2.2.2 (mu21p): 2) Vorbereitung der Regierungserklärung.

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RTF

2) Vorbereitung der Regierungserklärung1.

1

Die Regierungserklärung erfolgte am 3.7.28 (RT-Bd. 423, S. 38  ff.).

Der Reichskanzler bemerkte, daß er die Gedankengänge, die in der Regierungserklärung nach seiner Auffassung zum Ausdruck kommen müßten, bereits kurz skizziert habe. Hiernach werde zu Beginn der Erklärung[4] festzustellen sein, daß nach dem Ausfall der Wahlen zum Reichstag2 die Weimarer Verfassung wohl nicht mehr als umstritten angesehen werden könne. Durch eine derartige Feststellung werde nach seiner Ansicht ein guter Eindruck im In- und Auslande entstehen.

2

Die Verteilung der Sitze im RT auf Grund der Wahlen vom 20.5.28: SPD 153 (bisher 131), DNVP 78 (108), Zentrum 61 (67), KPD 54 (30), DVP 45 (50), DDP 25 (32), Wirtschaftspartei 23 (17), BVP 17 (19); NSDAP 12 (14), Deutsch-Hannoversche Partei 3 (4), andere Parteien 35 (36).

Es werde weiter der Erwartung Ausdruck zu geben sein, daß trotz Fehlens einer koalitionsmäßigen Bindung3 doch die Mehrheit des Volkes und des Reichstags hinter der Reichsregierung stehe. Eine Mehrheit sei auch nötig in Anbetracht der großen zu lösenden Aufgaben.

3

Vgl. Anm. 8 zu Dok. Nr. 1. Das Zentrum hatte mit RM v. Guérard einen „Beobachter“ entsandt; die DVP stellte „ausdrücklich fest“, daß sie durch die Entsendung Stresemanns und Curtius’ bei Vertrauens- und Mißtrauensvoten „in keiner Weise gebunden ist“.

Auf dem Gebiete der Außenpolitik sei die Räumungsfrage4 zu berühren. Es werde ferner u. a. ein Wort über den Kellogg-Pakt5 und über unser Verhältnis zu Österreich6 zu sagen sein.

4

Nachdem 1926 die erste Besatzungszone geräumt worden war, standen noch die zweite Zone (Brückenkopf Koblenz) mit dem Räumungstermin 1930 und die dritte Zone (Brückenköpfe Mainz und Kehl) mit dem Räumungstermin 1935 unter der Besatzung Belgiens, Englands und Frankreichs.

5

Zum Kellogg-Pakt Dok. Nr. 7, P. 2.

6

Der RK telegrafierte am 30.6.28 an Bundeskanzler Seipel: „Indem ich Ihnen, Herr Bundeskanzler, von der Übernahme des Amtes als RK Mitteilung zu machen mich beehre, bitte ich Sie, versichert zu sein, daß auch die neue deutsche Regierung in der Pflege inniger Beziehungen zu dem österreichischen Bruderstaate eine ihrer vornehmsten Aufgaben erblicken wird.“ (R 43 I /110 , Bl. 121). Darauf erwiderte Seipel am 1.7.28 u. a.: „Gleich Ihnen hoffe ich, daß die innigen und herzlichen Beziehungen zwischen den beiden Bruderstaaten sich weiterhin ungeschwächt erhalten und sich auch zu Gunsten einer friedlichen Zukunft Europas noch vertiefen werden. Ich werde mich glücklich schätzen, in diesem Sinne mit Ihnen ebenso wie mit Ihrem Vorgänger zusammenarbeiten zu können“. (R 43 I /110 , Bl. 122 f.). Vgl. auch Anm. 23 zu Dok. Nr. 18.

Sodann zur Innenpolitik übergebend sei zu betonen, daß die Arbeiten an der Reichsreform und an der Verwaltungsreform7 fortgeführt werden sollten. Zwar solle einerseits gegenüber den Ländern kein unzulässiger Zwang ausgeübt werden, andererseits müßten jedoch die Bestrebungen, die im Interesse der Allgemeinheit und der Wirtschaft eine Förderung verdienten, gestützt werden. Selbstverständlich seien jedoch die berechtigten Interessen der Länder zu schonen. Eine Reform des Wahlverfahrens8 sei anzustreben unter grundsätzlicher Aufrechterhaltung des Verhältniswahlsystems.

7

Vgl. dazu Dok. Nr. 9, P. 1.

