2.151 (bau1p): Nr. 149 Der Reichsverkehrsminister an den Reichskanzler. 19. Januar 1920

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Nr. 149
Der Reichsverkehrsminister an den Reichskanzler. 19. Januar 1920

R 43 I /1044 , Bl. 83–88

[Betrifft: Verreichlichung der Eisenbahnen1.]

1

In einem Begleitschreiben zu dem hier abgedruckten Bericht teilt der RVM, gez. Stieler, dem UStSRkei mit, daß der RPräs., dem in der Angelegenheit Vortrag gehalten worden sei, „auf die besondere Geheimhaltung der in dem Bericht enthaltenen Ausführungen mit Rücksicht auf die innerpolitische Lage“ hingewiesen habe. Außerdem habe der RPräs. die Notwendigkeit betont, noch vor dem 22. 1. im RKab. und dann gemeinsam mit dem PrStMin. die im Bericht behandelte Frage zu klären, ob eine Übernahme der Staatseisenbahnen zum 1.4.20 auch ohne Bayern durchgeführt werden solle (R 43 I /1044 , Bl. 82). – Laut Kanzleivermerk auf diesem Schreiben wird die Angelegenheit auf die TO der Kabinettssitzung vom 20. 1. gesetzt, dann jedoch wieder abgesetzt.

Streng vertraulich!

Die in meinem nebenstehenden Bericht2 ausgesprochene Befürchtung, daß seitens der bayerischen Regierung der Versuch zur Erlangung von Vorbehalten gemacht werden würde, deren Annahme mit dem Sinne und dem Geist der Reichsverfassung nicht im Einklang stehen, ist inzwischen eingetreten. Die zu den Verhandlungen entsandten bayerischen Vertreter haben hinsichtlich der zukünftigen Organisation der Reichseisenbahnen die aus der Anlage 1 und 2[543] sich ergebenden Erklärungen überreicht3, wobei sie angedeutet haben, daß an den in der Anlage 2 enthaltenen vertraglichen Vorbehalten4 von der bayerischen Regierung unter allen Umständen festgehalten würde. Ob letzteres zutrifft, ist zur Zeit noch nicht mit Bestimmtheit zu erkennen; aus dem Verhalten der bayerischen Vertreter seit der Wiederaufnahme der Ausschußverhandlungen ist aber klar zu ersehen, daß die augenblicklichen politischen Verhältnisse in Bayern den Kreis der der Reichsverkehrseinheit widerstrebenden bayerischen Bevölkerungsschichten vergrößert haben5, daß im Lande Bayern eine Agitation in diesem Sinne eingesetzt hat, daß auch ein Teil des Personals, vor allem die Unterbeamtenschaft, eine baldige Verreichlichung zur Zeit bekämpft, und daß deshalb die bayerische Verkehrsverwaltung glaubt, entweder durch Geltendmachung von unerfüllbaren Bedingungen die für den 1.. April d. Js. vorgesehene Aktion unmöglich machen oder dabei Zugeständnisse erzielen zu können, die für Bayern in der Praxis eine Beibehaltung des bisherigen Zustandes, d. h. der Selbständigkeit auf dem Verkehrsgebiet, bedeuten würde.

2

Gemeint ist das als Dok. Nr. 136 abgedruckte Schreiben.

3

Anlagen nicht abgedruckt; sie befinden sich in: R 43 I /1044 , Bl. 89–91. – Die Anlagen enthalten die im folgenden Text unter a) und b) näher bezeichneten bayer. Forderungen, wie sie in der Hauptausschußsitzung am 16. 1. im RVMin. vorgetragen worden waren.

4

Vgl. nachstehende Forderungen unter a).

5

Am 9. 1. war auf dem Landesparteitag der Bayer. Volkspartei auf Antrag des Abg. Heim der Beschluß gefaßt worden, die Arbeitsgemeinschaft mit der Zentrumsfraktion in der NatVers. zu lösen. Damit war der von RFM Erzberger, zuletzt in einer öffentlichen Rede am 6. 1. in Stuttgart, erhobenen Forderung, das Dt. Reich als Einheitsstaat zu organisieren, ebenso wie dem Antrag der PrLV vom 17.12.19 betr. den dt. Einheitsstaat (vgl. Dok. Nr. 145, Anm. 1) eine deutliche Absage erteilt worden. Unter Ausdehnung auf die bayer. Haltung bei den Verreichlichungsverhandlungen fand die Auseinandersetzung ihre Fortsetzung in der NatVers.-Debatte vom 17. 1. zwischen dem RFM, dem bad. Zentrumsabg. und FM Wirth und dem Abg. Heim (NatVers.-Bd. 332, S. 4438  ff.).

