2.40.1 (bau1p): 1. Gesetzentwurf, betreffend Betriebsräte.

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1. Gesetzentwurf, betreffend Betriebsräte.

Nach einem erläuternden Vortrag des Geheimrats Feig über den abgeänderten Entwurf des Gesetzes über die Betriebsräte3 nahm der preußische Handelsminister zu dem Entwurf Stellung. Er führte aus, daß in dem Entwurf nur Rechte für die Betriebsräte festgesetzt seien, daß aber das notwendige Korrelat der Pflichten vollständig fehle; der Entwurf bedeute den organisierten Bolschewismus. Wegen der Abberufungsmöglichkeit würden die Betriebsräte stets versuchen, sich bei den Arbeitern beliebt zu machen und die Angelegenheiten nicht vom Standpunkt des Gedeihens des betreffenden Betriebes beurteilen. Er könne daher nur dann dem Entwurf zustimmen, wenn die Betriebsräte mit den Arbeiterorganisationen in Beziehung gesetzt würden und auch Pflichten statuiert werden; ebenso würde er es für richtig halten, strafrechtliche Bestimmungen vorzusehen. Der Ministerpräsident begegnete diesen Ausführungen. Der Reichspostminister glaubte für seine Verwaltung mit dem Entwurf auskommen zu können.

3

Vgl. Dok. Nr. 36, P. 1, insbesondere Anm. 2.

[169] Der Minister der öffentlichen Arbeiten führte aus, daß er grundsätzlich die gesetzliche Regelung für notwendig halte, daß er aber – um ein wirklich soziales Gesetz zu erhalten – auch auf der Berücksichtigung des Korrelats der Pflichten bestehen müsse. Er gab sodann eine Schilderung der Wirkung einzelner Bestimmungen auf die Eisenbahnverwaltung und verlangte eine Abänderung des Entwurfs in einigen Punkten entsprechend seinem schriftlichen Antrag (liegt an)4. Auch der Vertreter des Reichsschatzministeriums wies darauf hin, daß er noch 6 Abänderungsanträge zu stellen habe5.

4

Befindet sich nicht beim Kabinettsprotokoll; vgl. jedoch Dok. Nr. 36, Anm. 3.

5

Nicht ermittelt.

Mit Rücksicht hierauf wurde beschlossen, die Angelegenheit zu vertagen und zunächst in einer Ressortbesprechung nochmals zu klären; die Ressortbesprechung soll noch an demselben Tag stattfinden, damit der Entwurf endgültig in der auf Donnerstag anzuberaumenden Kabinettssitzung besprochen werden kann6. Der Reichsarbeitsminister wird das Weitere veranlassen.

6

Siehe Dok. Nr. 40, P. 3.

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