhten Überschüssen des Jahres 1927 und aus Abstrichen bei dem zur Zeit zur Beratung stehenden Reichshaushalt 1928. Was die Vermögenssteuernacherhebung anlange, so liege der in Frage kommende Gesetzentwurf zur Zeit dem Reichsrat vor. Es liege in der Natur des Arbeitsnotprogramms, daß dieser Gesetzentwurf im Reichsrat nicht weiter gefördert werde3.

3

Am 29.2.28 vermerkte Vogels, daß der „Entwurf eines Gesetzes über die Erhebung einer Vermögenssteuernachzahlung für 1926“ (RR-Drucks. 1927, Nr. 163) vom RR weiter beraten würde. „Ich darf daran erinnern, daß bei der Beratung des Arbeitsnotprogramms von seiten der Sozialdemokraten Kritik daran geübt wurde, daß die durch das Arbeitsnotprogramm entstehenden Mehrausgaben ausschließlich aus den Zollüberschüssen gedeckt werden sollen. Sie wiesen darauf hin, daß aus der Vermögenssteuernachzahlung noch 40 Millionen RM zu erwarten seien [siehe die diesbezüglichen Ausführungen Müller-Frankens in Dok. Nr. 431]. Die Bayerische Volkspartei hat ihre Zustimmung zum Arbeitsnotprogramm ausdrücklich von der Nichtweiterverfolgung der Vermögenssteuernachzahlung abhängig gemacht.“ – Am 21.3.28 notierte Vogels, daß sich der Ausschuß des RR am 20. 3. erneut mit dem GesEntw. beschäftigt, die endgültige Erledigung jedoch vertagt habe. „Danach wird der Gesetzentwurf vom Reichsrat nicht mehr so rechtzeitig verabschiedet werden können, daß er noch an diesen Reichstag gelangen könnte. Die Besorgnisse der Bayerischen Volkspartei wegen dieses Gesetzentwurfes werden damit gegenstandslos.“ (R 43 I /2406 , Bl. 186–187).

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