2.134.1 (bru1p): Aussprache über den Bericht des Herrn Reichsministers des Auswärtigen über die Genfer Verhandlungen.

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Aussprache über den Bericht des Herrn Reichsministers des Auswärtigen über die Genfer Verhandlungen.

Der Reichsminister des Auswärtigen begann mit einer Schilderung der Verhandlungen über das Finanzhilfsabkommen1. Er führte aus, daß die Sicherungen, die durch die Notwendigkeit einstimmiger Ratsbeschlüsse und die Einfügung der Abhängigkeit vom Zustandekommen einer Abrüstungskonvention in den Vertrag selbst gegeben seien, alle Bedenken gegen eine Unterzeichnung des Vertrags hinfällig machten2. Er bat um die Ermächtigung zur Unterzeichnung mit gleichzeitiger Entschließung, daß der Zeitpunkt der Vorlage des Vertrages beim Reichstag vorbehalten bleiben solle.

1

S. Dok. Nr. 124, P. 2.

2

Nachdem Dtld, Italien und Japan im Sicherheitskomitee des VB Widerspruch gegen die bisherige Fassung des Art. 2 der Finanzhilfekonvention erhoben hatten, hatte der Ausschuß eine neue Formulierung dieses Art. beschlossen, nach der die Finanzhilfe im Falle eines Streites zwischen zwei Staaten nur unter der doppelten Bedingung gewährt werden sollte, „daß die Maßnahmen, die der Rat zur Erhaltung des Friedens trifft, zwar von dem die Anleihe erbittenden Staate selbst, nicht aber von seinem Gegner befolgt worden sind, und zweitens, daß nach dem Dafürhalten des Rates der Friede auf andere Weise nicht gesichert werden kann, d. h. also, daß die Finanzhilfe das letzte Mittel zur Erhaltung des Friedens darstellt“.

Ferner war die Abhängigkeit der Rechte und Pflichten aus dem Finanzhilfeabkommen von dem Ergebnis der vorgesehenen Abrüstungskonferenz noch klarer als vorher präzisiert worden. Das Abkommen sollte für jeden einzelnen Vertragsstaat nur dann in Kraft treten, wenn für diesen Vertragsstaat der auf Grund des (noch auszuhandelnden) Abrüstungsvertrags angenommene Plan zur Beschränkung der Rüstungen in Kraft trat, und auch nur solange für den Vertragsstaat verbindlich bleiben, als ein solcher Plan für ihn Geltung haben würde (Runderlaß des AA vom 18.10.30, R 43 I /495 , Bl. 213–214).

[509] Der Reichskanzler stellte die Frage, ob ein Mehrheitsbeschluß des Völkerbundes über eine Abrüstungskonvention, dem Deutschland nicht zugestimmt habe, Deutschland zwingen würde, dem Finanzhilfsabkommen durch finanzielle Leistungen im Falle der Bedrohung eines Staates zu entsprechen.

Dies wurde von Staatssekretär Dr. von Bülow und Vortr.Leg.Rat von Weizsäcker verneint.

Der Reichskanzler erklärte hierauf, seine Bedenken seien behoben.

Das Reichskabinett beschloß, den Reichsminister des Auswärtigen zur Unterzeichnung des Finanzhilfsabkommens zu ermächtigen mit dem Vorbehalt, daß der Zeitpunkt der Vorlage beim Reichstag noch zu bestimmen sei. Der Reichsminister der Finanzen machte seine Zustimmung zu diesem Beschluß noch von einer genaueren Nachprüfung des Vertragswortlautes in seinem Minderium abhängig, deren Ergebnis er bis zum Mittag des folgenden Tages mitteilen wolle3.

3

Der RFM forderte nach der Ministerbesprechung eine nochmalige Erörterung des Abkommens im Kabinett. ORegR Planck regte daraufhin an, daß die Angelegenheit durch unmittelbare Verhandlungen zwischen AA und RFMin. geregelt werden sollte (Vermerk Plancks vom 11.10.30, R 43 I /517 , Bl. 195). StS v. Bülow teilte am 3. 11. der Rkei mit, daß der RFM seine Bedenken zurückgestellt habe, und daß der dt. Generalkonsul in Genf die Konvention paraphieren werde (R 43 I /517 , Bl. 230). Das Finanzhilfeabkommen wurde wegen des Scheiterns der Abrüstungsverhandlungen nicht ratifiziert.

