2.156.11 (feh1p): 11. Pariser Verhandlungen.

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11. Pariser Verhandlungen14.

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Die ursprünglich für den 10.1.1921 angesetzte Wiederaufnahme der Brüsseler Sachverständigenkonferenz war inzwischen auf unbestimmte Zeit verschoben worden. Währenddessen gingen jedoch in Paris die Verhandlungen der Sachverständigen über Einzelprobleme der Reparationsfrage weiter (C. Bergmann, Der Weg der Reparation, S. 75 f.).

Der Reichsminister des Auswärtigen berichtet: Der französische Botschafter habe ihn wiederholt gedrängt, daß Deutschland auf die Zahlung einer jährlichen Summe von drei Milliarden Mark – und zwar zunächst für 5 Jahre – anstelle der Festsetzung einer Pauschalsumme eingehen15 und den Seydouxschen Plan der Sachleistungen annehmen möge16; auch England sei damit einverstanden17.[417] Er selbst – der Minister des Auswärtigen – sei sich mit den Sachverständigen darüber einig, daß Deutschland auf die Festsetzung einer Globalsumme nicht verzichten könne und über die Seydouxschen Pläne nur unter gewissen Voraussetzungen (Oberschlesien, Freigabe des deutschen Vermögens im Ausland, Gleichberechtigung, Meistbegünstigung usw.) verhandeln könne. Er erbäte die Ermächtigung, in Verhandlung der Seydouxschen Pläne einzutreten; dabei müsse man darauf zielen, daß sich die Unmöglichkeit während der Verhandlungen herausstelle und inzwischen auch von den Amerikanern uns Hilfe käme18. Durch das Eingehen werde übrigens auch geholfen, die Entstehung eines Kabinetts Poincaré zu verhindern19.

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Nachdem in Brüssel alle Pläne über die Festlegung einer Pauschalsumme der dt. Reparationsschuld gescheitert waren, hatte der frz. Delegierte Seydoux am 7.1.1921 in Paris StS Bergmann folgenden Vorschlag gemacht: Deutschland zahlt fünf Jahre hindurch eine Annuität von 3 Mrd. Goldmark. Während dieser Frist wird möglichst bald der Gesamtbetrag der dt. Reparationsschuld festgesetzt. Noch am gleichen Tage war StS Bergmann mit diesem Vorschlag nach Berlin abgereist (Vermerk StS Bergmanns über den Vorschlag Seydoux, R 43 I /397 , Bl. 12; C. Bergman, Der Weg der Reparation, S. 75).

16

Zum Seydouxschen Sachlieferungsplan s. Dok. Nr. 148, Anm. 3.

17

Zuletzt hatte der frz. Botschafter Laurent Simons noch am Tage der Kabinettssitzung, am 15.1.1921, gedrängt, den Vorschlag Seydoux auf eine vorläufige Regelung der Reparationszahlungen anzunehmen (Aufzeichnung RAM Simons über eine Besprechung mit den frz. Botschafter Laurent am 15.1.1921, R 43 I /397 , Bl. 10–11).

Zum Verhalten der brit. Reg. in dieser Frage erklärte Simons am 1.2.1921 im RT: „Die britische Regierung trat durch ihren hiesigen Vertreter an die deutsche Regierung mit dem dringenden Rate heran, auf diesen Vorschlag der französischen Regierung einzugehen. Sie erklärte offiziell, daß die britische Regierung sich dem Schritte des französischen Botschafters gegenüber der deutschen Regierung anschließe.“ (RT-Bd. 347, S. 2300 ).

18

Die USA hatten sich für die Fixierung einer festen Summe als Reparationsschuld Deutschlands ausgesprochen. Maßstab sollte dabei die dt. Reparationskapazität sein (D. B. Gescher, Die Vereinigten Staaten von Nordamerika und die Reparationen, Bonn 1956, S. 39 bis 40).

19

Am 12.1.1921 war in Frankreich das Kabinett Leygues zurückgetreten. Ihm wurde eine schwache Haltung bei den Verhandlungen über die Ausführung des Friedensvertrages vorgeworfen. Allgemein wurde daher erwartet, daß ein Vertreter einer strengeren Politik gegenüber Deutschland die Regierung übernehmen würde. Seit dem 13. 1. fanden Verhandlungen über die Bildung einer neuen Regierung statt; als einer der Kandidaten für den Posten des Ministerpräsidenten wurde Poincaré genannt (Schultheß 1921, II, S. 58–59).

Das Kabinett erklärte sich mit diesem Arbeitsplan einverstanden20.

20

StS Bergmann kehrte am 16. 1. nach Paris zurück (D’Abernon, Botschafter der Zeitenwende, Bd. 1, S. 130); zu den folgenden Verhandlungen s. C. Bergmann, Der Weg der Reparation, S. 78 f. und D’Abernon, Botschafter der Zeitenwende, Bd. 1, S. 130 f.

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