2.104.1 (mu21p): 1. Außerhalb der Tagesordnung: Regierungserklärung zur Kleinrentnerfürsorge.

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1. Außerhalb der Tagesordnung: Regierungserklärung zur Kleinrentnerfürsorge.

[Der RArbM trägt vor, daß der RJM gegen die von ihm beabsichtigte Erklärung vor dem Sozialpolitischen Ausschuß Bedenken geäußert habe1. Der RArbM hält eine neue Beschlußfassung für erforderlich. Das Kabinett einigt sich über die Gesichtspunkte, die in der Erklärung enthalten sein sollen. Die Formulierung kommt im Einvernehmen von RArbM und RJM zustande2.]

1

Nach Vermerk in der Rkei vom 15.1.1929 hatte am Nachmittag gegen 14 Uhr der REM angerufen und mitgeteilt, der RArbM wolle in der Sitzung des Sozialausschusses erklären (im Vermerk steht fälschlich: „in der Kabinettssitzung am Nachmittag“), daß eine gesetzliche Regelung der Kleinrentnerfürsorge nicht möglich sei. Nach der Regierungserklärung könne dies unbequeme innenpolitische Folgen haben. Der RK möge auf den RArbM einwirken, die Erklärung zu unterlassen (R 43 I /2104 , Bl. 236). – Am gleichen Tag gegen 16 Uhr hatte der RJM mitteilen lassen, er habe im Sozialpolitischen Ausschuß die Erklärung des RArbM, daß das RKab die gesetzliche Festsetzung der Kleinrentnerfürsorge ablehne, verhindert. Der Beschluß vom 10.12.28 (Dok. Nr. 82, P. 5) sei anders auszulegen (R 43 I /2104 , Bl. 236).

2

Sie wurde in der Sitzung des 9. Ausschusses am 16.1.29 verlesen (RT-Drucks. Nr. 805 , S. 6, Bd. 434). Danach wollte sich die RReg. für die Durchführung der Vorschriften und Grundsätze für die Kleinrentnerhilfe einsetzen und zur Beteiligung an der Fürsorge 35 Mio RM in den Etatentwurf für 1929 einstellen. Weiterhin wollte die RReg. neue Sicherungen für die Vorschriften der Kleinrentnerfürsorge erwägen. Eine reichsgesetzliche Regelung könne erst nach der Verabschiedung des Haushalts und Überwindung der schlechten finanziellen Lage erfolgen. Ein Rechtsanspruch auf Grund früheren Kapitalbesitzes werde nicht anerkannt.

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