2.100.8 (sch1p): 8. [Lage in Braunschweig]

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8. [Lage in Braunschweig]

Zur Frage der Aufhebung des Belagerungszustandes und Wiedereinsetzung des Arbeiterrats in Braunschweig12 werden Telegramme der Braunschweigischen Regierung und des Ministerpräsidenten mitgeteilt, die sich gekreuzt haben. Das Kabinett ist damit einverstanden, daß die weitergehenden Forderungen der Braunschweigischen Regierung vorläufig durch das Telegramm des Ministerpräsidenten als erledigt betrachtet werden13.

12

Siehe Dok. Nr. 86, P. 1.

13

In einem Telegramm an den RMinPräs. vom 31.5.1919 hatte der Vorsitzende des Rats der Volksbeauftragten des Freistaats Braunschweig unter Hinweis auf sein Schreiben vom 19.5.1919 (Dok. Nr. 86, Anm. 1) erklärt, die Rechtslage in Braunschweig sei „für uns recht unklar und wenig erfreulich. Die Mißstimmung in Arbeiterkreisen wächst.“ Es werde daher dringend darum ersucht, „1. den Belagerungszustand aufzuheben, 2. den Landesarbeiterrat in seine alten Rechte einzusetzen, bzw. die Auflösung rückgängig zu machen.“ (R 43 I /2266 , Bl. 3 f.). Am selben Tag sandte der RMinPräs. ein Telegramm an den Vorsitzenden des Rats der Volksbeauftragten in Braunschweig, das allerdings erst nach Beginn der Kabinettssitzung, um 11 Uhr 25, abgesandt wurde, und in dem der RMinPräs. in Erwiderung auf das Schreiben des Rats der Volksbeauftragten in Braunschweig vom 19. 5. (s. o.) den Beschluß des RKab. vom 26.5.1919 (s. Dok. Nr. 86, P. 1) erläuterte: „Mit der Braunschweigischen Regierung stimme ich darin vollständig überein, daß der Aufhebung des Belagerungszustandes baldmöglichst näherzutreten ist. Ich trage jedoch auf Grund der Darlegungen des Reichswehrministers Bedenken, bei dem Herrn Reichspräsidenten gerade in dem jetzigen kritischen Augenblick die Aufhebung zu befürworten. In den nächsten Tagen kann der weitere Verlauf der Friedensverhandlungen zu inneren Erschütterungen führen, die in Braunschweig die unter der Oberfläche fortwirkenden unruhigen Elemente wieder in den Vordergrund treiben. Ich darf mir vorbehalten, binnen kurzem wieder auf die Frage zurückzukommen. Ich stimme der Braunschweigischen Regierung ferner darin zu, daß die Bedenken gegen den Wiederzusammentritt eines Landesarbeiterrates in Braunschweig jetzt aus allgemeinen Erwägungen zurücktreten müssen. Allerdings kann ich dem Herrn Reichswehrminister nicht darin entgegentreten, daß der aufgelöste Landesarbeiterrat aufgelöst bleiben muß. Es wird sich nur darum handeln können, daß nunmehr Neuwahlen stattfinden. Im Einverständnis mit dem Herrn Reichswehrminister bitte ich davon Kenntnis zu nehmen, daß solchen Neuwahlen nichts mehr im Wege steht. Die Neuwahl wird nach den dort geltenden gesetzlichen Bestimmungen erfolgen können, wenn nicht der Rat der Volksbeauftragten im Einvernehmen mit dem Landtag es für richtiger halten sollte, das Wahlverfahren den für das ganze Reich aufgestellten Richtlinien des Zentralrates anzupassen, was den Wünschen der Reichsregierung mehr entsprechen würde. Wegen der Maßnahmen gegen den Polizeidirektor Tappe [s. Dok. Nr. 86, Anm. 1] habe ich mich mit dem Herrn Reichswehrminister in Verbindung gesetzt. Das Verfahren gegen die früheren Volksbeauftragten Eckardt und Oerter ist durch ihre Entlassung aus der Schutzhaft erledigt. Von dem mit der Auffassung der Reichsregierung nicht übereinstimmenden Standpunkt der Braunschweigischen Regierung über die Zulässigkeit des militärischen Eingreifens der Reichsregierung habe ich Kenntnis genommen. Ich schließe im Namen der Reichsregierung mich zuversichtlich der Hoffnung an, daß die Reichsregierung und die Landesregierungen künftig auf das Gedeihlichste zusammenarbeiten werden.“ (Entwurf in: R 43 I /2265 , Bl. 183 f.). Der Belagerungszustand über Braunschweig wurde durch Erlaß des RPräs. vom 5.6.1919 wieder aufgehoben (RGBl. 1919, S. 499 ); darüber hinaus erklärte sich der RMinPräs. in einem Schreiben vom 4.6.1919 an den braunschweigischen Rat der Volksbeauftragten mit der Wiedereinsetzung des Landesarbeiterrats einverstanden (R 43 I /2266 , Bl. 7).

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