1.20.4 (vpa2p): 4. Aktienpaket Gelsenkirchen.

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RTF

4. Aktienpaket Gelsenkirchen14.

14

Vgl. Dok. Nr. 104, P. 2.

Der Reichswirtschaftsminister teilte mit15, daß die Preußische Seehandlung[610] für die Freigabe des Aktienpakets von 13 Millionen RM Gelsenkirchen-Aktien folgende drei Bedingungen gestellt habe:

15

Den nachfolgenden Ausführungen des RWiM lag offenbar ein Schreiben von MinDir. Ernst (RKomPrHandMin.) an den RFM vom 10. 9. (zugleich abschrl. an den RK) zugrunde, worin es hieß: „Die Aktiengesellschaft Charlottenhütte in Düsseldorf hat sich durch Vertrag vom 31. Mai/1. Juni 1932 unter anderem verpflichtet, dem Bankhause Hardy & Co. GmbH in Berlin nominal RM 100 Millionen Aktien der Gelsenkirchener Bergwerks AG für Rechnung des Reiches zu liefern [vgl. Dok. Nr. 33, P. 1; 44]. Zu dem Aktienpaket gehören auch nominal RM 13 Millionen Gelsenkirchener Aktien, die die Charlottenhütte der Preußischen Staatsbank (Seehandlung) als Sicherheit für einen Kredit verpfändet hat. Die Charlottenhütte hat die Freigabe der Aktien erbeten. Die Freigabe der Aktien kann nur mit Zustimmung des Pfandhalters, also des Preußischen Staates erfolgen.“ Zugleich im Namen des PrFM könne er, Ernst, erklären, „daß Preußen grundsätzlich zur Freigabe der genannten Aktien bereit ist. Es muß jedoch diese Freigabe an die Voraussetzung knüpfen, daß die neugewonnene Machtstellung des Reichs im Ruhrbergbau mit den bereits vorhandenen starken preußischen Interessen in Einklang gebracht wird, insbesondere z. B. auch der Besitzstand der den Preußischen Gesellschaften durch den Syndikatsvertrag gewährleisteten Kohlenlieferungen für die Reichsbahn erhalten bleibt. Darüber hinaus erscheint es ganz allgemein angezeigt, soweit wie irgend angängig ein Gegeneinanderarbeiten von Reich und Preußen auf dem bergbaulichen Gebiete auszuschließen. Zu diesem Zweck darf ich ergebenst zugleich im Namen des Herrn Preußischen Finanzministers folgendes vorschlagen: 1. Die Reichsregierung verpflichtet sich gegenüber der Preußischen Staatsregierung verbindlich, sich mit den ihr in der Generalversammlung der Gelsenkirchener Bergwerks AG zur Verfügung stehenden Stimmen für die Zuwahl eines preußischen Vertreters in den Aufsichtsrat der genannten Gesellschaft einzusetzen, der zugleich Mitglied aller Ausschüsse wird. 2. Für den Fall, daß das Reich die bei Gelsenkirchen gewonnene Machtstellung dazu benutzen sollte, auch unmittelbaren Einfluß auf die Vereinigte Stahlwerke AG zu nehmen, deren Aktienmehrheit, soweit bekannt, bei der Gelsenkirchener Bergwerks AG liegt, wird in Aussicht genommen, daß sich das Reich zur Wahrung seiner bergbaulichen Interessen in der Vereinigte Stahlwerke AG tunlichst eines Angehörigen der Preußischen Bergwerksverwaltung als Treuhänder bedient. 3. Weiter wird in Berlin ein Gremium gebildet, das aus einem Vertreter des Reichs, einem Vertreter Preußens und einem unparteilichen Dritten besteht. Aufgabe dieses Gremiums, das klein bleiben muß, würde es sein, darüber zu wachen, daß ein Gegeneinanderarbeiten der dem Reich oder Preußen nahestehenden Gesellschaften im Ruhrbezirke, insbesondere auch bei der Stimmabgabe in den verschiedenen Verwaltungs- und Verwertungsgesellschaften, vermieden wird. Wie weit der Einfluß dieses Dreimännergremiums im einzelnen gehen soll, würde späterer Vereinbarung vorzubehalten sein.“ (R 43 I /2179 , Bl. 241–242).

a) Das Reich solle sich in der Generalversammlung dafür einsetzen, daß ein Vertreter Preußens Aufsichtsratsmitglied bei Gelsenkirchen werde. Es solle sich ferner dafür einsetzen, daß

b) ein Vertreter Preußens Aufsichtsratsmitglied beim Stahlverein werde,

c) solle in Berlin ein Gremium für die Gelsenkirchen betreffenden Fragen gebildet werden, das aus einem Vertreter des Reichs, Preußens und einem unparteiischen Mitglied bestehen solle.

Das Reich müsse sich nach seiner Ansicht dafür einsetzen, daß das Paket von 13 Millionen RM Aktien freigegeben werde. Es sei für das Reich unmöglich, aus dem Vertrage herauszugehen. Vielleicht könnte man Preußen sagen, daß das Reich in der Grundtendenz mit Preußen durchaus übereinstimme.

Die übrigen Mitglieder des Reichskabinetts stimmten dieser Auffassung zu.

Reichskommissar Dr. Bracht wies darauf hin, daß die preußischen Interessen hier stark auf dem Spiele ständen. Vielleicht könnten später die dem Reich und Preußen gehörenden Gesellschaften und Beteiligungen in einer Holding-Gesellschaft zusammengefaßt werden.

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