8

Der letzte Satz zur Wahlrechtsreform in der Regierungserklärung lautet: „Es wird Aufgabe der Reform sein, das verfassungsmäßig festgelegte System der Verhältniswahl aufrechtzuerhalten, aber zugleich eine engere Beziehung des Abgeordneten zu den Wählern sicherzustellen.“ (RT-Bd. 423, S. 44 .) In der Fassung des RIMin., die in der MinBespr. v. 1.7.28 vorlag, wich die Formulierung inhaltlich im letzten Nebensatz ab: „[…], aber zugleich eine engere Beziehung des Abgeordneten zu den Wählern sicherstellt und die Konsolidierung des Parteiwesens fördert.“ (R 43 I /1431 , Bl. 15).

Bezüglich der Festlegung des 11. August als Nationalfeiertag sei auf die vom Reichsrat beschlossene Vorlage hinzuweisen, die vom Reichskabinett dem Reichstag zuzuleiten sei.

[5] Zu regeln sei die Pension der politischen Beamten unter Einführung einer Höchstgrenze. Hierbei sei es keinesfalls notwendig, die von der Sozialdemokratie gewünschte Höchstgrenze von 12 000 RM anzunehmen. Ein ausdrücklicher Hinweis darauf, daß die wohlerworbenen Rechte der Beamten nicht berührt werden sollten, werde erforderlich sein.

Auch über das Schulgesetz müsse eine Erklärung abgegeben werden. An eine alsbaldige Vorlegung eines Gesetzentwurfs werde jedoch wohl nicht zu denken sein9.

9

An der Frage des Schulgesetzes, das u. a. einen stärkeren Einfluß religiöser Gemeinschaften als bisher vorsah, war das vierte Kabinett Marx gescheitert. Eine Vorlage durch das Kabinett Müller erfolgte nicht.

In bezug auf die Wehrmacht wolle er die Erklärung abgeben, daß die Reichswehr außerhalb des politischen Kampfes bleiben solle.

Auch die Behandlung der Amnestiefrage müsse gestreift werden. Es entstehe hier die Frage, ob eine eventuelle Reichsamnestie auch auf die von den Ländern Verurteilten übergreifen solle. Hier werde es jedenfalls empfehlenswert sein, den Schwerpunkt der Verhandlungen in den Rechtsausschuß des Reichstags zu legen. Besonders zu berücksichtigen würden die Personen sein, die aus Not strafbare Handlungen begangen hätten und deshalb verurteilt worden seien10.

10

Zur Behandlung der Amnestie Dok. Nr. 5, P. 2.

Eine energische Förderung der parlamentarischen Arbeiten an den Entwürfen eines Strafgesetzbuches und eines Strafvollzugsgesetzes werde anzustreben sein. Er beabsichtige, eine dahin lautende Erklärung im Reichstag abzugeben11. Sehr umstritten sei bekanntlich im Entwurf eines Strafgesetzbuches das Problem der Aufhebung der Todesstrafe. Auf jeden Fall werde es erwünscht sein, daß die Vollstreckung von Todesstrafen bis zur endgültigen Verabschiedung des Entwurfs eines Strafgesetzbuches ausgesetzt bleibe12.

11

In dem Ressortvorschlag des RJMin. für die Regierungserklärung, der in der MinBespr. v. 1.7.28 vorlag, lautete ein Absatz, der am 3. 7. nicht vorgetragen wurde: „Zu den die Öffentlichkeit seit langem bewegenden Fragen gehört die Umgestaltung des Ehescheidungsrechts. Der Rechtsausschuß des vorigen Reichstags hat sich mit dem schwierigen Problem bereits eingehend befaßt und ist zu bestimmten Vorschlägen gelangt. Die RReg. hält die Frage unter den gesetzgeberischen Aufgaben auf dem Gebiet des bürgerlichen Rechts für besonders dringlich; sie hofft, daß es in Anknüpfung an die Beschlüsse des Rechtsausschusses in naher Zukunft gelingen wird, zu einer den Anschauungen der großen Mehrheit unseres Volkes entsprechenden Gestaltung des Ehescheidungsrechts zu gelangen.“

12

In der Zeit des Kabinetts Müller wurde kein Todesurteil vollstreckt; vgl. Dok. Nr. 45, P. 4 und dort Anm. 16.