Von den bayerischen Vorschlägen ist die für die Dauer beantragte vertragliche Festlegung folgender Punkte unannehmbar:

a)

Einrichtung eines das bisherige bayerische Eisenbahnnetz – also einschließlich der Pfalz – umfassenden Verwaltungsbezirks mit dem Sitz in München, der nur mit Zustimmung der bayerischen Staatsregierung verändert werden darf. Danach würde ohne die Zustimmung Bayerns trotz einer nach wirtschaftlichen Grundsätzen nötigen Neuorganisation des Verkehrswesens eine Abweichung von den politischen Grenzen Bayerns nicht erfolgen können.

b)

Die Festlegung des bayerischen Verwaltungsbezirks als einer Zweigstelle des Reichsverkehrsministeriums.

Die vertragliche Bindung hinsichtlich dieser Punkte muß abgelehnt werden, weil sie mit der Reichsverfassung in Widerspruch steht. Danach sind die dem allgemeinen Verkehr dienenden Eisenbahnen in das Eigentum des Reichs zu übernehmen und als einheitliche Verkehrsanstalt zu betreiben6. Daß weder das Festhalten der politischen Grenzen hinsichtlich der Verwaltungsbezirke noch das Zerreißen der Ministerialinstanz in örtlich getrennte Abteilungen die vom deutschen Volke gewünschte Verkehrseinheit bringen würde, glaube ich nicht näher ausführen zu sollen.

6

Art. 89 RV.

[544] Der Gegensatz dieser Forderungen zur Reichsverfassung ist von den Vertretern aller übrigen Länder, insbesondere Preußens, bestätigt worden, wobei im Gegensatz zu den bestimmten Erklärungen der übrigen Länder die Erklärung Preußens von einer mit der Reichsverfassung „kaum“ übereinstimmenden Forderung spricht. Die Länder vertreten ferner alle den Standpunkt, daß die gleichen Befugnisse, wie sie Bayern eingeräumt werden, auch ihnen zuzugestehen seien. Der Preußische Minister der öffentlichen Arbeiten hat dies hinsichtlich der Landeszentralbehörde in dem an den Herrn Präsidenten der verfassungsgebenden preußischen Landesversammlung vom 8. Januar d. Js., IV. e. 124 gerichteten Schreiben zum Ausdruck gebracht. – Vergl. Drucksache Nr. 1609 der verfassungsgebenden preußischen Landesversammlung 1919/20. – Es würde somit z. B. auch Preußen für seinen ganzen bisherigen Bezirk eine Zweigstelle des Reichsverkehrsministeriums beanspruchen, ein Zustand, der zu fortwährenden Reibungen führen und das Zerrbild einer Verwaltung ergeben würde.

In dem Bestreben, trotzdem eine Einigung zu erzielen, bin ich sodann innerhalb des Rahmens der Reichsverfassung soweit gegangen, als es irgendwie vertretbar erscheint. Meine Erklärungen, die den Vertretern der Länder in der Sitzung des Hauptausschusses vom 16. d. Mts. überreicht worden sind, sind als Anlage 3 und 4 beigefügt7. Zusammenfassend bemerke ich:

7

Anlagen nicht abgedruckt (R 43 I /1044 , Bl. 92 f.). Sie befinden sich auch im Protokoll der Hauptausschußsitzung vom 16. 1. (R 43 I /1044 , Bl. 116–124) und werden vom RVM nachfolgend mit ihrem wesentlichen Inhalt wiedergegeben.

I. Vorläufiger Zustand (bis zu einer dem Zeitpunkt nach heute nicht zu bestimmenden neuen Regelung des gesamten Verkehrswesens).

1.

Übernahme der obersten Leitung des deutschen Eisenbahnwesens durch das Reichsverkehrsministerium zum 1. April 1920.

2.

Zu diesem Zeitpunkt werden die einzelstaatlichen Verkehrsministerien in Landeszentralstellen (Landeseisenbahnämter) umgewandelt. Sie üben, soweit nicht die Übernahme der Geschäfte auf das Reichsverkehrsministerium erfolgt, die Befugnisse der bisherigen einzelstaatlichen Eisenbahnministerien aus und fassen gleichzeitig die Tätigkeit bestehender Zentralämter zusammen.

3.

Abgrenzung der Befugnisse der Landeseisenbahnämter usw. durch eine zwischen Reich und Ländern zu vereinbarende Verwaltungsordnung. Soweit diese bis 1. April 1920 nicht fertiggestellt ist, Weiterverhandlung mit den Ländern, und falls diese Verhandlungen nicht rechtzeitig zum Ziele führen, Entscheidung des Reichsrats. Dasselbe gilt für spätere Änderungen der Organisation.

