2.38.1 (sch1p): 1. [Haller-Armee]

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1. [Haller-Armee]

Reichsminister Graf Rantzau gibt eine telefonische Mitteilung des Reichsministers Erzberger über die weiteren Verhandlungen mit Foch (Durchzug der polnischen Truppen, zu vergl. Protokolle vom 3. April und vom 4. April 10 Uhr V[ormittag]) wieder. Mit der jetzt vorliegenden Fassung könne man sich, wenn sie auch nicht allen Wünschen gerecht werde, einverstanden erklären.

Das Kabinett ermächtigt den Reichsminister Graf Rantzau, die Zustimmung zum Abschlusse nach Spa zu übermitteln1.

1

Eine Aufzeichnung des Telefongesprächs ist in den Akten der Rkei und des AA nicht zu ermitteln, doch enthielt es offensichtlich den endgültigen Text des Abkommens über den Transport der Haller-Armee durch Dtl. (Waffenstillstand, II, S. 363 ff. ). RM Erzberger schilderte den Verlauf der letzten Verhandlungsphase in einer undatierten Aufzeichnung so: „Um 3 Uhr [4.4.1919, 15 Uhr] begab sich RM Erzberger in den Salonwagen des Marschalls Foch, der inzwischen von einem der vielen Essen, die ihm die verschiedenen alliierten Missionen im Verlauf seines Spaer Aufenthaltes gegeben hatten, zurückgekehrt war. Bei dieser Unterredung wurde der endgültige Text des Abkommens festgelegt […]. Inzwischen hatte sich RM Erzberger mit den anderen Herren ins Hôtel Britanique begeben, um den endgültigen Text der Berliner Regierung zu unterbreiten. Dr. Hemmer hatte vorher Herrn Dr. Rödiger [im AA in Berlin] an den Fernschreiber gebeten und im Auftrage des Ministers zur Anregung gebracht, daß das Kabinett beisammenbleiben sollte, um zu dem Entwurf Stellung zu nehmen. Als Dr. Hemmer mit dem von General Weygand eingefügten […] versehentlich fortgelassenen Passus des endgültigen Entwurfs ankam, kam auch gleichzeitig das Einverständnis der Berliner Regierung mit dem Ersuchen, daß die dt. RReg. den Standpunkt der Alliierten, nach welchem Art. 16 des Wa[ffenstillstand]abkommens eine Rechtsgrundlage für den Durchzug der Hallerschen Divisionen durch Danzig biete, nicht anerkenne […]. Die Unterzeichnung fand statt gegen 7.30 abends.“ (Nachl. Erzberger , 49/III).

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