Auf dem Gebiete der Handelspolitik werde dem Wunsche Ausdruck zu verleihen sein, daß alle zwischenstaatlichen Hemmungen des Handels nach Möglichkeit beseitigt werden möchten13. Es sei ferner hinzuweisen auf die[6] Notwendigkeit der Überwachung monopolartiger Wirtschaftsorganisationen, auf eine Reform des Aktienrechts sowie auf die Notwendigkeit der Wahrnehmung der sozialen und wirtschaftlichen Interessen der Arbeiter und Angestellten, die auch in der Reichsverfassung (Artikel 165) ihren Ausdruck gefunden habe. Die völlige Durchsetzung der Wirtschaftsdemokratie sei nötig, besonders auch im Interesse einer Hebung der Arbeitsfreudigkeit.

13

Auf der Weltwirtschaftskonferenz im Mai 1927 war festgestellt worden, daß eine Erleichterung des Welthandels im Interesse der Wohlfahrt aller Staaten liege. Dieser Gedanke wurde auch anläßlich der Tagung des Wirtschaftskomitees des Völkerbundes im Dezember 1927 vertreten. Das RKab. hatte die Entschließung der Weltwirtschaftskonferenz am 9.6.27 gebilligt. (Über die Bedeutung von Handelsverträgen für die deutsche Konjunktur der Bericht des RbkPräs. v. 19.7.28, Dok. Nr. 11). Hinausgehend über diese generelle Linie im internationalen Handel wurde in der Regierungserklärung besonders auf die Notwendigkeit des Handels mit Österreich sowie den ost- und südosteuropäischen Staaten hingewiesen (RT-Bd. 423, S. 39 ).

Anzustreben sei die Zuführung des Sparkapitals an langfristige Anlagen. Auslandsanleihen werde die deutsche Wirtschaft in der nächsten Zeit noch nicht entraten können14; es werde jedoch eine Prüfung der Verwendung der Anleihen nach wie vor erforderlich sein15.

14

Zur Anleihepolitik siehe die Ausführungen des RbkPräs. in Dok. Nr. 11.

15

Bei der Rbk bestand eine Beratungsstelle, die über Anleihebegehren der Länder und Kommunen im Ausland zu entscheiden hatte.

Den notleidenden Gebieten im Osten und Westen müsse besondere Fürsorge zugedacht werden, insbesondere den besetzten Gebieten.

Notwendig sei auch eine Stützung der mittleren und kleineren Unternehmungen, insbesondere der genossenschaftlichen Unternehmungen in Handwerk, Gewerbe und Landwirtschaft.

Eine weitere Rationalisierung der Landwirtschaft sei anzustreben. Übermäßige Preisschwankungen seien zu bekämpfen16.

16

Einen allgemeinen Aufgabenkatalog für die Landwirtschaftspolitik gibt die „Aufzeichnung über schwebende Kabinettsfragen“ v. 14.6.28 des MinR Feßler. Dort heißt es unter „I. Landwirtschaftliches Notprogramm“: „Das Reichsministerium wird nach seiner Neubildung vom Stande der Arbeiten zur Durchführung des landwirtschaftlichen Notprogramms Kenntnis nehmen müssen. Entscheidungen werden nur in Fällen zu treffen sein, in denen Meinungsverschiedenheiten zwischen beteiligten Ressorts oder mit Ländern bestehen. Zur Zeit liegen solche Streitfragen nicht vor.“ Die Arbeiten des REMin. gingen in vier Richtungen: „1. Marktregulierung von Schlachtvieh und Fleisch, 2. Marktregulierung anderer landwirtsch. Erzeugnisse, 3. Rationalisierung des landw. Genossenschaftswesens, 4. Kredithilfe durch Umschuldungskredite. – […]“

Die Umschuldungspolitik in der Landwirtschaft müsse weiter fortgeführt werden. Die landwirtschaftliche Siedlung, insbesondere in schwach besiedelten Gegenden sei zu fördern. Besonders zu erwähnen sei auch eine Förderung der Arbeitersiedlungen.

In bezug auf die Ratifizierung des Washingtoner Abkommens17 werde sich schon eine Formel finden lassen, wenn auch gewisse Schwierigkeiten nicht zu verkennen seien. Vielleicht könne man darauf hinweisen, daß bisher nur Belgien das Abkommen vorbehaltlos angenommen habe18. Hinzuweisen sei ferner auf die Notwendigkeit des Schutzes der Jugendlichen, auf die Gesetzentwürfe über Bergarbeiterschutz und betr. die Seemannsordnung, deren baldige Verabschiedung erwünscht sei.

