1.144.3 (wir2p): 3. Reichszuschuß für die Wanderausstellung Ostpreußen.

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3. Reichszuschuß für die Wanderausstellung Ostpreußen4.

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In seinem Schreiben vom 28.8.1922 an den StSRkei hatte der RIM zur Sache ausgeführt: „Der Herr Oberpräsident von Ostpreußen ist wiederholt, zuletzt unterm 20.7.1922 bei mir wegen Bewilligung eines Reichsbetrages für die ‚Wanderausstellung Ostpreußen‘ eingekommen. Der Herr Reichsminister der Finanzen hat jedoch wiederholt, zuletzt unterm 27.6.1922, meinen Antrag, mir 300 000 M für diese Zwecke bereitzustellen, abgelehnt. […] Die ‚Wanderausstellung Ostpreußen‘ ist unter behördlicher Förderung des Herrn Oberpräsidenten der Provinz durch die ‚Deutsche Schulhilfe Osten‘ eingeleitet worden. Sie soll Mitte September erstmalig in Königsberg stattfinden und danach durch die größeren Städte des Reiches ziehen, um die weitesten Kreise des deutschen Volkes auf die bedrängte Lage des Deutschtums in Ostpreußen aufmerksam zu machen. Die preußische Regierung hat laut Mitteilung des Herrn Preußischen Ministers des Innern 200 000 M in geldlicher Unterstützung und darüber hinaus eine Lotterie innerhalb Preußens in Aussicht gestellt. Eine Mitwirkung des Reiches an diesem Werke halte ich aus außen- und innenpolitischen Gründen für unerläßlich.“ Der RIM beantragte daher die Bereitstellung von 300 000 M für die Ausstellung (R I/1850).

Nach eingehender Erörterung wurde der Antrag des Reichsministers des Innern auf Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 300 000 Mark abgelehnt,[1110] dagegen dem Vermittlungsantrage des Vizekanzlers auf Gewährung eines Zuschusses von 200 000 Mark zugestimmt. Der Vertreter des Reichsfinanzministeriums legte gegen diesen Beschluß ein Veto ein5.

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Mit Schreiben vom 10.10.1922 zieht der RFM den Einspruch in der Erwartung zurück, daß der Betrag durch den Nachtragshaushalt 1922 angefordert werde (R 43 I /1850 , Bl. 350 f.).

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