1.96 (mu22p): Nr. 352 Bericht der Reichszentrale für Heimatdienst über die Aufnahme der Regierungsaktion gegen das Volksbegehren auf Grund der Nachrichten der einzelnen Landesabteilungen. 14. November 1929

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 1). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Kabinett Müller II. Band 2 Hermann Müller Bild 102-11412„Blutmai“ 1929 Bild 102-07709Montage  von Gegnern des Young-Planes Bild 102-07184Zweite Reparationskonferenz in Den Haag Bild 102-08968

Extras:

 

Text

RTF

[1146] Nr. 352
Bericht der Reichszentrale für Heimatdienst über die Aufnahme der Regierungsaktion gegen das Volksbegehren auf Grund der Nachrichten der einzelnen Landesabteilungen. 14. November 19291

1

MinDir. v. Hagenow hatte MinR Strahl um einen Überblick über die Propaganda gegen das Volksbegehren für die Rkei gebeten (Notiz v. Hagenows auf Strahls Anschreiben zu dem Bericht; R 43 I /1889 , Bl. 221, hier: Bl. 221).

R 43 I /1889 , Bl. 226-229, hier: Bl. 226-229

Mit Rundschreiben vom 28. Oktober […] hatte die Zentralleitung der Reichszentrale für Heimatdienst ihre Landesabteilungen aufgefordert, ihr Urteil und ihre Beobachtungen darüber mitzuteilen, in welcher Weise die Einwirkung der Reichsregierung und der behördlichen Stellen sich im Lande ausgewirkt hat.

Die Antwortschreiben der Landesabteilungen geben ein wechselvolles Bild. Fast alle stimmen in dem Urteil überein, daß völlig Ausreichendes, ja eher zu viel als zu wenig von der Regierung gegen das Volksbegehren getan worden ist; unter keinen Umständen aber zu wenig. Allgemein ist auch die Auffassung vertreten, daß die Aktion im ganzen Reich zu gleichmäßig vorgegangen ist; sie hätte in höherem Maße sich dem regionalen Bedürfnis anpassen müssen. Auch wurde mehrfach ein früheres Einsetzen gewünscht.

Trotzdem überwiegen die zustimmenden Urteile und die dahin lautenden Berichte, daß die Regierungs- und behördlichen Maßnahmen eine gute Wirkung erzielt haben.

Dies gilt vor allem für Nord- und Ostdeutschland.

Eine Ausnahme macht hier allerdings die Landesabteilung Schleswig-Holstein, welche die Auffassung vertritt, daß die Maßnahmen nur schädlich gewirkt haben und daß die wirkungsvollste Abwehr ein völlig passives Verhalten der Regierung gewesen wäre. Eine ähnliche Ansicht vertritt auch die Landesabteilung Grenzmark, zu deren Bereich auch das Gebiet von Hinterpommern gehört. Sie sagt: „Allgemein kommt die Meinung zum Ausdruck, daß es besser gewesen wäre, wenn die Regierungsstellen den Ereignissen ihren Gang gelassen hätten. Die Kampffronten sind dadurch nur verschärft worden.“

In Westdeutschland werden die Maßnahmen der Regierung als wirksam und erfolgreich hingestellt, wenn auch deutlich in den Berichten die Auffassung des „zuviel“ zum Ausdruck kommt. Die Landesabteilung Hessen sagt: „Die Regierung dürfte nicht nervös werden. Weniger Ministerreden im Rundfunk hätten auch genügt“, und die Landesabteilung Siegen hebt hervor, daß auch Abwehrmaßnahmen geringeren Umfangs wirksam gewesen wären.

Wesentlich anders klingt die Stellungnahme der süddeutschen Landesabteilungen. Während die Landesabteilung Baden sagt, daß die überwiegende Mehrheit mit den Maßnahmen der Regierung einverstanden ist, behauptet die Landesabteilung Württemberg, daß ein bedeutender Nutzen angesichts der dortigen[1147] Verhältnisse nicht erzielt worden ist. Und die Landesabteilung Bayern fällt das ungünstigste Urteil, wenn sie schreibt: „Durch die Einwirkung der Behörden ist der Kampf nur verschärft worden, ohne im wesentlichen, vielleicht von einzelnen abgesehen, auf große Gruppen von Wählern einen besonderen Eindruck zu machen. Man hat hier allgemein die Auffassung, daß sich Behörden und Regierung zu stark engagiert hätten.“

Soweit das Urteil über die Gesamtaktion der Regierung und der Behörden gegen das Volksbegehren. Freilich ist auch die Beurteilung der einzelnen Maßnahmen noch sehr verschiedentlich.

Am günstigsten, so sagen die Berichte einstimmig, haben die Aufrufe der führenden Männer und die Stellungnahme des Herrn Reichspräsidenten gegen den § 4 des Volksbegehrens gewirkt. An den Rundfunkreden wird schon in höherem Maße Kritik geübt. Einerseits seien es zu viel gewesen, andererseits fürchtet man vielfach diesen ersten Schritt der Politisierung des Rundfunks in seinen Konsequenzen. Während gegen die Verbreitung von Flugzetteln durch Wurfsendungen nichts gesagt wird, hat die Verteilung des Plakates „Stresemanns Vermächtnis“ nicht überall einen guten Erfolg gehabt. Die Tatsache, daß es sich um den Auszug einer parteipolitischen Kundgebung gehandelt hat, ließ in weiten Kreisen Zweifel daran aufkommen, daß es sich hier um eine Regierungsmaßnahme handelt. So ist dieses Plakat auch bei den Anhängern der Regierungsparteien auf Widerstand gestoßen.

Am meisten Kritik hat das Vorgehen der Regierung gegen die Beamten ausgelöst. Zwar wird von fast allen Landesabteilungen die starke Wirkung auf die Beamtenschaft betont; aber diese Wirkung ist nur unter Erzeugung eines starken inneren Widerspruches in weiten Kreisen der Beamtenschaft erzielt worden, ganz abgesehen davon, daß auch viele Beamte, die innerlich dem Volksbegehren durchaus ablehnend gegenüberstehen, diese Maßnahmen mißbilligen.

Endlich äußern sich die meisten Landesabteilungen auch über das Eingreifen der Reichszentrale für Heimatdienst selbst in den Kampf gegen das Volksbegehren, das von den meisten als eine Belastung und Hinderung für die spätere ruhige und sachliche Arbeit empfunden wird. Die Landesabteilung Frankfurt sagt, daß es ihrer Auffassung nach besser gewesen wäre, wenn man zu diesem besonderen Zweck einen Ausschuß zur Bekämpfung des Volksbegehrens gebildet hätte, der Träger dieser Aktion gewesen wäre.

Extras (Fußzeile):