2.57.8 (sch1p): 8. [Überschreitung der Befugnisse der Bundesstaaten]

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8. [Überschreitung der Befugnisse der Bundesstaaten]

Reichsminister Schmidt teilt mit, daß verschiedene Bundesstaaten und preußische Regierungen die Viehpreise eigenmächtig erhöht haben, daß ferner der Oberpräsident in Breslau eigenmächtig wirtschaftliche Verhandlungen mit den Polen führe. Gegen diese Überschreitung der Befugnisse soll Verwahrung eingelegt werden9.

9

In gleichlautenden Schreiben an die pr. Reg., das Staatsmin. von Sachsen-Meiningen und die Reg. des Freistaats Hessen vom 28.4.1919 protestierte der RMinPräs. gegen die unbefugt vorgenommenen Schlachtviehpreiserhöhungen, da „ein völliger Zusammenbruch der Fleischversorgung“ zu befürchten sei, und drang „mit aller Entschiedenheit“ darauf, „daß die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten und die unbefugten vorgenommenen Maßnahmen rückgängig gemacht werden […]“ (Entwurf in: R 43 I /1253 , Bl. 150 f.). Die Reaktionen der pr. Reg. und der hess. Reg. sind aus den Akten nicht zu ersehen; das sächsisch-meiningische Staatsmin. erwiderte in einem Schreiben an den RMinPräs. vom 3.5.1919, die eigenmächtig getroffenen Maßnahmen seien auf Grund der Intervention der RReg. rückgängig gemacht worden, doch stehe zu befürchten, daß dadurch die Schlachtviehaufbringung unmöglich gemacht sei und die hungernde Bevölkerung, vor allem in den Industriegebieten, erklärt habe, „sie werde im Falle einer ungenügenden Fleischversorgung zur Selbsthilfe greifen, d. h. sich gewaltsam der Viehbestände bemächtigen und sie abschlachten“. Um Hungerrevolten zu vermeiden, sei die beschleunigte Zuweisung von Auslandslebensmitteln notwendig (R 43 I /1253 , Bl. 196 f.).

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