II. Endgültiger Zustand.

Für die zukünftige Organisation ist der Grundsatz scharfer Dezentralisation der Verwaltung im Vertrage zum Ausdruck gebracht. Die Feststellung der zukünftigen Organisation selbst und Änderungen derselben grundsätzlicher Natur unterliegen der Genehmigung des Reichsrats. Ferner ist eine[545] dauernde besondere Vertretung der Länder beim Reichsverkehrsministerium und des Reichsverkehrsministeriums bei den Ländern vertraglich vorgesehen.

Da ich glaube annehmen zu sollen, daß die bayerischen Vertreter ihre erwähnten weitgehenden Forderungen nicht fallen lassen werden, da ferner in den letzten Beratungen sich das Bestreben der bayerischen Vertreter gezeigt hat, möglichst dilatorisch zu verhandeln, so halte ich eine Durchführung der Verreichlichung zum 1. April d. Js. unter Beteiligung der bayerischen Verwaltung nur dann noch für möglich, wenn auf die bayerische Regierung ein starker politischer Druck ausgeübt werden kann. Dieser würde in der Androhung einer Vereinheitlichung der deutschen Eisenbahnen zum 1. April 1920 ohne Bayern (so daß die bayerische Verwaltung erst am 1. April 1921 entsprechend der Reichsverfassung hinzutreten würde) bestehen. Inwieweit die außerbayerischen Länder mit einer vorläufigen Vereinheitlichung des Eisenbahnnetzes ohne Bayern einverstanden sein würden, erscheint zweifelhaft. Ich glaube annehmen zu dürfen, daß die sächsische, württembergische und badische Regierung einem derartigen Zusammenschluß nicht abgeneigt sein werden. Auch Mecklenburg und Oldenburg werden Schwierigkeiten kaum erheben. Die Möglichkeit eines derartigen Vorgehens wird aber von der Beurteilung der politischen Gesamtlage und vor allem von der Stellungnahme der preußischen Staatsregierung beziehungsweise der preußischen Landesversammlung abhängig sein. Der preußische Herr Minister der öffentlichen Arbeiten steht, soweit ich aus einer unverbindlichen Besprechung habe entnehmen können, einer derartigen Verreichlichung unter Ausschluß von Bayern nicht wohlwollend gegenüber.

Wegen der weiteren geschäftlichen Behandlung der Angelegenheit bemerke ich folgendes:

Die von mir neuerdings gemachten weitgehenden Vorschläge sollen am 22. d. Mts. in einer Sitzung des Hauptausschusses8 und am 23. d. Mts. mit den Chefs der landesstaatlichen Verkehrsverwaltungen selbst erörtert werden. Bei dieser Gelegenheit wird auch der Herr Reichsfinanzminister mit den Chefs der Verkehrs- und Finanzverwaltungen die Frage der Entschädigung für die Abgabe der Verkehrsbetriebe mit den Ländern erörtern9. Vor diesem Termin erscheint es mir erforderlich, über die Frage, ob unter Umständen eine Verreichlichung ohne Bayern zum 1. April 1920 möglich ist, eine bestimmte Stellungnahme der Reichsregierung und der preußischen Regierung als der Hauptbeteiligten herbeizuführen, damit durch den in einer solchen Willensmeinung des Reichskabinetts und des preußischen Staatsministeriums liegenden politischen Druck noch ein Nachgeben der bayerischen Regierung erzielt werden kann. Den Ländern würden hierbei vertragliche Zusicherungen zu geben sein, daß die am 1. April auf Grund der Reichsverfassung erfolgende Verreichlichung[546] der bayerischen Staatsbahnen für Bayern keine größeren Vorteile bringen wird, als sie den zur sofortigen Abtretung ihres Eisenbahnbesitzes bereiten Ländern zugestanden werden. Nähere Ausführungen hierüber behalte ich mir für die Sitzung des Reichskabinetts vor10.

8

Protokoll in R 43 I nicht ermittelt.

9

Die Sitzung findet am 23. 1. unter Vorsitz des RFM in Berlin statt. Die bayer. Reg. sagt die Teilnahme ab; lediglich der bayer. Gesandte von Preger nimmt teil (Protokoll in: R 43 I /1044 , Bl. 160–172).

