1.67 (vpa2p): Nr. 196 Der Preußische Ministerpräsident Braun an den Reichspräsidenten. 7. November 1932

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Nr. 196
Der Preußische Ministerpräsident Braun an den Reichspräsidenten. 7. November 1932

R 43 I /2281 , S. 271–283 Abschrift1

1

In der Rkei gefertigte Abschrift von dem durch Meissner am 8. 11. „urschriftlich“ an den RK übersandten Schreiben Brauns. Die Urschrift wurde von Wienstein am 10. 11. wieder an das Büro des RPräs. zurückgesandt (R 43 I /2281 , S. 269 und 289).

[Beamtenentlassungen durch den Reichskommissar für Preußen]

Hochverehrter Herr Reichspräsident!

Mit verbindlichstem Dank bestätige ich ergebenst den Empfang Ihres vorläufigen Antwortschreibens vom 4. d. Mts.2 in welchem Sie mir mitteilten, daß Sie mein Schreiben vom 3.3 zunächst dem Herrn Reichskanzler, als dem für das Land Preußen bestellten Reichskommissar, zur Stellungnahme zu den rechtlichen Darlegungen und tatsächlichen Angaben übersandt haben.

2

Nicht bei den Akten der Rkei.

3

Schreiben Brauns an Hindenburg vom 3. 11. (Dok. Nr. 192, dort auch Anm 1).

Wenn ich mich gleichwohl schon heute wieder an Sie wenden muß, noch ehe ich im Besitz Ihrer endgültigen Antwort bin, so geschieht das deshalb, weil inzwischen neue Pläne des Herrn Reichskommissars für Preußen bekannt geworden sind, die aufs engste mit den in meinen ersten Schreiben aufgeworfenen Fragen zusammenhängen. Es handelt sich um die Beamtenfragen.

Bereits in der Unterredung vom 29. v. Mts.4 habe ich die Bitte geäußert, der Herr Reichskommissar für Preußen möge von weiteren personellen Veränderungen im preußischen Beamtenkörper solange absehen, bis eine Verständigung hierüber mit der Preußischen Landesregierung herbeigeführt worden ist. Nunmehr veröffentlicht die „Germania“ in ihrer Ausgabe vom 4. November –[886] Nr. 307 – unter der Überschrift: „Strafexpedition gegen Preußen“ eine Mitteilung, die anscheinend aus sehr gut informierter Quelle stammt. Hiernach sind schon für die nächsten Tage wieder umfangreiche personelle Veränderungen in Aussicht genommen; insgesamt soll es sich dabei um zahlreiche Fälle handeln. Wegen der Einzelheiten bitte ich auf den anliegenden Zeitungsausschnitt Bezug nehmen zu dürfen5. Der Herr Reichskommissar hat diese Nachricht nicht dementiert; in den ihm nahestehenden Blättern ist lediglich darauf hingewiesen worden, die Mitteilung eile den Tatsachen voraus, die Beratungen seien noch nicht abgeschlossen.

4

Dok. Nr. 182.

