2.130 (vpa1p): Nr. 129 Der Reichsverband der Deutschen Industrie an den Reichskanzler. 7. September 1932

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Nr. 129
Der Reichsverband der Deutschen Industrie an den Reichskanzler. 7. September 19321

1

Abschriften dieser Eingabe übersandte der Reichsverband am 7. 9. an die Mitglieder seiner handelspolitischen Kommission sowie an seine Fachgruppen und landschaftlichen Verbände und führte im Begleitschreiben dazu aus: „Wir haben uns zu diesem Schritt veranlaßt gesehen, weil wir die ernste Befürchtung haben, daß das große, begrüßenswerte Reformwerk der Reichsregierung durch Kontingentierungsmaßnahmen in seinem Aufbau einen inneren Bruch erhalten könnte, und daß dadurch die von ihm erhofften Auswirkungen für eine Belebung der deutschen Wirtschaft paralysiert werden würden. Unser Einspruch gegen Kontingentierungsmaßnahmen war notwendig, um das Gesamtwerk vor schwerer Gefährdung zu bewahren. Wir bitten deshalb unsere Mitglieder, alle Schritte zu unternehmen, die geeignet sind, unsere Vorstellungen bei der Reichsregierung zu unterstützen. Insbesondere bitten wir auch, mit äußerstem Nachdruck auf die Ihnen nahestehenden Länderregierungen einzuwirken.“ (NL Silverberg  367, Bl. 55–59).

R 43 I /1176 , Bl. 118–119

[Kontingentierung landwirtschaftlicher Einfuhren]

Sehr geehrter Herr Reichskanzler!

Die amtliche Begründung zur Notverordnung vom 4. ds. Mts. führt zur Handelspolitik folgendes aus:

„Darüber hinaus hat die Reichsregierung grundsätzlich die Anwendung von Kontingenten zur Entlastung des deutschen Marktes von übermäßiger landwirtschaftlicher Einfuhr beschlossen. Zur Durchführung dieser Kontingentierung,[525] die mit größter Beschleunigung erfolgen soll, wird mit den hauptbeteiligten Ländern in Verbindung getreten werden.“2

2

Abschnitt aus dem Kommuniqué der RReg. vom 5. 9. Vgl. dazu Dok. Nr. 123, P. 2, dort auch Anm. 26 und 29.

Die in diesen Ausführungen zum Ausdruck kommende Absicht der Reichsregierung, Kontingentierungsmaßnahmen auf landwirtschaftlichem Gebiete durchzuführen, hat in der gesamten Industrie die schwersten Besorgnisse ausgelöst3. Da die Erklärungen der Reichsregierung darauf schließen lassen, daß die Durchführung der Kontingentierungen beschleunigt erfolgen soll, fühle ich mich verpflichtet, noch einmal in letzter Stunde unter Wiederholung schon oft ausgeführter Gedankengänge Ihnen, sehr geehrter Herr Reichskanzler, folgendes zu unterbreiten.

3

Größte Besorgnis in dieser Hinsicht bestand außerdem in Handels- und Schiffahrtskreisen, wozu es in einer telegrafischen Eingabe Hamburgs an den RK vom 10. 9. u. a. hieß: Der Senat halte es, nachdem die „Verbände des Großhandels bereits nachdrücklich auf die schweren Gefahren hingewiesen haben, die für die gesamte deutsche Wirtschaft durch die Kontingentierung großer und wichtiger Teile der Einfuhr heraufbeschworen werden, für seine Pflicht auszusprechen, daß die Lage der deutschen Schiffahrt und der deutschen Hafenstädte durch solche Maßnahmen erneut und in nicht mehr tragbarer Weise erschwert würde.“ Zwar erkenne Hamburg die Bedeutung und besonderen Bedürfnisse der Landwirtschaft durchaus an, aber „Wohlstand und Existenz unseres Volkes sind bei der Art und der Lage des deutschen Lebensraumes in entscheidendem Maße bedingt durch die Erhaltung und Stärkung unseres Außenmarktes. Dieser würde auf das schwerste bedroht, wenn Einfuhrkontingente in geplantem Umfang Wirklichkeit werden. Die Erschwerung der deutschen Ausfuhr durch Gegenmaßnahmen des Auslandes bedeutet aber Einschränkungen und Stillegungen in der deutschen industriellen Produktion und in den deutschen Handelsbetrieben und damit Steigerung der Arbeitslosigkeit, Schwächung der Kaufkraft und somit verringerte Möglichkeiten auch für den landwirtschaftlichen Absatz.“ (R 43 I /1176 , Bl. 128–132).