10

Eine Entscheidung des RKab. kommt, soweit ersichtlich, nicht zustande (vgl. oben Anm. 1). – Im Anschluß an die Sitzungen des Hauptausschusses für die Verreichlichungsverhandlungen vom 27. und 30. 1. (Protokolle in: R 43 I /1044 , Bl. 227–240) berichtet UStS Stieler von weiteren Schwierigkeiten. Die pr. Vertreter hätten aus Verärgerung darüber, daß sie die Führung in Fragen der Verkehrsvereinheitlichung verloren hätten, eine Erklärung mit dem Ziel abgegeben, das pr. Übergewicht auf dem Gebiet des Eisenbahnwesens wieder zu stärken. Nachdem der RVM den Ländern am 16. 1. zentrale Verwaltungsstellen (Landeseisenbahnämter), die dem RVMin. unterstellt sein sollten, zugestanden habe, fordere Preußen nun für sein Landeseisenbahnamt Zuständigkeiten, die praktisch auf den Erhalt einer eigenen Ministerial-Instanz hinausliefen. Damit sei die Verkehrsvereinheitlichung zum 1.4.20 durch Preußen „auf das Äußerste“ gefährdet, während Bayern auf der vom RVM vorgeschlagenen Grundlage zum Vertragsabschluß bereit sei (Stieler an den UStSRkei, 30.1.20; R 43 I /1044 , Bl. 141–148). Als Kompromißlösung zeichnet sich Anfang Februar nach Verhandlungen zwischen dem RK, RVM und dem für die pr.-hess. Eisenbahnen zuständigen PrArbM die Vereinigung des RVMin. mit dem PrArbMin. in Personalunion unter Leitung des derzeitigen PrArbM Oeser (DDP) ab. Angesichts der damit verbundenen koalitionstechnischen Konsequenzen bittet der RK mit Schreiben vom 2.2.20 den Vorsitzenden der Zentrumsfraktion der NatVers., Trimborn, um seine Zustimmung. Der bisherige RVM Bell habe aus eigener Initiative Oeser als die für das neue Amt qualifiziertere Persönlichkeit anerkannt. Bell sei in Übereinstimmung mit RFM Erzberger und dem inzwischen ausgeschiedenen Minister Mayer das vakante RSchMin. als Ersatz angeboten worden. Letzteres bedürfe „einer eigentlich fachmännischen Erfahrung nicht in gleichem Maße wie das Reichsverkehrsministerium“, sondern „an der Spitze vor allem jetzt einer politisch geschulten und parlamentarisch erprobten Vertretung gegenüber dem Reichstag“ (R 43 I /974 , Bl. 46–51). Trimborn stimmt der vorgeschlagenen „Combination unter Voraussetzung baldigen Ausgleichs an anderen Stellen“ am 5. 2. telegrafisch zu (ebd., Bl. 53). „Das Verfahren, nach dem die Ernennung eines neuen Reichsministers betrieben wird“, kritisiert RIM Koch als „mit parlamentarischen Grundsätzen nicht vereinbar. Ein Minister ist kein Angestellter, der sich die Mitarbeit eines anderen Angestellten ohne weiteres gefallen zu lassen braucht. Von den schwebenden Verhandlungen aber erfährt man lediglich nur durch die Zeitung.“ (Der RIM an den RJM, 2.2.20; Nachl. Schiffer , Nr. 6, Bl. 87). Als sich abzeichnet, daß Oeser nach der Verreichlichung der Ländereisenbahnen RVM werden soll, notiert Koch in seinen Aufzeichnungen: „Bell wird auf das Reichsschatzministerium versetzt. (Die dritte Versetzung, die diese Null sich gefallen läßt.) Ich bin dagegen, daß ein neuer Politiker unserer Färbung ins Kabinett kommt. Wollen wir für die Entpolitisierung der wirtschaftlichen Ministerien eintreten, so dürfen wir nicht noch kurz vor Toresschluß das 4. Ministerium besetzen. Schiffer sieht das auch ein, behauptet aber, er könne gegen Oeser nicht auftreten“ (Tagebuchbrief vom 12.2.20; Nachl. Koch-Weser, Nr. 21, Bl. 80). – Eine Entscheidung der Personalfragen wird durch Oesers Verhalten während des Kapp-Lüttwitz-Putsches und die nachfolgende Kabinettsneubildung hinfällig (vgl. Karl Stieler: Aus meinem Leben. S. 89 f.).

Daß im übrigen die völlige Verschiebung der Vereinheitlichung der deutschen Eisenbahnen über den 1. April hinaus mit Rücksicht auf die finanziellen Verhältnisse der Länder und die Notwendigkeit eines stärkeren Einflusses der Reichsregierung auf die Verkehrsverhältnisse äußerst unerwünscht sein würde, liegt auf der Hand; demgegenüber steht die Unmöglichkeit eines verfassungsmäßigen Zwanges, der kurze Zeitraum für die Verhandlungen und die Gespanntheit der innerpolitischen Lage11.

11

Zum Fortgang s. Dok. Nr. 174, P. 6.

In Vertretung

Stieler

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