5

In dem beiliegenden „Germania“-Artikel heißt es u. a.: „Noch ist von einer Bereitschaft des Reiches zu einer loyalen Verständigung mit der durch das Staatsgerichtsurteil rehabilitierten preußischen Regierung nicht die Rede. Dagegen verlautet aber von absolut zuverlässiger Stelle, daß von seiten des Reichskommissars und seiner kommissarischen Mitarbeiter neue tiefgreifende Maßnahmen teils schon beschlossen worden sind und teils der letzten Bearbeitung unterliegen, die den Umbau der preußischen Staatsverwaltung fortsetzen sollen. Und zwar sollen diese neuen Maßnahmen, die tief in die Organisation und Aufgabenverteilung der preußischen Zentralinstanzen eingreifen, am kommenden Montag [7. 11.], also unmittelbar nach der Reichstagswahl, durchgeführt werden.“ Es sei völlig klar, „daß man sich bemühen wird, die neuen Maßnahmen mit der Notwendigkeit neuer Einsparungen zu begründen. Den wahren Zweck der neuen Aktion wird man damit freilich nicht verschleiern, so viel steht schon heute fest. Man will u. a. auch, und das geht uns besonders an, die Ausschaltung des katholischen und des Zentrumseinflusses in den Preußischen Behörden. In einzelnen Amtsstellen wird man zwar noch Katholiken belassen, sie aber in einflußlose Referate abschieben. Man hat sogar, wie uns versichert wird, an einer zuständigen Stelle erklärt, daß für die Reichsregierung der Spareffekt nicht ausschlaggebend sei, daß man vielmehr die Beamten, die dem neuen System nicht gefallen, auch dann abbauen werde, wenn man ihnen die vollen Gehälter bezahlen müsse. Von der neuen Verordnung werden im Bereich der preußischen Zentralverwaltung mehr als hundert höhere, mehr als zweihundert mittlere und ungefähr dreihundert Beamte der unteren Gruppen betroffen werden. Vergessen darf man außerdem nicht, daß diese Maßnahmen in der Zentralverwaltung in kurzer Zeit ihre Fortsetzung draußen im Lande finden sollen. Daß unter dem Druck der Situation in den preußischen Zentralbehörden eine wahre Panikstimmung herrscht, kann man sich vorstellen.“ Man könne schon heute sagen, „daß es der größten Anstrengungen und der schärfsten Zusammenfassung aller unserer Kräfte bedürfen wird, um […] das, was man uns jetzt an Möglichkeiten führender Mitarbeit im Staatsleben zu nehmen im Begriffe ist, wieder zurückzuerobern.“ (R 43 I /2281 , S. 285). – Zur Beschlußfassung der pr. Kommissariatsregierung über die Entlassung und Versetzung von zahlreichen Beamten s. Dok. Nr. 202, P. 6 und 7.

Ich brauche Ihnen, hochverehrter Herr Reichspräsident, nicht zu sagen, welche ungeheure Beunruhigung infolgedessen in der gesamten preußischen Beamtenschaft entstanden ist.

Die seit dem 20. Juli vorgenommenen umfangreichen personellen Veränderungen, die in der Anlage näher aufgezählt sind, haben die Preußische Verwaltung in ihren Grundlagen erschüttert. Es handelt sich bei den davon betroffenen Beamten verschiedentlich gerade um besonders wertvolle und tüchtige Kräfte der Preußischen Verwaltung, um Beamte, die mehr als ein Vierteljahrhundert, teilweise noch länger, dem Beamtenkörper Preußens oder des Reichs angehört, im Krieg und Frieden ihren Mann gestanden und sich in jeder Hinsicht aufs vorzüglichste bewährt haben. Es handelt sich um Beamte, die gerade in den schweren Jahren, die auf den Zusammenbruch des Jahres 1918 folgten, Mustergültiges geleistet und durch ihre wertvolle Mitarbeit dazu beigetragen haben, die schweren Erschütterungen im Ruhrkampf und in der Inflationszeit zu überwinden. Der Grund für diese Maßnahmen liegt bei dem größten Teil ganz offensichtlich in der politischen Einstellung oder in der konfessionellen Zugehörigkeit der Beamten.

[887] Als besondere Kränkung mußten es unter diesen Umständen die Beamten empfinden, daß in den Schreiben des Reichskommissars, in denen ihre Versetzung in den einstweiligen Ruhestand mitgeteilt wurde, entgegen allen sonstigen Gepflogenheiten nicht ein Wort des Dankes und der Anerkennung für ihre langjährige Tätigkeit enthalten war. Noch mehr: In der Rundfunkrede vom 22. Juli hat der Stellvertretende Reichskommissar für Preußen, Herr Reichsminister Dr. Bracht, diese Maßnahmen folgendermaßen begründet:

„Die neue Preußische Staatsregierung hat aus diesem Grunde als erste ihrer Maßnahmen eine Reihe personeller Veränderungen verfügen müssen. In den Teilen des Landes, in denen das Gefühl, gerecht regiert zu werden, bei dem überwiegenden Teil des Volkes nicht mehr bestand, mußte schleunigst die Staatsautorität durch die Entfernung von Persönlichkeiten, die sich objektiver Entschlüsse nicht immer fähig gezeigt haben, wiederhergestellt werden.“ (Vgl. Nachrichten des WTB. Nr. 1550)6.

