2.96.1 (bau1p): 1. Stellungnahme zu der von Foch beantragten Einstellung von Schnellzügen.

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1. Stellungnahme zu der von Foch beantragten Einstellung von Schnellzügen1.

1

Zum Gesamtzusammenhang vgl. Dok. Nr. 93.

Herr Oberbaurat Schulz vom [Pr.] Ministerium der öffentlichen Arbeiten machte Mitteilung von einer Note, die im Auftrage des Generals Foch die[346] Wiedereinstellung von Schnellzügen zwischen Köln und Berlin, Frankfurt a. M. und Berlin, Leipzig und Berlin und Warschau und Berlin verlange, widrigenfalls die beabsichtigte Einschränkung des Personenverkehrs in dem besetzten Gebiet nicht zugelassen werden würde; ferner würde die Bereitstellung von Sonderzügen für die Baltikum-Kommission verlangt; außerdem habe der Präsident der Kölner Handelskammer2 unter Hervorhebung schwerer politischer und wirtschaftlicher Folgen die Wiedereinstellung von Schnellzgüen zwischen Köln und Berlin verlangt3. Er verlas den im Ministerium der öffentlichen Arbeiten aufgestellten Entwurf einer Antwort, dem seitens des Reichsministeriums zugestimmt wurde mit der Maßgabe, daß zum Ausdruck komme, die Deutsche Regierung habe die Personenverkehrseinstellung insbesondere auch vorgenommen, um auf diese Weise den übrigen Anforderungen der Entente gerecht zu werden. Der Entwurf der Antwort liegt bei4. Der Minister der öffentlichen Arbeiten wird das Weitere veranlassen.

2

GehR Hagen.

3

Telegramme in: R 43 I /1035 , Bl. 112 ff.

4

Abschrift in: R 43 I /1035 , Bl. 113 f. – Am 10. 11. stimmt die interall. Feldeisenbahnkommission einer zehntägigen Verkehrsbeschränkung auch im besetzten Gebiet zu (ebd. Bl. 141).

Im übrigen wurde beschlossen, auf die Wünsche des Präsidenten der Kölner Handelskammer nicht einzugehen; eine Sonderregelung könne nicht getroffen werden, und für sonstige Ausnahmen sei der Reichsverkehrsminister zuständig. Ferner wurde der Wunsch nach einer weiteren Aufklärung über die Gründe der Verkehrseinstellung in der Presse geäußert. Der Reichsverkehrsminister wird in letzterer Beziehung das Weitere veranlassen5.

5

Einzelheiten s. Dok. Nr. 93, Anm. 5.

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