2.252.9 (bru1p): 9. Berechnung des Lebenshaltungsindex.

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9. Berechnung des Lebenshaltungsindex.

Direktor Platzer vom Statistischen Reichsamt gab eine eingehende Darstellung der Methoden der Berechnung und Erhebung des Lebenshaltungsindex.

Die Berechnung erfolgt unter Zugrundelegung der Vorkriegsergebnisse. Das Verhältnis der Preise wird in Prozenten dieser Ergebnisse dargestellt. Würden statt des Jahres 1913 1928 bis 1930 oder 1927 bis 1929 zugrunde gelegt, so würde sich der Index nicht um etwa 140, sondern um etwa 92–93 bewegen.

Es sei fraglich, ob eine Änderung dieser Art jetzt zweckmäßig sei. Das Bild würde getrübt. Bei den Lohn- und Tarifverhandlungen würde die Gewöhnung an den neuen Maßstab Mißverständnisse und Mißbrauch zur Folge haben können. Vielleicht wäre es möglich, die Umrechnung so zu gestalten, daß der Vergleich mit der Vorkriegszeit offen bliebe.

[918] Die Frage sei in einer Denkschrift behandelt worden, die an eine große Anzahl von Organisationen (Länder, Städte, Verbände) versandt worden sei9. Wahrscheinlich werde ein umfassendes Material daraufhin geliefert werden.

9

Nicht ermittelt.

Die Erhebungen fänden in 72 Gemeinden, meist durch Gemeindebeamte, statt. Gegen unrichtige Angaben seien wirksame Vorkehrungen getroffen. Vielfach trügen die Gewerbetreibenden die Preise selbst in die Listen ein. Die örtlichen statistischen Ämter prüften die Angaben nach; endgültig würden die Preise in einer Sitzung festgelegt, zu der Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Einzelhandel zugezogen würden.

In letzter Zeit gewinne es den Anschein, als wenn dabei die Tendenz vorherrsche, die Preise niedrig einzusetzen. Der Index sei um 10% zurückgegangen, obwohl er für Wohnungen und Verkehr gestiegen sei.

Bei stark abweichenden Angaben frage das Statistische Reichsamt zurück. Da sich der Index aus 120 000 Einzelzahlen berechne, seien selbst Fehler in einzelnen Angaben ohne fühlbare Wirkung auf das Gesamtergebnis. Die Beamten seien gewöhnt, die Zahlen rein abstrakt und ohne Rücksicht auf ihre Wirkungen in der Öffentlichkeit zu sehen.

Auf Anregung des Reichskanzlers hielt er eine schärfere Trennung der Zahlen nach örtlichen Erhebungsbezirken für möglich.

Staatssekretär Dr. Trendelenburg führte aus, daß die Indexzahlen nicht politische Feststellungen sein dürften, daß es sich aber bei der Methode ihrer Berechnung um eine politische Entscheidung handele. Er stellte eine Denkschrift des Statistischen Reichsamts für das Reichskabinett über die Folgerungen in Aussicht, die sich aus einer Änderung der Berechnung ergäben. In letzter Zeit seien einige Schiedssprüche auf die gegenwärtige Berechnung gegründet. Ihre Änderung würde Änderungen der Schiedssprüche nötig machen.

In manchen großen Städten wirken die Konsumvereine stark in einer Richtung der Indexsenkung.

Der Reichskanzler wies auf die großen Unterschiede hin, die sich bei der Indexberechnung in den einzelnen Städten ergäben.

Nach längerer Aussprache beschloß das Reichskabinett, die Frage der Indexberechnung und -gestaltung in einer Referentenbesprechung der zuständigen Ministerien und Statistischen Ämter des Reichs und Preußens zu klären. Das Reichsministerium des Innern und das Reichsministerium für Ernährung und Landwirtschaft werde beteiligt werden.

Das Statistische Reichsamt wird durch das Reichswirtschaftsministerium dem Reichskabinett eine Denkschrift über die Möglichkeiten und voraussichtlichen Wirkungen einer Änderung in der Berechnung des Lebenshaltungsindex vorlegen10.

10

Die Denkschrift des Statistischen Reichsamts „Nachprüfung der Grundlagen der Reichsindexziffer für die Lebenshaltungskosten“ befindet sich in R 43 I /2110 , Bl. 148–174). Aus den Akten der Rkei ließ sich nicht ermitteln, ob die Berechnung des Lebenshaltungsindex geändert worden ist.

[…]

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