17

Über das internationale Arbeitszeitabkommen vom November 1919 s. Schultheß 1919 II, S. 418 ff. und RT-Drucks. 753 , S. 25 ff., Bd. 434. Von der Internationalen Arbeitskonferenz war beschlossen worden, die Arbeit in gewerblichen Betrieben auf 8 Stunden täglich und 48 Stunden wöchentlich zu begrenzen.

18

Die belgische Zustimmung erfolgte durch Gesetz vom 14.6.21.

Die Mißstände im Versicherungswesen seien möglichst zu beseitigen. Hier sei vor allen Dingen eine Vereinfachung und Verbilligung der Selbstverwaltung nötig. In bezug auf die von verschiedenen Parteien gewünschte Heraufsetzung der Höchstgrenze der Versicherungspflicht in der Angestelltenversicherung[7] auf 8400 RM könne vielleicht erklärt werden, daß die Reichsregierung diese Frage prüfen werde19. Notwendig sei auch eine Neuregelung der Arbeitsaufsicht.

19

Das Gesetz über den Ausbau der Angestelltenversicherung war am 28.7.25 erlassen worden (RGBl. 1925 I, S. 158 ). – Die Höchstgrenze betrug 6000,– RM im Jahr; s. dazu Dok. Nr. 14, P. 2.

In bezug auf die Kleinrentnerhilfe scheine ihm die von Reichsminister Koch-Weser bereits vorgeschlagene Formulierung glücklich zu sein, die folgendermaßen lautet: „Die Kleinrentnerhilfe ist im Sinne eines von dem Ermessen der lokalen Wohlfahrtsbehörde unabhängigen Versorgungsanspruchs auf neue gesetzliche Grundlage zu stellen“20.

20

In die Regierungserklärung wurde die Formulierung mit geringen stilistischen Veränderungen übernommen (RT-Bd. 423, S. 43 ).

Einer Förderung des Baugewerbes und insbesondere des Wohnungsbaues werde besondere Aufmerksamkeit zuzuwenden sein. Bei der Vergebung von Hypothekengeldern aus öffentlicher Hand sei auch der private Wohnungsbau zu berücksichtigen.

Notwendig sei auch ein Wort über die Kriegsopfer. Vielleicht könne ihre Lage gebessert werden.

Auf dem Gebiete der Steuergesetzgebung werde zu erklären sein, daß eine Ausführung der lex Brüning21 angestrebt werde. Auch eine Nachtragserhebung der Vermögenssteuer sei zu erstreben, jedoch sei diese Frage bei den Verhandlungen der Regierungsbildung umstritten gewesen.

21

Das Gesetz vom 3.9.25, RGBl. I, S. 31  (lex Brüning) begrenzte das Lohnsteueraufkommen auf 1,2 Mrd. RM. Durch Art. IV der Gesetzesnovelle vom 22.12.27, RGBl. I, S. 485  f., wurde der Betrag auf 1,3 Mrd. festgesetzt.

Einigkeit bestehe sicherlich über die Notwendigkeit einer Vereinfachung und Vereinheitlichung der Steuern. Hinzuweisen sei auch auf den neuen Finanzausgleich. Hierbei werde die Bezeichnung „endgültiger“ Finanzausgleich zu vermeiden sein, da ein endgültiger Finanzausgleich erst nach endgültiger Lösung des Reparationsproblems möglich sei. Den Kinderreichen wolle er gesetzliche Maßnahmen zur Erleichterung ihrer Lage in Aussicht stellen.

In einem Schlußappell sei die Entscheidung des Parlaments darüber herbeizuführen, ob es der Regierung das Vertrauen aussprechen wolle. Selbstverständlich könne die Regierungserklärung den Fraktionen nicht vorher vorgelegt werden. Er schlage vor, die nächste Besprechung über die Regierungserklärung am Montag, dem 2. Juli vormittags 11 Uhr abzuhalten. In dieser Sitzung müsse dann unbedingt eine Einigung über die Erklärung herbeigeführt werden.

Der Reichsminister des Innern erklärte es für zweckmäßig, wenn der Reichskanzler eine Skizze der Erklärung möglichst bald vorlege, Mit einer derartigen Unterlage werde man leichter zu einem Ergebnis kommen22.

22

Eine derartige Skizze wurde nicht ermittelt. Die einzelnen Ressorts legten zur Ministerbesprechung v. 1.7.28 ihre Beiträge zur Regierungserklärung vor.