Die deutsche Industrie begrüßt das von der Reichsregierung begonnene Reformwerk mit großen Hoffnungen, da es geeignet ist, der privaten Initiative endlich wieder die Möglichkeit freier Entfaltung zu geben. Dem Leitgedanken der Reichsregierung widersprechen aber Kontingentierungsmaßnahmen, da denselben notwendigerweise außenhandelsmonopolistische Tendenzen innewohnen. Deshalb erscheint grundsätzlich die Absicht, Einfuhrkontingente einzuführen, mit dem von der Reichsregierung im übrigen mit erfreulicher Deutlichkeit zum Ausdruck gebrachten Grundsatz der Wirtschaftsfreiheit unvereinbar. Der Landwirtschaft selbst kann mit Kontingentierungsmaßnahmen eine wirksame Hilfe deshalb nicht gebracht werden, weil die zu erwartenden Gegenmaßnahmen des Auslandes gegen die deutsche Ausfuhr zu unmittelbaren Schädigungen der Industrie führen müssen. Die Abnehmerschaft der deutschen Landwirtschaft würde damit in ihrer Kaufkraft erneut geschwächt. Der durch die Verminderung der Kaufkraft der Bevölkerung eintretende unmittelbare Schaden für die Landwirtschaft wird aber erheblich größer sein als die Vorteile, die sich die Landwirtschaft aus einer Begrenzung der Einfuhr verspricht.

Im Interesse der deutschen Gesamtwirtschaft muß daher die deutsche Industrie an ihrem Einspruch gegen Kontingentierungsmaßnahmen festhalten. Wenn die Industrie in einem Einzelfall, nämlich bei ihrer Verständigung mit der Landwirtschaft über die Neuregelung des Butterzolls, ihren grundsätzlichen Widerspruch gegen eine Kontingentierung zurückgestellt hat4, so geschah es nur deshalb,[526] weil ein anderer Weg zur Lösung des unerträglichen Konfliktzustandes mit Holland und den skandinavischen Ländern nicht gefunden werden konnte. Die Zustimmung zu dieser Notmaßnahme darf, wie die Industrie immer wieder betont hat, nicht dazu führen, in der Butterkontingentierung einen Präzedenzfall für weitere Kontingentsmaßnahmen zu sehen.

4

Vgl. dazu Dok. Nr. 74, dort bes. Anm. 4.

Aus der ernsten Sorge, daß das sonst so begrüßenswerte Reformwerk der Reichsregierung schwerster Gefährdung ausgesetzt wird, bittet der Reichsverband der deutschen Industrie die Reichsregierung, ihren Beschluß, zu Kontingentierungsmaßnahmen überzugehen, einer nochmaligen Prüfung unter Würdigung der auf dem Spiel stehenden Gesamtinteressen zu unterziehen. Die deutsche Industrie erhofft aus dieser Prüfung das Ergebnis, daß der Weg einer Kontingentierung nicht beschritten zu werden braucht, zumal die Kontingentierungswünsche der Landwirtschaft in einer Zeit und in einer wirtschaftlichen Gesamtlage erhoben wurden, in der man die von dem Reformwerk der Reichsregierung erwartete Belebung noch nicht voraussehen konnte. Sollte aber die Reichsregierung zu einem anderen Ergebnis kommen und deshalb in ganz besonders gelagerten Einzelfällen eine Kontingentierung landwirtschaftlicher Erzeugnisse doch ins Auge gefaßt werden, so bittet der Reichsverband der Deutschen Industrie, unter allen Umständen derartige Kontingentierungen nur dann durchzuführen, wenn durch eine vorangegangene Verständigung mit den beteiligten Ländern die Gefahr eines handelspolitischen Konflikts, der den Erfolg des Reformwerkes aufs Spiel setzen könnte, von vornherein ausgeschaltet ist. Ferner darf der Reichsverband der Deutschen Industrie die Bitte aussprechen, ihm in einem solchen Falle rechtzeitig Gelegenheit zu geben, zu der beabsichtigten Kontingentierung in jedem einzelnen Falle Stellung zu nehmen.

Die Besorgnis, daß das Reformwerk der Reichsregierung in seinem grundsätzlichen Aufbau durch Kontingentierungsmaßnahmen gestört und damit um seine Erfolgsaussicht gebracht werden könnte, zwingt mich dazu, Sie, sehr geehrter Herr Reichskanzler, zu bitten, die schwerwiegende Frage der Kontingentierung nicht nur unter dem Gesichtspunkt einer Einzelmaßnahme zu prüfen5.

5

Zum Fortgang s. Dok. Nr. 144.

In ausgezeichneter Hochachtung

REICHSVERBAND DER DEUTSCHEN INDUSTRIE

Das Geschäftsführende Präsidialmitglied

Kastl

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