1.67 (wir2p): Nr. 302 Kabinettssitzung vom 27. Juni 1922, 16 Uhr

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Nr. 302
Kabinettssitzung vom 27. Juni 1922, 16 Uhr

R 43 I /1377 , Bl. 227 f.

Anwesend: Wirth, Bauer, Köster, Hermes, Schmidt, Brauns, Radbruch, Groener; StS Hemmer, Joël; MinDir. Meissner, Müller, Brecht, Falck; MinR Zweigert, Wever, Kempner; General von Seeckt; Protokoll: RegAss. von Stockhausen.

Vor Eintritt in die Tagesordnung teilt der Herr Reichskanzler mit, daß der Staatspräsident von Württemberg ihn gebeten habe, die Ministerpräsidenten der Länder zur Beratung über die zur Tagesordnung stehenden Gesetzentwürfe mit hinzuzuziehen1. Er schlage vor, eine entsprechende Besprechung auf Donnerstag,[907] den 29. Juni, nachmittags 3 Uhr, in der Reichskanzlei anzuberaumen2.

1

Einer Aufzeichnung Ostertags vom 25.6.1922 zufolge hatte die Rkei am 24. 6. den Regierungen von Bayern, Sachsen, Württemberg, Baden und Hessen folgenden Wortlaut durch Telefonat bekanntgegeben: „Die Reichsregierung beabsichtigt, angesichts der infolge der Ermordung des Ministers Rathenau zu befürchtenden Unruhe Ausnahmemaßnahmen zu treffen. Sie wird sich, wenn irgend möglich, alsbald mit den Ländern dieserhalb in Verbindung setzen und wäre dankbar, wenn deswegen in den nächsten Stunden die maßgebenden Herren der bayerischen (sächsischen, württembergischen, badischen, hessischen) Regierung telephonisch erreichbar wären.“ Der Bleistiftnotiz Ostertags zufolge hatte sich bei der Durchgabe der Telefonate ergeben: „Für Bayern an Graf Zech: Graf Lerchenfeld fährt heute nachmittag nach Chiemgau. Vollmacht hat Staatsrat Schmelzle. Lerchenfeld ist für Vorgehen gegen Zeitungen, die zur Verwilderung der öffentlichen Meinung beitragen. – Für Sachsen an Minister Lipinski: die sächs. Regierung hat ein vorläufiges Verbot aller nationalistischen Kundgebungen erlassen. Sie hält sich dauernd im Ministerium auf. – Für Württemberg an MinDir. Erlenmeyer vom Staatsministerium. Der Staatspräsident ist augenblicklich in Freudenstadt. Vertreter Justizminister Bolz. Weitere Nachrichten an Erlenmeyer, der von 5 Uhr ab wieder im Amt ist. – Für Baden an Staatspräsident Hummel. – Für Hessen an Staatspräsident Ulrich.“ (Auszeichnung und Bleistiftnotiz in R 43 I /2708 , Bl. 5).

2

Siehe Dok. Nr. 304.

Das Kabinett stimmt zu.

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