Der Reichswirtschaftsminister berührte zunächst die grundsätzliche Frage, ob die Regierung ein ausdrückliches Vertrauensvotum verlangen solle. Zwar sei die Frage eines ausdrücklichen Vertrauensvotums in seiner Fraktion noch nicht geklärt, er glaube jedoch sagen zu können, daß die Fraktion zum[8] mindesten eine große Reserve gegenüber der jetzigen Reichsregierung zeigen werde. Er komme deshalb zu dem Ergebnis, daß die Regierung besser kein Vertrauensvotum fordern solle. An dem Beispiel früherer Kabinette könne man ersehen, daß noch die Möglichkeit von Billigungserklärungen und der Ablehnung von Mißtrauensvoten unter Verzicht auf ein ausdrückliches Vertrauensvotum bestehe.

Der Reichsverkehrsminister betonte, daß einem etwaigen Vertrauensvotum diesmal eine ganz besondere Bedeutung zukommen werde. Es würden nämlich die Fraktionen, die sich bis jetzt nicht gebunden hätten, zu einer Stellungnahme gegenüber dem Kabinett gezwungen werden. Nach seiner Ansicht solle man ein ausdrückliches Vertrauensvotum verlangen.

Im übrigen sei er mit dem vom Reichskanzler skizzierten Inhalt der Regierungserklärung im allgemeinen einverstanden. Besonders wichtig sei für das Zentrum und wohl auch für die Bayerische Volkspartei die Erklärung über das Schulgesetz.

Der Reichspostminister betonte gleichfalls, daß die Schulfrage für die Bayerische Volkspartei besonders bedeutungsvoll sei.

Im übrigen erklärte er im Gegensatz zu dem Vorredner, daß die Regierung kein ausdrückliches Vertrauensvotum verlangen solle23. In bezug auf die gesetzliche Festlegung des 11. August als Nationalfeiertag könne man sich vielleicht auf die Erklärung beschränken, daß die Reichsregierung die Vorlage des Reichsrats dem Reichstag zuleiten werde.

23

Der Vertreter der RReg. München teilte am 3.7.28 mit, daß das RKab. vom bayer. Standpunkt aus keine besondere Beurteilung erfahren habe. Da das RKab. nur einen Übergangscharakter haben solle, fühle sich die BVP durch die Entsendung Schätzels dem RKab. gegenüber nicht verpflichtet (R 43 I /2251 , Bl. 188-190).

Besonders zu unterstreichen sei nach seiner Ansicht die Absicht der Reichsregierung, der Landwirtschaft ihre Fürsorge angedeihen zu lassen. Vielleicht könne man hierbei darauf hinweisen, daß die notwendigen Schutzzölle nicht abgebaut werden sollten.

Einer Erweiterung der Reichsamnestie auf die von Gerichten der Länder Verurteilten werde nach allem, was er gehört habe, die Bayerische Regierung dann zustimmen, wenn die Reichsregierung sich vorher mit ihr in Verbindung setze. Er neige zu der bestimmten Annahme, daß Preußen und die übrigen Länder denselben Standpunkt einnehmen würden.

Der Reichsminister der Justiz erklärte, daß das Reichskabinett nicht auf jede Billigung verzichten könne. Ein derartiger Verzicht werde auch aus außenpolitischen Gründen schwer tragbar sein. Über das Schulgesetz werde man eine Verständigung finden. Zur Frage der Reichsreform seien eingehende Ausführungen in der Regierungserklärung nötig. Er verwies hier auf die verschiedentlichen Entschließungen des Reichstags z. B. in bezug auf das Reichsverwaltungsgericht, in bezug auf einen Gesetzentwurf über Reichsangehörigkeit usw. Irgend eine Amnestie werde kommen müssen.

Der Reichsminister des Innern betonte, daß das Reichskabinett zum mindesten eine Billigung verlangen müsse. Aufgabe der Reichsminister sei es, auf die Fraktionen in dem Sinne hinzuwirken, daß sie einer Billigungsformel[9] zustimmten. Den Entwurf eines Schulgesetzes werde man in der allernächsten Zeit kaum vorlegen können.

Auch der Reichskanzler betonte, daß das Kabinett mindestens eine Billigung verlangen müsse.