Das Reichskabinett trat hierauf in die Besprechung der Genfer Verhandlungen ein.

Hierzu bemerkte der Reichsminister des Innern es erscheine ihm nicht sicher, ob Briand noch die alte Machtstellung als Außenpolitiker im französischen Kabinett habe. Die deutsche Politik dürfe die Rücksicht auf ihn nicht höher stellen als die Rücksicht auf die eigene öffentliche Meinung. Es sei nicht gelungen, die Außenpolitik der Reichsregierung dem deutschen Volk psychologisch näherzubringen. Eine aktivere Haltung in der Reparationsfrage könne vielleicht stimmungsmäßig eine Entlastung bringen. Sei nicht z. B. die Einberufung des Sonderausschusses der BIZ eine Möglichkeit, das Problem anzuschneiden, ohne damit die gleiche Gefahr wie bei dem Verlangen nach einem Moratorium heraufzubeschwören4?

4

Nach Ziff. 119 des Sachverständigengutachtens vom 7.6.29 konnte auf Verlangen der dt. Reg. der Beratende Sonderausschuß der BIZ einberufen werden, wenn durch den teilweisen oder vollständigen Transfer der aufschiebbaren Annuitäten die dt. Währung und die dt. Wirtschaft ernstlich gefährdet wurde (RGBl. 1930 I, S. 448 ).

Der Reichskanzler führte demgegenüber aus, daß öffentliche Erklärungen über die Reparationsfrage jetzt nicht abgegeben werden dürften, nur intern könne man Vorbereitungen für eine spätere Revision treffen. Die Einberufung des Sonderausschusses würde unseren Kredit jetzt auf das schwerste erschüttern. Im übrigen bat der Reichskanzler, vor der Regierungserklärung, durch die die außenpolitische Haltung der Reichsregierung festgelegt werden solle, keinerlei Ausführungen oder Interviews irgendeines Kabinettsmitgliedes zur Veröffentlichung zu bringen. Ebenso bitte er, dafür Sorge zu tragen, daß keine Äußerungen der sachbearbeitenden Beamten veröffentlicht würden, weder zur Innen- noch zur Außenpolitik.

[510] Der Reichsminister des Auswärtigen erläuterte nochmals die Gründe für seine Haltung in Genf, die in der Abrüstungsfrage, der Minderheitsfrage wie der allgemeinen Politik zu den gewünschten Ergebnissen geführt habe.

Demgegenüber führte Reichsminister Treviranus aus, daß in Deutschland die Sprache der Deutschen Delegation in Genf nicht verstanden worden sei. Er bezeichnete das System der Zuziehung von Parlamentariern zu der Deutschen Delegation als veraltet. Einige der Delegationsmitglieder hätten durch ihre Tätigkeit in Deutschland nur Widerspruch hervorgerufen. Reichsminister Treviranus erklärte, er könne sich an einer Billigung des Verhaltens der Deutschen Delegation in Genf nicht beteiligen.

Der Reichskanzler sah sich zu diesem Zeitpunkt gezwungen, den Vorsitz an den Stellvertreter des Reichskanzlers abzugeben und sich aus der Sitzung zu entfernen.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft schloß sich im allgemeinen dem Urteil des Reichsministers Treviranus an und bezweifelte auch seinerseits die Möglichkeit, der Tätigkeit der Deutschen Delegation Billigung auszusprechen.

Nachdem hierauf der Reichsminister des Auswärtigen erklärt hatte, daß er auf eine einstimmige Zustimmung des Reichskabinetts zu seinen Ausführungen bestehen müsse, wurde der nachstehende Wortlaut zur Veröffentlichung als Ergebnis der Ministerbesprechung festgelegt5.

5

Die Pressenotiz hob die einmütige Zustimmung des Reichskabinetts zu den Ausführungen des RAM hervor.

[…]

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