6

Ein Aktenexemplar der WTB-Meldung Nr. 1550 befindet sich in R 43 I /2280 , S. 248 f. Danach hatte Bracht im unmittelbaren Anschluß an seine oben zitierten Ausführungen in der Rundfunkrede weiter erklärt: „Die Staatsregierung wird sich auch in der Zukunft bei der Betrauung von Persönlichkeiten mit öffentlichen Ämtern nicht nach der Parteizugehörigkeit, sondern lediglich nach der fachlichen Eignung und Objektivität des Amtsträgers richten. Wenn das Vertrauen in den Gerechtigkeitssinn aller Funktionäre des Staates wiederhergestellt ist, dann bin ich überzeugt, daß auch der Austrag der parteipolitischen Gegensätze unter dem Schutze einer starken Staatsautorität wieder in normale Bahnen gelenkt werden kann.“

Die Herren Reichskommissare haben es weiter zum mindesten geduldet, daß die ihnen nahestehenden Zeitungen stets von einer „Säuberung des Beamtenkörpers in Preußen“ sprechen durften. Noch bei der schon erwähnten Unterredung vom 29. v. Mts. hat der Herr Reichskommissar für Preußen erklärt, sämtliche Maßnahmen seien lediglich „aus sachlichen Gründen“ getroffen worden.

Das Urteil des Staatsgerichtshofs hat zwar dem Reichskommissar die Befugnis zugesprochen, Beamte in den einstweiligen Ruhestand zu versetzen oder zu entlassen. Das gilt doch aber nur im Rahmen der ihm durch Sie, hochverehrter Herr Reichspräsident, zugewiesenen Aufgabe, die gemäß Artikel 48 Absatz 2 der Reichsverfassung zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nötigen Maßnahmen zu treffen.

Der Staatsgerichtshof hat es nicht als seine Aufgabe angesehen, die Frage nachzuprüfen, ob der Herr Reichskommissar im Rahmen seiner Ermächtigung sachgemäß verfahren ist. Er hat vielmehr ausdrücklich ausgesprochen, der Reichskommissar habe alles, was er in dieser Beziehung getan habe, nur Ihnen gegenüber zu verantworten. Daher bleibt dem Preußischen Staatsministerium kein anderer Weg als der Appell an Sie, hochverehrter Herr Reichspräsident.

Das Preußische Staatsministerium geht hierbei davon aus, daß die Vielfältigkeit Ihrer Aufgaben es Ihnen nicht gestattet und gestatten kann, alle Einzelheiten der Ausführung Ihrer Ermächtigung durch den Reichskommissar laufend im Auge zu behalten. Gerade deshalb aber hält sich das Preußische Staatsministerium für verpflichtet, Sie, hochverehrter Herr Reichspräsident, auf Einzelfragen wie diese aufmerksam zu machen, die in ihrer Auswirkung die vom Staatsgerichtshof erwartete Zusammenarbeit zwischen dem Reichskommissariat und[888] der Preußischen Landesregierung zum Wohle des Landes und des Reiches unmöglich machen. Die Aufgaben des Reichskommissariats sind auch nach dem Urteil des Staatsgerichtshofs nur vorübergehender Natur. Die Preußische Landesregierung hat Anspruch darauf, nach Beendigung dieser Aufgabe einen Beamtenapparat wieder vorzufinden, der nicht durch unsachliche Eingriffe in seinen Grundlagen erschüttert ist. Den Schutz der Beamtenschaft vor solchen Maßnahmen sieht die Preußische Landesregierung als eine ihrer vornehmsten Pflichten an.

Im Interesse der preußischen Beamtenschaft, im Interesse eines gedeihlichen Zusammenarbeitens zwischen der Preußischen Landesregierung und dem Reichskommissariat richte ich daher namens des gesamten Preußischen Staatsministeriums an Sie, hochverehrter Herr Reichspräsident, die dringende Bitte, die in der anliegenden Veröffentlichung der „Germania“ angekündigten weiteren Maßnahmen zu verhindern7.

7

Zum Fortgang s. Dok. Nr. 201.

In ausgezeichneter Hochachtung verbleibe ich,

Herr Reichspräsident,

Ihr sehr ergebener

gez. Braun

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