1.211.2 (ma32p): 2. Termin der Neuwahl des Reichstags.

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2. Termin der Neuwahl des Reichstags.

Der Reichsminister des Innern trug den Sachverhalt vor. Er kam zu dem Ergebnis, daß der 20. Mai der geeignetste Termin für Neuwahlen sei. Diesen Termin solle das Reichskabinett dem Reichspräsidenten vorschlagen.

Der Reichskanzler teilte u. a. mit, daß Kreise des Mittelstandes den Wunsch geäußert hätten, der Wahltermin möge früher gelegt werden.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft betonte, daß es im dringendsten Interesse der Landwirtschaft liege, nicht vor dem 20. Mai zu wählen. Die Landwirtschaft sei in ihren Frühjahrsarbeiten so weit zurück, wie in den letzten 20 Jahren wohl überhaupt noch nicht.

[1386] Der Reichsminister des Auswärtigen vertrat den Standpunkt, daß vor allem im Interesse einer Abkürzung des Wahlkampfes es zweckmäßiger sei, am 6. oder vielleicht auch am 13. Mai die Neuwahlen zum Reichstag vorzunehmen. Was eine etwaige Kollision mit der Eröffnung der Pressa in Köln anlange, so habe Oberbürgermeister Dr. Adenauer ihm mitgeteilt, es sei ihm am liebsten, wenn die Eröffnung der Pressa erst nach der Erledigung der Neuwahlen zum Reichstag stattfinde2.

2

Die Internationale Presseausstellung („Pressa“) in Köln wurde am 12.5.28 eröffnet (Material hierzu in R 43 I /2481 ).

Staatssekretär Dr. Weismann teilte mit, daß in Preußen die technischen Wahlvorbereitungen so beschleunigt werden könnten, daß die Neuwahlen zum Preußischen Landtag schon am 6. Mai stattfänden. Am liebsten würde es allerdings sowohl der Preußischen Regierung als dem Landtag sein, wenn die Neuwahlen zum Landtag am 13. Mai stattfänden, und zwar gleichzeitig mit Neuwahlen zum Reichstag.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers vertrat die Auffassung, die Neuwahlen zum Reichstag sollten am 20. Mai stattfinden. Das Reichskabinett sei auch seinerzeit von dieser Voraussetzung ausgegangen3. In diesem Sinne hätten auch der Reichsarbeitsminister und er mit dem Reichspräsidenten gesprochen.

3

Vgl. Dok. Nr. 429 und Nr. 430, P. 1.

Der Reichsarbeitsminister bestätigte die Richtigkeit dieser Darlegungen.

Staatssekretär Dr. Meissner erklärte im Auftrage des Reichspräsidenten, daß dieser an dem Neuwahltermin des 20. Mai für den Reichstag festhalte. Die Anberaumung eines Neuwahltermins für den Reichstag sei im übrigen lediglich Sache des Reichspräsidenten.

Von verschiedenen Seiten, u. a. von Staatssekretär Zweigert wurde darauf hingewiesen, daß das Reichskabinett in ähnlichen früheren Fällen stets dem Reichspräsidenten seine Auffassung über den zweckmäßigsten Neuwahltermin mitgeteilt habe.

Das Reichskabinett kam zu dem Ergebnis, daß der 20. Mai der zweckmäßigste Termin für die Vornahme von Neuwahlen zum Reichstag sei.

Diese Auffassung des Reichskabinetts solle dem Reichspräsidenten unterbreitet werden4.

4

Mit Schreiben vom 26.3.28 teilte RIM v. Keudell den Landesregierungen mit, daß der Termin für die Neuwahl des RT vom RPräs. auf den 20.5.28 festgesetzt werden würde (R 43 I /1005 , Bl. 5). Die offizielle Bekanntgabe dieses Wahltermins erfolgte durch eine VO des RPräs. vom 31.3.28 (RGBl. I, S. 136 ).

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