Staatssekretär Dr. von Schubert führte aus, daß er dem Reichsminister des Auswärtigen einige Gedankengänge für die Regierungserklärung mit der Bitte um Stellungnahme übersandt habe. Nach seiner persönlichen Auffassung müßten im außenpolitischen Teil u. a. Räumungs-, Reparationsfrage und wahrscheinlich wohl auch [der] Kellogg-Pakt berührt werden. Über das Verhältnis zu Österreich werde man wohl besser in dem Abschnitt über das Reichsjustizressort in der Regierungserklärung etwas sagen. Im übrigen halte er aus außenpolitischen Gründen ein Vertrauensvotum für nötig, ohne irgendwie parteipolitisch zu dieser Frage Stellung nehmen zu wollen.

Der Reichsminister der Finanzen betonte die Notwendigkeit, daß gerade dieses Kabinett ein Vertrauensvotum fordere. Je stärker das Kabinett jetzt auftrete, um so leichter sei die Umbildung im Herbst. Auch aus außenpolitischen Gründen sei ein ausdrückliches Vertrauensvotum erforderlich.

Der Reichswirtschaftsminister betonte, daß er keinesfalls der Auffassung sei, das Reichskabinett solle etwa im Herbst zurücktreten24. Seine Bedenken wegen eines positiven Vertrauensvotums müsse er jedoch wiederholen. Er halte es leicht für möglich, daß die Mehrheit der Deutschen Volkspartei ein positives Vertrauensvotum ablehne25. In bezug auf den Inhalt der Regierungserklärung sei er im übrigen der Ansicht, daß die Frage der Reichsreform einen möglichst breiten Platz einnehmen müsse. Wegen der Einführung des 11. August als gesetzlichen Nationalfeiertag könne man sich vielleicht auf die Erklärung beschränken, daß die Reichsregierung die Vorlage des Reichsrats an den Reichstag bringen werde. Hinsichtlich der Absicht, eine Höchstpension einzuführen, befürchte er Schwierigkeiten bei den Beamten. In bezug auf das Schulgesetz sei eine Einigung unbedingt nötig. Diese werde sich jedoch schon finden lassen. In der Frage der Ratifizierung des Washingtoner-Abkommens komme es vor allen Dingen darauf an, den Ausdruck der ‚vorbehaltlosen‘ Ratifizierung zu vermeiden. Was die Rentnerhilfe anlange, so stimme er der vom Reichsminister der Justiz vorgeschlagenen Formulierung zu. Auch halte er es für richtig, die Kriegsopfer und die Kinderreichen in der Regierungserklärung besonders zu erwähnen.

24

Siehe Anm. 8 zu Dok. Nr. 1.

25

Zur weiteren Behandlung der Frage „Vertrauens- oder Billigungsvotum“ Dok. Nr. 3, P. 1; Dok. Nr. 4, P. 2 und Dok. Nr. 5, P. 3.

Der Reichspostminister erklärte, daß auch er die Formulierung des Reichsministers der Justiz in bezug auf die Kleinrentner für glücklich halte. Auch er halte die Erwähnung der Kriegsopfer in der Regierungserklärung für angebracht.

Der Reichsarbeitsminister führte aus, man könne vielleicht die Formulierung wählen, daß die Reichsregierung der Frage der Versorgung der Kriegsbeschädigten und Kriegshinterbliebenen ihre ganz besondere Fürsorge werde angedeihen lassen. Soweit Lücken und Härten in der Gesetzgebung[10] enthalten seien, sollten sie beseitigt werden. Auch in bezug auf die Ratifizierung des Washingtoner-Abkommens werde sich eine Formulierung finden lassen.

Es bestand schließlich Übereinstimmung darüber, daß die Ressorts ihre Beiträge zu der Regierungserklärung bis zum 30. Juni 1928, 12 Uhr mittags der Reichskanzlei übersenden sollten. Die Reichskanzlei werde dann ihrerseits dafür Sorge tragen, daß Abschriften sämtlichen anderen Ressorts zugingen.

Eine erneute Ministerbesprechung über die Regierungserklärung soll am Sonntag, dem 1. Juli 1928, 10 Uhr vormittags im Reichskanzlerhause stattfinden.

Die Ressorts sollen ferner baldigst eine Übersicht über die Vorlagen der Reichskanzlei einsenden, die nach ihrem Wunsch vom Reichstag noch vor den Sommerferien zu erledigen sind.

Schließlich äußerte noch der Reichsverkehrsminister den Wunsch, die Mitglieder des Reichskabinetts möchten auf ihre Fraktionen in dem Sinne wirken, daß diese keine für das Reichskabinett unbequemen Anträge stellten.

Der Reichskanzler sagte dies für seine Person ausdrücklich zu.

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